Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2000-03-23
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-23
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir ein paar grundsätzliche Gedanken zur Institution des Europarates, zu seiner Funktion, dessen Wandel in der letzten Zeit und zu den damit verbundenen Problemen für den Europarat speziell, aber auch für unser Land als dessen Mitglied.
Der Europarat ist eine Institution auf völkerrechtlicher Grundlage. Er fusst auf den verheerenden Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges. Es geht um die Zusammenarbeit gleich gesinnter Mitgliedländer zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Fortschrittes. Es geht um den Schutz und die Fortentwicklung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.
Der Europäische Gerichtshof ist für die Menschenrechte zuständig, ebenso die Kommission für die Europäischen Menschenrechte. Im Rahmen des Europarates werden völkerrechtlich verbindliche Abkommen geschlossen, die oft der Rechtsvereinheitlichung dienen, also z. B. die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Europäischen Rechtshilfeabkommen in Strafsachen.
Ganz allgemein: Der Europarat hat seit der Gründung zu Recht den Ruf einer wertvollen Einrichtung, speziell in Menschenrechtsfragen.
Ich habe das Wort Recht bewusst so betont, denn seit einiger Zeit beobachten wir mit Beunruhigung eine markante Änderung der Politik des Europarates. Vom von den Mitgliedstaaten akzeptierten und gesetzten Recht erfolgte ein Übergang zu Kriterien der Moral oder, wenn Sie wollen, der Ethik. Dies erfüllt uns mit Sorge, denn wenn die Moral das Recht immer mehr überdeckt und teilweise ausser Kraft setzt, ist dies keine gesunde Entwicklung.
Es ist für uns beunruhigend: Während das Recht und die daraus resultierenden Verfassungen, Gesetze, Abkommen und Konventionen für alle klar sind, für alle Gültigkeit haben und zumindest von der Mehrheit akzeptiert sind, verstehen unter Moral und Ethik alle etwas anderes. Es sind in Europa vor 1945 bzw. vor 1989 unter Anrufung von so genannt ethischen Kriterien furchtbare Dinge passiert, weil eine jeweils gültige, für allzu viele sogar faszinierende Ethik grundlegende Freiheits- und Menschenrechte ausser Kraft gesetzt hat. Ähnliche Beunruhigung erfüllt uns übrigens, wenn unser Herr Aussenminister in der aktuellen Informationsbroschüre "Schweiz global" sich "von den ethischen Grundwerten stärker als von spezifischer Interessenwahrung leiten lassen will"; wie er wörtlich schreibt, geht es ihm "um eine ethisch motivierte Aussenpolitik".
Herr Bundesrat Deiss, wir trauen Ihnen nur das Beste zu. Aber Sie können nicht von Vornherein davon ausgehen, dass wir alle Ihre persönliche Ethik teilen. Wir wissen nicht, an welche Ethik Sie denken. Unter fragwürdigen ethischen Kriterien beginnt sich nun auch der Europarat - gegen geltendes Recht und ohne Respekt vor demokratischen Volksentscheiden - in die Regierungszusammensetzung von Mitgliedländern einzumischen. Damit werden souveränitätsrechtliche Grundsätze unter Berufung auf eine äusserst fragwürdige ethische Wertegemeinschaft geopfert. Mit Besorgnis sehen wir, wie der Europarat den Boden des Rechtes verlässt, wie er unter Einteilung in Gut und Böse den Wählerwillen kanalisieren und in eine ihm genehme Richtung lenken will - auch und nicht zuletzt in der Schweiz.
Der Europarat lässt neuerdings Respekt vor der Demokratie vermissen, rügt einzelne Parteien oder demokratische Volksentscheide in einer einzelnen Schweizer Gemeinde. Wohl nicht zufällig gilt dieser Moralismus hauptsächlich gegenüber Kleinstaaten, die keine Macht besitzen, sondern peinlichst auf dem Recht beharren müssen. Demgegenüber sieht der Europarat in Tschetschenien kaum Handlungsbedarf. Wenn er die Kriterien seiner Ethik wirklich ernst nähme, müsste er diese auch gegenüber einer Grossmacht durchsetzen, statt kleine, durch und durch demokratische Staaten an den Pranger zu stellen.
Damit stellt er sich gegen die Prinzipien seiner Gründung und seiner Bestrebungen nach möglichst weit gehender Verwirklichung der Demokratie und macht sich letztlich wirkungslos. Denn es ist selbstverständlich, dass die mit dem Etikett der moralischen Minderwertigkeit behängten politischen Gruppierungen sich solches nicht gerne bieten lassen und sich von einem solchen Europarat zumindest innerlich verabschieden.