Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2022-05-10
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-05-10
Wortprotokoll
Zu den Minderheitsanträgen Bendahan, Marti Samira und zu meinen beiden Minderheitsanträgen haben wir uns ja bereits geäussert. Im Weiteren unterstützt die SP-Fraktion die Minderheit Ritter. Die Minderheitsanträge Aeschi Thomas und Michaud Gigon lehnen wir ab.
Die Minderheit Aeschi Thomas würde das in sich konsistente, komplexe Konzept der Plattformbesteuerung verändern. Das vom Bundesrat vorgeschlagene System ist mit den involvierten Akteuren im Detail abgeklärt worden und steht auch im Einklang mit den OECD-Vorschlägen. Hier an einem Ende zu ziehen, ist wie bei einem Mobile: Das Ganze gerät aus dem Gleichgewicht. Ich bitte Sie, das nicht zu tun und der Mehrheit zu folgen. Wenn es Verbesserungspotenzial gibt, dann kann man das in einer späteren Phase prüfen. Jetzt ist ja das ganze System am Laufen.
Bei Artikel 29 Absatz 2 unterstützen wir die Minderheit Ritter, die beim geltenden Recht bleiben will.
Nun komme ich zur Minderheit Michaud Gigon, die den Verkauf von Gebrauchtwaren gänzlich von der Mehrwertsteuerpflicht ausnehmen will. Auch wenn der Vorschlag verlockend tönt, so ist er mit gravierenden Nachteilen und mit markanten negativen Auswirkungen verbunden. Wer heute im Secondhand- oder Occasionsmarkt tätig ist, für den gelten dieselben Regeln wie für andere Wirtschaftsakteure. Bis zu einem Umsatz von 100[NB]000 Franken ist man nicht der Mehrwertsteuer unterstellt, darüber wird man pflichtig. Dieser wachsende Markt funktioniert erfreulicherweise gut. Die teilweise ins Feld geführte Argumentation bezüglich einer Steuerkumulation ist übrigens nichtig; diese wird durch den fiktiven Vorsteuerabzug verhindert. Online-Marktplätze für Gebrauchtwaren sind mit dieser Vorlage der neuen Plattformregelung unterstellt, wenn - und das ist jetzt entscheidend - auch hier der Umsatz von 100[NB]000 Franken erreicht wird und Bestellung und Bezahlung über sie abgewickelt werden. Tutti.ch und anibis.ch gehören nicht dazu. Da haben Sie zwar die Angebote, und dann heisst es "Nachricht schicken". Wenn Sie das machen, dann wird das C2C - Consumer to Consumer - abgewickelt. Deshalb ist dieser Nachteil der neuen Besteuerung, der erwähnt wurde, nicht stichhaltig, weil solche Plattformen nicht erfasst sind.
Alternativen gibt es also im C2C-Bereich mit direkter Verkaufsabwicklung zwischen Konsumentinnen und Konsumenten, eben bei Online-Angeboten, die wie ein schwarzes Brett funktionieren. Sollten sich hier noch weitere Optionen ergeben, können diese im Hinblick auf weitere Beratungen auch geprüft werden. Doch die neue Regelung funktioniert, und sie ist auch im Alltag tauglich.
Kleiderbörsen, die beispielsweise über eine Plattform abgewickelt werden, werden in der Regel kaum die 100[NB]000-Franken-Marke erreichen, das ist relativ offensichtlich. Doch ein grosser Markt im Gebrauchtwaren- und Occasionsbereich ist der Autohandel. Mit der vorgesehenen Ausnahme aller Gebrauchtwaren wird aber weit über das Ziel hinausgeschossen. So würden beispielsweise neue Autos, die ein paar wenige Monate geleast und dann als Gebrauchtwagen verkauft werden, mit einer steuerfreien Marge verkauft werden können. Damit ist für steuerausgenommene Geschäftsmodelle Tür und Tor geöffnet, zum Nachteil jener, die mehrwertsteuerpflichtig sind.
Dass es sowohl bei neuen wie auch bei gebrauchten Waren nachhaltigere und weniger nachhaltige Produkte gibt und allein das Etikett "Gebrauchtware" diesbezüglich kein Gütesiegel ist, wird mit diesem Antrag ausgeblendet. Ein nur für kurze Zeit im Leasing genutzter SUV wäre dann lukrativer als ein neues, verbrauchsarmes Auto. Dieses Geschäftsmodell könnte generell für Apparate, Möbel, Maschinen und vieles mehr lohnend werden. Damit würde ein markanter Paradigmenwechsel im Mehrwertsteuerbereich vollzogen, der zu sehr hohen Steuerausfällen führen könnte.
Der Minderheitsantrag ist nicht zielführend. Weder hat es Abklärungen gegeben, noch hat dazu eine Vernehmlassung stattgefunden - das ist keine seriöse Gesetzgebung.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen. [PAGE 735]