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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-05-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-05-10

Wortprotokoll

Die ZPO ist seit etwas mehr als zehn Jahren in Kraft. Mit der Motion 14.4008 [PAGE 678] wurde der Bundesrat bereits kurz nach dem Inkrafttreten beauftragt, die Praxistauglichkeit der ZPO im Rahmen einer Gesamtschau zu überprüfen und dem Parlament bis Ende 2018 die nötigen Gesetzesanpassungen zu unterbreiten. Mit diesem Vorgehen wollte das Parlament auch vermeiden, dass die ZPO durch Vorstösse zu einzelnen Punkten faktisch zu einer gesetzgeberischen Dauerbaustelle wird. Die Gesamtprüfung der ZPO hat gezeigt, dass die Tauglichkeit und die Funktionsfähigkeit dieses Gesetzes heute unbestritten und allgemein anerkannt sind. Wir haben das auch in den Voten der Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher gehört. Entsprechend sollte es nach Ansicht des Bundesrates bei der ZPO-Revision nur um punktuelle Anpassungen und Verbesserungen gehen.

Diese Stossrichtung der Revision fand in der Vernehmlassung auch Zustimmung. Ansatzpunkt und Zielsetzung der Vorlage wurden von einer grossen Mehrheit der Kantone, Parteien und Organisationen unterstützt. Es gab jedoch auch Kritik, dies namentlich in zwei Punkten: Erstens waren die Vorschläge zum Kostenrecht umstritten. Allgemein anerkannt war zwar der Handlungsbedarf, Uneinigkeit bestand aber über die konkreten Lösungsvorschläge. Zweitens wurden die Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz sehr kontrovers diskutiert; ich komme noch darauf zurück. Danach gab es natürlich in zahlreichen Punkten Detailkritik mit vielen Bemerkungen und Änderungs- sowie Ergänzungsvorschlägen, was aber bei dieser Ausgangslage durchaus normal und auch notwendig ist.

Die Grundzüge der bundesrätlichen Vorlage vom Dezember 2020 sind Ihnen bekannt. Es geht namentlich darum, Kostenschranken abzubauen, den Zugang zum Gericht zu erleichtern, das Schlichtungsverfahren zu stärken, im Familienverfahrensrecht punktuelle Verbesserungen vorzunehmen, den Kantonen die Möglichkeit zu gewähren, ein internationales Handelsgericht zu schaffen, und in verschiedenen Punkten die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu kodifizieren. Der im Rahmen der Vernehmlassung umstrittenste Punkt findet sich nicht im Entwurf. Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz in dieser ZPO-Vorlage weiterzuverfolgen.

Der parlamentarische Auftrag gemäss der Motion Birrer-Heimo 13.3931 zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes soll separat behandelt werden. Dies hat zwei Gründe: Zum einen will der Bundesrat die allgemeine ZPO-Revisionsvorlage mit diesem umstrittenen Punkt nicht gefährden oder verzögern. Zum andern musste angesichts des kontroversen Vernehmlassungsergebnisses zunächst eine mehrheitsfähige Lösung gefunden und ausgearbeitet werden. So hat der Bundesrat im Dezember des letzten Jahres eine Vorlage zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes verabschiedet. Am 19. Mai 2022 wird Ihre Kommission für Rechtsfragen diese Vorlage erstmals beraten.

Die allgemeine Vorlage zur ZPO-Revision, über die wir heute diskutieren, hat der Ständerat am 16. Juli 2021 beraten und in der Gesamtabstimmung einstimmig verabschiedet. Im Ständerat gaben vor allem die folgenden Punkte zu reden: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der notrechtlichen Regelungen zu Video- und Telefonkonferenzen in Zivilverfahren sieht der Ständerat nun vor, Vorschriften zum Einsatz elektronischer Instrumente zur Ton- und Bildübertragung in die ZPO aufzunehmen. Der Bundesrat und auch Ihre Kommission unterstützen diese Beschlüsse.

