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Arslan Sibel · Nationalrat · 2022-05-10

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-05-10

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion wird in diesem Block mit Ausnahme der beiden Minderheitsanträge Reimann Lukas alle Minderheitsanträge unterstützen.

Bei Artikel 68 Absatz 2 Buchstabe d beantragt die Minderheit Dandrès, dass auch Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen mit einbezogen werden. Wir finden diese Ergänzung sinnvoll.

Bei Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe b geht es um die Definition des Begriffs der Parteientschädigung. Es ist wichtig, dass wir hier darauf achten, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wir wissen, dass die Anwaltskosten für Rechtsuchende relativ hoch sein können. Wir sollten hier darauf achten, dass sich die Entschädigung der Kosten in einem angemessenen Rahmen bewegt.

Bei Artikel 96 Absatz 1 sind wir beim Kern der Vorlage. Wir bitten Sie, hier die Minderheit Mahaim zu unterstützen. Es geht darum, den Zugang zur Justiz zu erleichtern, was das Ziel der Revision ist. Ich habe es im Eintretensvotum schon erwähnt: Es ist offensichtlich, dass das Prozessieren für den Mittelstand praktisch unerschwinglich ist. Das ist in einem Rechtsstaat wie der Schweiz höchst bedenklich. Auch der Bundesrat sieht den Handlungsbedarf. Trotzdem werden in dieser Reform nur Anpassungen in gewissen Bereichen vorgenommen, d. h. nur bei den Gerichtskostenvorschüssen bzw. bei der Regelung über die Liquidation der Prozesskosten. Der Bundesrat begründet dies damit, dass weitergehende Reformen nicht möglich seien, weil damit, gestützt auf Artikel 96 ZPO, in die kantonalen Kompetenzen eingegriffen würde. Wir sehen aber nicht ein, warum Artikel 96 ZPO sozusagen als sakrosankt betrachtet wird. Eine Vereinheitlichung der Prozesskosten, allenfalls mit einer gewissen Bandbreite, wäre sehr wohl möglich, wenn man dies nur wollte.

Es geht hier also darum, diese Anpassungen vorzunehmen, das war auch die Stossrichtung dieser Reform. Ich glaube, die Unterschiede in den 26 Kantonen leuchten niemandem ein. Insofern ist es möglich, dass der Bund Höchsttarife und einheitliche Grundsätze festlegt. So haben die Kantone trotzdem die Möglichkeit, die Tarife für die Prozesskosten innerhalb des vom Bundesrat gesetzten Rahmens festzulegen.

Bei Artikel 98 und Artikel 99 werden wir die Anträge der Minderheit Reimann Lukas nicht unterstützen. Diese neuen Tatbestände würden nämlich zu mehr Unsicherheit und zu weiteren Problemen führen anstatt zu mehr Klarheit.

Bei Artikel 114 Einleitungssatz werden wir die Minderheit Dandrès unterstützen.

Bei Artikel 114 Buchstabe c geht es darum, gemäss Antrag der Minderheit Dandrès bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die Streitwertgrenze von 30[NB]000 Franken zu streichen. Auch hier sehen wir ein, dass eine Anpassung an andere Bereiche notwendig ist, weshalb auch wir diesen Minderheitsantrag unterstützen werden.

Wir werden zudem dem Antrag der Minderheit Dandrès bezüglich Streitigkeiten über die Miete oder Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen und über die landwirtschaftliche Pacht zustimmen. Das Thema wurde bislang stiefmütterlich behandelt, sodass man es leider verpasst hat, in diesem Gesetz auch rechtliche Aspekte zu Miete und Pacht einzubeziehen. Daher wäre es wichtig, dass wir dort, wo Lücken bestehen, Anpassungen vornehmen.

Bei Artikel 129 Absatz 2 werden die Grünen bezüglich des Gebrauchs der englischen Sprache dem Antrag der Minderheit I (Dandrès) zustimmen. Wir sind der Meinung, dass die Kommission eine gute Lösung gefunden hat, die im Sinne der Sache ist. Wir sind der Ansicht, dass es möglich sein soll, die englische Sprache zu benutzen, wenn das auf kantonaler Ebene vorgesehen ist, wenn alle Parteien einverstanden sind und wenn es um handelsrechtliche Streitigkeiten geht. Es ist, glaube ich, wichtig zu unterstreichen, dass auch die Richter, die das Verfahren führen, der Sprache mächtig sein müssen. Wir dürfen also nicht vergessen, dass sie diese Kompetenz vielleicht nicht mitbringen. Allerdings ist davon auszugehen, dass bei der Behandlung von Handelsstreitigkeiten diese Kompetenz wohl vorhanden sein dürfte.

Wir bitten Sie, diesen Minderheitsanträgen zuzustimmen.