Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2002-12-05
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Zuerst muss ich mich dafür entschuldigen, dass ich als Mitglied der WBK einen Einzelantrag stelle. Wir beschlossen mit 6 zu 5 Stimmen, den Zweckartikel 1 Absatz 2 Buchstabe g abzuändern. In der [PAGE 1142] Hitze des Gefechtes wurde es leider unterlassen, einen Minderheitsantrag einzubringen. Deshalb erlaube ich mir heute, nochmals auf diesen Artikel zurückzukommen.
Ich ersuche Sie, die Differenz zum Nationalrat auszumerzen. Wir haben in der Kommission lange an dieser Formulierung herumdiskutiert und uns dann knapp für die vorliegende Formulierung entschieden, das heisst für "die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Gentechnologie ermöglichen" statt "die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Gentechnologie fördern". Wir haben also das Wort "fördern" durch "ermöglichen" ersetzt; dies, weil Unsicherheit darüber bestand, ob mit dem Wort "fördern" nicht zusätzliche Kosten- und Unterstützungsbeiträge ausgelöst würden.
Für die Minderheit stand im Vordergrund, möglichst wenig neue Differenzen zum Nationalrat zu schaffen. Kommt dazu, dass in einem Zweckartikel "fördern" auch bedeutet, für die Forschung gute Rahmenbedingungen zu schaffen, während "ermöglichen" durch "dulden" ersetzt werden könnte, also eigentlich nicht viel aussagt. Einen Begriff mit so unterschiedlichen Deutungen für einen Zweckartikel zu verwenden dient der Sache nicht, unabhängig vom Standpunkt, und ist politisch nicht gut. Ob man mit dem Gentechnikgesetz die Forschung nun verhindern, einschränken oder sie fördern und gute Rahmenbedingungen für sie schaffen will - jede Seite soll zu ihren Argumenten stehen und für Anträge klare, unmissverständliche Formulierungen wählen. Das ist eine klare und politisch unmissverständliche Aussage. Forschung ist wichtig, bringt uns neue Erkenntnisse, auch Risikoforschung, und darum ist sie zu fördern.
Liest man das Amtliche Bulletin des Nationalrates durch, so wird klar, dass die Mehrheit, die den Ausdruck "fördern" wählte, nicht Geld, sondern eine Unterstützung der Forschung meinte. Eine freiheitliche Rechtsordnung geht zudem grundsätzlich vom Ansatz aus, dass erlaubt ist, was nicht verboten wird. In diesem Sinne meint der Begriff "ermöglichen", dass keine Vorschriften etwas untersagen, und deshalb besagt "ermöglichen" eigentlich nichts.
Das schweizerische Recht ist im Bereich der Förderung der Forschung äusserst vielseitig. Weit über 100 Erlasse widmen sich der Forschungsförderung in den verschiedensten Bereichen. So steht z. B. in Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Forschung, des so genannten Forschungsgesetzes: "Mit diesem Gesetz will der Bund die wissenschaftliche Forschung fördern und die Auswertung ihrer Ergebnisse unterstützen." Und im Zweckartikel der Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung steht: Die landwirtschaftliche Forschung "fördert dabei eine nachhaltig produzierende und wettbewerbsfähige Landwirtschaft". Gerade diese Terminologie verwendet auch der Zweckartikel des Gentechnikgesetzes der Mehrheit des Nationalrates.
Es ist nicht eine Frage der Kosten bzw. des Geldes, gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Entfaltung der biotechnischen Forschung zu schaffen, sondern es ist eine Frage der Innovation, des Know-how, des wissenschaftlichen Vorsprungs. Ich meine, wir sollten uns gerade in diesem Bereich der Forschung, wo wir weltweit gesehen noch einen Vorsprung haben, nicht einschränken.
Ich bitte Sie deshalb, sich dem Nationalrat anzuschliessen.