Bellaiche Judith · Nationalrat · 2022-05-10
Bellaiche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-05-10
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und ihr in der Gesamtabstimmung zustimmen.
Die ZPO ist ein vergleichsweise junges Gesetz, aber immerhin seit zehn Jahren in Gebrauch. Es ist Zeit für eine Zwischenbilanz. Gesamthaft stellen wir fest, dass die ZPO die Bewährungsprobe bestanden hat. Es sind aber nebst einer Vielzahl von technischen Verbesserungen, die vonseiten der Praxis angebracht worden sind, einige Punkte schlicht ungenügend.
Wir sprechen da vor allem die Kostenschranken des Zivilprozesses an: Man ist sehr reich, sodass man sich einen Prozess leisten kann, oder man ist sehr arm, sodass die Prozesskosten übernommen werden. Alle anderen - und das sind die meisten - sind regelmässig mit exorbitanten Prozesskosten konfrontiert und verzichten daher darauf, auch wenn sie recht hätten, recht zu bekommen. Das ist nicht fair und eines Landes wie der Schweiz nicht würdig. Zugang zu Recht ist ein wesentliches Merkmal eines Rechtsstaats. Doch faktisch haben Kostenhürden dieselbe Wirkung wie andere, etwa politisch motivierte Hürden, die wir ja auch nicht akzeptieren würden.
Im Vorfeld dieser Beratung war die Forderung, Unternehmensjuristen ein Mitwirkungsverweigerungsrecht bzw. ein Berufsgeheimnis zu verleihen, ein weiteres grosses Politikum. Wir haben uns intensiv mit der Angelegenheit beschäftigt und werden trotz anfänglicher Skepsis zustimmen. Wir anerkennen das Problem der ungleichen Waffen in Prozessen mit anderen Staaten, insbesondere den USA, die ihrerseits ihre Unternehmensjuristen schützen, aber gleichzeitig die volle Herausgabe von Informationen von Unternehmensjuristen in der Schweiz verlangen. Uns war es sehr wichtig, herauszufinden, ob wir damit nicht im Inland neue Ungleichheiten schaffen würden, etwa bei Prozessen innerhalb der Schweiz, bei denen natürliche Personen gegen juristische Personen prozessieren. Sowohl gemäss der Literatur als auch gemäss den Aussagen der Verwaltung besteht dieses Risiko jedoch nicht.
Zwei weitere Punkte waren uns Grünliberalen schon beim Vernehmlassungsentwurf wichtig: Der eine ist die Nutzung elektronischer Instrumente im Zivilprozess, der andere die Zulassung der englischen Sprache. Bei den elektronischen Mitteln sind wir mit dem Beschluss des Ständerates sehr zufrieden. Möglicherweise hat die Pandemie diesbezüglich die Überzeugungsarbeit überflüssig gemacht. Auf jeden Fall hat er sich progressiver gezeigt als der Bundesrat. Anders verhält es sich jedoch mit dem Gebrauch der englischen Sprache. Etwas überraschend ist, dass der Ständerat davon gar nichts wissen will, während der Bundesrat eine eher grosszügige Lösung vorgesehen hat. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat diesbezüglich eine gute und ausgewogene Zwischenlösung gefunden, die wir unterstützen werden.
Nun komme ich zum grössten Politikum dieser Revision, das sich etwas überraschend ergeben und hohe Wellen geschlagen hat. Es geht um die Streichung des Begriffs "besonders" in Artikel 266 und darum, unter welchen Voraussetzungen eine Medienpublikation gestoppt werden kann. Zunächst möchte ich festhalten, dass es erfreulich ist, dass sich der Ständerat als Erstrat mit der Sorgfalt der Medienarbeit und den Auswirkungen auf einzelne Menschen auseinandersetzt. In der Vergangenheit ist es tatsächlich vorgekommen, dass Verlage Storys und Schlagzeilen ohne Rücksicht auf menschliche Verluste rausgehauen haben. Ein überwiegendes öffentliches Interesse war dabei nicht durchwegs zu erkennen. Vielmehr entstand der Eindruck, dass es nur noch um Klicks, Likes und Comments und nicht mehr um die Wahrheitssuche oder den Schutz der Demokratie ging. Aber genau darum sollte es gehen. Die Medien sind unsere vierte Gewalt. Wenn unsere Demokratie gefährdet ist, sollen sie nach der Wahrheit suchen und sie wiederherstellen. In diesem Kontext ist der Medienfreiheit grosses Gewicht zu geben.
Nicht so ist es, wenn es um Sensationsgeschichten geht, die keinem übergeordneten Interesse dienen und alleine dem Verlag selbst einen Vorteil bringen, indem Sensationslust befriedigt wird. Hier gibt es kein gottgegebenes Recht, Existenzen zu zerstören. Wir sind als Parlament und Gesetzgeber dem Schutz der Persönlichkeit, der Familie und der Existenzgrundlage verpflichtet; wir müssen diesen Schutz gewähren und wahren. Er wurde in der Vergangenheit auch schon mit Füssen getreten. Gewiss, es waren Ausnahmen. Im Vergleich zu den Tausenden von Geschichten, die die Medienschaffenden sorgfältig recherchieren, sprechen wir von einem Promillebereich. Aber für die betroffenen Menschen ist der Schaden vernichtend und nicht wiedergutzumachen. Es walzt die Betroffenen platt, und häufig stehen sie nie wieder auf.
Bei allem Respekt, den wir Medienschaffenden und der Medienfreiheit schulden, müssen wir beide Seiten berücksichtigen. Dass wir den Begriff "besonders" streichen, gefährdet die Medienfreiheit nicht. Weshalb sollte jemand überhaupt einen besonders schweren Nachteil erdulden müssen? Ich würde nicht einmal einen schweren Nachteil wollen.
Wir werden daher der Änderung des Ständerates, die eine entsprechende Signalwirkung hat, zustimmen. Vereinzelte Fraktionsmitglieder werden diese Änderung aus Sorge vor einer Überinterpretation jedoch ablehnen.
Im selben Kontext und weil eine gemeinsame Beratung vorgesehen ist, werden wir die Kommissionsvorstösse zur Bereitstellung eines vorsorglichen Rechtsschutzes ausserhalb von Geschäftszeiten unterstützen. Ein grosses Problem des vorsorglichen Publikationsverbots ist nämlich nicht die Würdigung des Begriffs "besonders", sondern vielmehr, dass es keinen rechtzeitigen Zugang zu Gerichten gibt. Diese stehen zu regulären Geschäftszeiten zur Verfügung, derweil knackige Schlagzeilen und Storys gerne am Feierabend oder in der Sonntagspresse verbreitet werden. Betroffene Menschen sind der Virulenz dieser Storys schutzlos ausgeliefert und haben keine Möglichkeit, zu intervenieren. Da können wir die besten Gesetze der Welt verfassen - wenn das Gericht geschlossen ist, sind weder Schutz noch Recht gewährleistet. Wir müssen daher sicherstellen, dass es rund um die Uhr eine zuständige Anlaufstelle gibt.
Insgesamt werden wir, wie erwähnt, eintreten. Auf einzelne Fragen werde ich in der Detailberatung eingehen.