Weiter hat sich der Ständerat mit dem im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen besonderen Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristinnen und -juristen auseinandergesetzt. Er ist hier dem Antrag seiner Kommission gefolgt, die ein sehr eingeschränktes Mitwirkungsverweigerungsrecht vorsieht. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen die Annahme einer etwas weniger restriktiven Lösung. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.

Ein weiteres wesentliches Thema war im Ständerat die Verfahrenssprache. Der Ständerat hat die Ergänzung des Bundesrates abgelehnt, wonach die Kantone neu auch eine andere Landessprache oder das Englische als Verfahrenssprache vorsehen können. Das steht im Widerspruch dazu, dass der Ständerat alle übrigen Bestimmungen des Bundesrates gutgeheissen hat, damit die Kantone die Möglichkeit erhalten, internationale Handelsgerichte zu schaffen. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen eine angemessene Kompromisslösung vor. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.

Sodann hat der Ständerat auf Antrag seiner Kommission ausführlich eine Anpassung des Massnahmenrechts bei periodisch erscheinenden Medien diskutiert und beschlossen. Ich werde auch darauf zurückkommen.

Schliesslich hat der Ständerat auch weitere Anpassungen vorgenommen, die vom Entwurf des Bundesrates abweichen oder neu sind.

Ihre Kommission hat ohne Gegenantrag beschlossen, auf die Vorlage zur ZPO einzutreten. Sie hat allerdings die Vorlage um zahlreiche Punkte ergänzt und in verschiedenen Bereichen Änderungen beschlossen, die teilweise wesentlich von der ständerätlichen oder auch von der bundesrätlichen Version abweichen. Ihre Kommission hat sich also intensiv mit der Vorlage beschäftigt, und ich danke ihren Mitgliedern herzlich für ihre Arbeit.

Einige der neuen Änderungen wurden in der Kommission mit einer sehr grossen Mehrheit oder sogar einstimmig angenommen. Der Bundesrat ist aber dennoch der Meinung, dass gewisse dieser Änderungen nochmals geprüft werden sollen, spätestens in der ständerätlichen Kommission. Das betrifft besonders den Punkt der Lockerung bzw. der Neuregelung des Novensystems. Ein weiterer Punkt betrifft die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln. Hier hatte der Bundesrat im Entwurf Vorschläge unterbreitet, die im Ständerat vertieft diskutiert und sorgfältig geprüft wurden. Der Ständerat hat sodann Anpassungen beschlossen, die Ihre Kommission jedoch bedauerlicherweise abgelehnt hat. Einige andere Punkte, welche Ihre Kommission abweichend zu Bundesrat und Ständerat neu vorgeschlagen hat, wurden in Vorstösse integriert und werden somit im Rahmen dieser Vorlage nicht weiterverfolgt, sondern dann im Rahmen der Vorstösse bearbeitet.

Ich komme zum Schluss. Das Ziel der ZPO-Revision sollte nach Ansicht des Bundesrates eine Überprüfung und moderate Anpassung der ZPO bleiben, nachdem diese in den vergangenen elf Jahren ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt hat. Allerdings hält der Bundesrat eine erste Revision und Nachjustierung der ZPO für erforderlich und hat daher auch entsprechende Anpassungsvorschläge gemacht. Die ZPO soll für die Zukunft noch besser werden, und zwar im Interesse aller Beteiligten, namentlich im Interesse von Privatpersonen, Unternehmen, Gerichten und der Anwaltschaft.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde mich angesichts der doch schon detaillierten Eintretensvoten der beiden Kommissionssprecher, die ja einzelne Artikel schon recht detailliert referiert haben - herzlichen Dank dafür -, dann in der Detailberatung auf einzelne Punkte konzentrieren, namentlich auf die Frage der Verfahrenssprache, auch auf die Frage der Unternehmensjuristen. Zu den anderen Punkten, bei denen die Mehrheit der Kommission ja die Anträge begründet, werde ich mich nicht mehr äussern.