Graf Maya · Ständerat · 2022-03-17
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
Es wurden schon sehr viele Argumente vorgebracht und Fragen gestellt zu dieser wichtigen Interpellation in Bezug auf die IV-Tabellenlöhne, auf diese unendlich schwierige Geschichte. Die Bemessung von Invalidenrenten hat ja wirklich direkten Einfluss auf die betroffenen Menschen, die damit leben müssen.
Ich möchte zusätzlich zu den Argumenten des Briefes aus der Rechtswissenschaft, die wir schon mehrmals gehört haben, auch auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Germann zu sprechen kommen. Auch hier möchte ich sagen, dass die beiden weiteren Massnahmen, die Sie, Herr Berset, aufzählen, invaliditätsfremde Faktoren korrigieren. Sie haben mit den heutigen Lohntabellen, die ein Problem sind, nicht viel zu tun. Solange mit den heutigen Lohntabellen gerechnet wird, verbessert sich die Situation von Menschen mit Behinderung nicht zufriedenstellend. Sie sind, wir haben es gehört, einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Dieses erhöhte Armutsrisiko von Menschen mit Behinderung war übrigens auch ein Thema bei der Überprüfung der Schweizer Umsetzung der Behindertenrechtskonvention durch den UNO-Ausschuss, die in den letzten Tagen in Genf stattgefunden hat.
Dies bringt mich zu Kollege Kuprecht, der zu Recht sagt, dass ihm die IV und ihre Finanzierung Sorgen bereiten. Aber mir macht es auch Sorgen, dass die Sozialhilfekosten steigen, denn wenn dieses Armutsrisiko besteht, verlagern wir eigentlich die Kosten vom Bund hinab zu den Kantonen und Gemeinden.
Weil Herr Kollege Kuprecht auch gesagt hat, man solle diese Fragen praktisch angehen, erlaube ich mir, hier als Copräsidentin von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen - diese Interessenbindung möchte ich hier offenlegen -, einfach noch ein Beispiel aus unserer Rechtsberatung anzuführen, damit wir dann alle verstehen oder auch nachlesen können, worum es konkret geht. Es ist, wie gesagt, ein Rechtsberatungsbeispiel:
Ein Mann, ursprünglich Hilfsarbeiter im Gemüsebau, verdient mit einem 100-Prozent-Pensum 54[NB]000 Franken pro Jahr. Das ist das sogenannte Valideneinkommen. Gemäss IV-Stelle besteht für ihn im Gemüsebau keine Arbeitsfähigkeit mehr. [PAGE 235] Die Arbeitsfähigkeit in einer mit wechselnder Belastung - teils sitzend, teils ebenerdig gehend oder stehend - ausgeführten Tätigkeit an einem gut strukturierten Arbeitsplatz mit klarer Aufgabenstellung beträgt noch 55 Prozent. Gemäss IV-Stelle kann er aber gestützt auf die LSE-Tabelle als Hilfsarbeiter ein Einkommen von 37 458 Franken pro Jahr erzielen. Das ist dann das sogenannte Invalideneinkommen. Der Einkommensvergleich ergibt eine Erwerbseinbusse von 16[NB]000 Franken pro Jahr. Es resultiert dann neu ein Invaliditätsgrad von 30,6 Prozent. Dieser Mann hat daher keinen Anspruch auf eine IV-Rente. Die IV-Stelle hat sein Gesuch um Ausrichtung einer Rente abgelehnt - dies, obwohl er selbst in einer angepassten Tätigkeit mit stark eingeschränktem Tätigkeitsspektrum nur noch zu 55 Prozent arbeitsfähig wäre.
Das sage ich gerne zuhanden des Amtlichen Bulletins, damit wir wissen, wovon wir sprechen. Es ist eine Aufforderung ans Bundesamt und an den Bundesrat, hier wirklich Lösungen zu finden, damit es für diese betroffenen Personen auch in praktischer Hinsicht besser wird.