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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-05

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-05

Wortprotokoll

Dieser Artikel regelt die Information der Abnehmerinnen und Abnehmer durch Anwendungsvorschriften und weitere Anweisungen der Hersteller und Importeure. Zu den bloss redaktionellen Anpassungen des Nationalrates wird die Kommission des Ständerates in Absatz 3 eine materielle Ergänzung vorschlagen: Wenn rechtmässig in Verkehr gebrachte GVO an land- und forstwirtschaftliche Betriebe abgegeben werden - etwa Sämereien, Düngemittel, Herbizide, Pestizide oder auch spezifische Baustoffe -, so soll hier der abnehmende Betrieb schriftlich bestätigen, dass er die Anweisungen zur Kenntnis [PAGE 1146] genommen hat. Damit wird nicht nur die Sicherheit im Umgang mit GVO in der Land- und Forstwirtschaft erhöht, sondern es werden auch allfällige Schadenfälle besser aufklärbar.

Wir beantragen hier Zustimmung mit den entsprechenden Ergänzungen.