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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-05

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag Leumann abzulehnen. Ich gebe das wieder, was wir auch in der Kommission miteinander besprochen haben:

1. Ich setze bei dem an, worüber wir am letzten Montag miteinander gesprochen haben, nämlich bei der Frage, inwieweit eine verfassungsmässige Abstützung vorhanden ist. Sie erinnern sich an die Diskussion über die Tabakprävention. Wenn wir jetzt dieses Gesetz nehmen und schauen, auf welche Verfassungsartikel sich dieses Gesetz abstützt, dann sehen wir, dass es primär Artikel 120 der Bundesverfassung ist, nämlich die Gentechnologie im Ausserhumanbereich. Dort ist nirgends auch nur irgendwie von Gentechnologie-Forschungsförderung die Rede, sondern es ist in beiden Absätzen die Rede von "schützen". Absatz 1 heisst: "Der Mensch und seine Umwelt sind vor Missbräuchen der Gentechnologie geschützt." Dann weiter unten: "Er .... schützt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten." Das ist die verfassungsmässige Grundlage, auf die wir dieses Gesetz abstützen; wir stützen es nicht auf den Forschungsartikel in der Bundesverfassung ab.

2. Wir haben bei der Genschutz-Initiative als indirekten Gegenvorschlag die Gen-Lex-Motion beschlossen. Wir sind im ganzen Schweizerland herumgereist und haben gesagt, wir seien gegen diese Genschutz-Initiative, wir hätten dafür aber die Gen-Lex-Motion, die den Rahmen für die zukünftige Gentechnologie-Gesetzgebung bilde. Auch dort ist der Begriff der Förderung nirgends vorhanden. Es würde also unserem Versprechen entgegenstehen, wenn nun hier plötzlich ein neues Element dazukommen sollte.

3. Es gibt bei der Bundesgesetzgebung ein eigentliches Forschungsgesetz. Dort werden die Rahmenbedingungen gesetzt, welche Forschungsgebiete unter welchen Rahmenbedingungen zu fördern seien. Es kann nicht angehen, dass jetzt ein Gebiet der Naturwissenschaft speziell gefördert wird, währenddem alle übrigen Teile der Wissenschaften über dieses generelle Forschungsgesetz geregelt werden.

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4. Bedenken Sie auch, dass nicht plötzlich finanzielle Abhängigkeiten geschaffen werden sollten, indem ins Gesetz geschrieben wird, diese Technologie sei zu fördern, damit die Forscher mit diesem Gesetz fordern können, ihre Forschung sei finanziell zu unterstützen.

5. Der Begriff "ermöglichen" ist nach meinem Sprachverständnis ein positiver und nicht ein negativer Begriff, wie das Frau Leumann hineininterpretieren wollte. "Ermöglichen" heisst, dass man eine Forschung zulässt, möglich macht und sie nicht verhindert. Der Begriff "ermöglichen" ist nicht derart unklar definiert, wie das behauptet wird, sondern es ist eine ganz klare, positive Formulierung.

Aufgrund dieser reichhaltigen Argumente bitte ich Sie, bei der Linie zu bleiben. Es ist das, was wir dem Volk und den Ständen damals bei der Genschutz-Initiative versprochen haben. Wir sollten uns hier an diese verfassungsmässige Linie halten.