Lexipedia

Wettstein Felix · Nationalrat · 2022-03-17

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2022-03-17

Wortprotokoll

Seit Januar 2020, also seit gut zwei Jahren, ist es nicht mehr erlaubt, das Pestizid Chlorothalonil zu verkaufen. Dieses Pestizid hat sich als grosse Belastung für unsere Böden und für das Grundwasser erwiesen. Mit dem Verkaufsverbot ist das Problem leider nicht aus der Welt; die Abbauprodukte dieses Giftstoffes werden uns noch jahrzehntelang begleiten und belasten.

Ich wohne in Olten. In unseren Nachbargemeinden unmittelbar in westlicher Richtung, im solothurnischen Gäu, sind die Überschreitungen der Grenzwerte schweizweit am höchsten. Das erschreckt und beunruhigt viele. Aber das Problem ist vielerorts im Mittelland virulent, von der Waadt bis in den Thurgau. Wo das Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen wird, werden die Grenzwerte weitherum überschritten, und das wird noch jahrzehntelang so sein.

Darum müssen die Gemeinden als Verantwortliche der Trinkwasserversorgung handeln. Sie müssen neue Fassungen oder Zuleitungen bauen, sie müssen unbelastetes Quellwasser zuführen, wo das aufgrund der geografischen Lage überhaupt möglich ist, oder aufwendige Filteranlagen einbauen. Oder es trifft sie noch härter, und sie müssen Grundwasserfassungen schliessen und vollständig neue Anlagen bauen. Mir ist bekannt, dass die Dringlichkeit solcher Sanierungen zurzeit sistiert ist, weil es ein hängiges gerichtliches Verfahren gibt, aber es wird wohl eine Frage der Zeit sein, bis die betroffenen Gemeinden gleichwohl aktiv werden müssen.

Die Antwort des Bundesrates auf meine Motion ist, gelinde gesagt, seltsam. Sie irritiert und ist auch enttäuschend. Die Verantwortung für die Trinkwasserversorgung steht nicht zur Debatte, die ist und bleibt dezentral, aber die baulichen und infrastrukturellen Anpassungen sind sehr schnell notwendig, ohne die erwähnte gerichtliche Verzögerung innert zwei Jahren. In dieser Situation schreibt der Bundesrat, man müsse auf den vorsorglichen Schutz des Grundwassers und nicht auf Anpassungen der Infrastruktur setzen.

Selbstverständlich, Frau Bundesrätin, ist gegen den vorsorglichen Schutz des Grundwassers überhaupt nichts einzuwenden. Selbstverständlich ist es richtig und dringend, die Zuströmbereiche der Trinkwasserfassungen zu definieren und dort strengere Auflagen durchzusetzen. Das ist der Blick in die Zukunft. Meine Motion handelt jedoch von der Vergangenheitsbewältigung. Diese Vergangenheitsbewältigung kann nur eine Übergangsphase sein. Wir müssen selbstverständlich alles tun, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden.

Aber die massive Überschreitung der Grenzwerte haben wir heute. Die Stoffe, die das Grundwasser belasten, sind in den letzten vierzig Jahren verspritzt worden. Wie erwähnt, werden die Metaboliten von inzwischen verbotenen Pestiziden noch lange nachzuweisen sein, also hilft es überhaupt nicht, auf die künftig zu definierenden Zuströmbereiche zu verweisen.

Eine von mehreren Massnahmen ist die Schaffung eines Fonds, der dazu dient, dass sich der Bund finanziell an den unabwendbaren Sanierungskosten beteiligt. Das würde andere Massnahmen wie einen Aufpreis auf künftig zu verkaufende Pestizide ergänzen, damit eben auch künftig Anwenderinnen und Anwender beteiligt sind. Es gibt Vergleichsbeispiele. Sie sind altbekannt und politisch unbestritten; ich erinnere an den Altlastenfonds oder an die Beteiligung des Bundes bei der vierten Klärstufe der Kläranlagen zur Herausfilterung von Mikroverunreinigungen.

Als übernächstes Geschäft haben wir die Motion Fluri 20.3052. Seine und meine Motion sind ergänzend angelegt und wirken auch ergänzend.

Ich bitte Sie, beiden Motionen zuzustimmen.