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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-05-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-05-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist bestrebt, weitere Schritte zu unternehmen, damit die Verkehrsteilnehmenden die von ihnen verursachten Kosten bezahlen. Das ist übrigens auch so im Programmteil des Sachplans Verkehr festgehalten, welchen der Bundesrat im letzten Oktober verabschiedet hat.

Gleichzeitig ist es, glaube ich, wichtig, dass wir uns bewusst sind, was eine totale, sage ich jetzt mal, Internalisierung der externen Kosten im motorisierten Verkehr bedeutet, wenn Sie also wirklich alle Umwelt- und Gesundheitskosten internalisieren wollen. Wir sind uns vermutlich auch einig, dass das sozial verträglich sein muss. Wenn Sie alle Kosten internalisieren und dann z. B. auf einen Benzinpreis von 5 Franken pro Liter kommen, dann ist das kaum oder nicht mehr sozial verträglich umzusetzen, selbst wenn Sie die Abgaben vollständig an die Bevölkerung zurückerstatten. Es sind eben sehr unterschiedliche Ausgangslagen.

Die Abstimmung über das CO2-Gesetz hat uns etwas gezeigt: Wenn die Menschen sich durch Klimaschutzmassnahmen bestraft fühlen, dann sagen sie Nein. Ich denke, das wird ein wichtiges Prinzip unserer Klimapolitik, auch unserer Umweltpolitik sein und bleiben: Klimaschutz muss von allen mitgetragen werden, wir müssen die Leute mitnehmen, da Klimaschutz nicht ein Privileg von wenigen sein kann. Oder anders gesagt: Klimafreundlich zu leben, darf nicht ein Privileg von wenigen sein - ich gehe davon aus, dass das auch nicht Ihre Politik ist -, vielmehr muss die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit haben, klimafreundlich zu leben. Wenn Sie das als Voraussetzung haben, dann sind den reinen Lenkungsabgaben eben auch gewisse Grenzen gesetzt.

Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, die Kosten zu internalisieren, und einige davon haben wir bereits ergriffen. Ich erwähne z. B. die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Seit 2001 wird im Schwerverkehr diese[NB]LSVA erhoben. Das war damals die weltweit erste Strassennutzungsgebühr, mit der eine Internalisierung von externen Kosten umgesetzt worden ist. Der Bundesrat ist jetzt daran, die[NB]LSVA weiterzuentwickeln. Die Berechnung der LSVA soll weiterhin nach den zurückgelegten Kilometern, dem zulässigen Höchstgewicht und der Euro-Schadstoffkategorie erfolgen. Neu soll für die Bemessung des Schadstoffausstosses aber auch der Treibhausgasausstoss ins Gewicht fallen statt wie bisher lediglich die Schadstoffe, welche die Luftreinhaltung gefährden. Auf diese Art und Weise können wir in Zukunft auch externe Kosten bezüglich Umwelt- und Klimaschäden besser in der LSVA internalisieren.

Das sind Arbeiten, die jetzt am Laufen sind. Auch im Schienenverkehr bestehen seit einigen Jahren lärmabhängige Trassenpreise, wir haben hier also ebenfalls externe, gesundheitsrelevante Kosten internalisiert. Es ist mir aber wichtig, dass wir uns überlegen, wie wir hier vorgehen, damit wir eben auch die Sozialverträglichkeit gewährleisten können.

Der Bundesrat möchte ausserdem auch mithilfe von Technik und von Innovation eine umweltfreundliche Mobilität ermöglichen. In der Elektromobilität erleben wir zurzeit einen grossen technischen Umbruch. Wir wollen diesen unterstützen und auch beschleunigen.

Um die Gesundheits- und Umweltbelastung durch den Strassenverkehr zu reduzieren, sieht der Bundesrat bekanntlich in der Revision des CO2-Gesetzes vor, dass z. B. CO2-Emissionsvorschriften oder neue Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastrukturen und für alternative Antriebe im öffentlichen Strassenverkehr vorgegeben werden. Betreffend die Befreiung der Elektro- und Wasserstofffahrzeuge des Schwerverkehrs von der LSVA wollen wir Rechtssicherheit und auch die entsprechenden Anreize schaffen. Das sind die Instrumente, die uns zur Verfügung stehen. Nicht zu vergessen ist, dass der Bund den Fuss- und Veloverkehr auch im Rahmen der Agglomerationsprogramme unterstützt; wir haben vorhin gerade davon gesprochen.

Selbstverständlich stimmt grundsätzlich die Stossrichtung der Motion. Ich denke aber, das Vorgehen müssen wir uns gut überlegen, damit wir auch eine sozial verträgliche Umwelt- und Klimapolitik machen, die von der Bevölkerung entsprechend mitgetragen wird. Aufgrund dieser Überlegungen empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Motion nicht zur Annahme. Er hat nicht eine Differenz in der Stossrichtung, sondern in der Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Weg bereits beschritten haben.