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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-05-30

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-05-30

Wortprotokoll

Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen aus formalen und inhaltlichen Gründen, diese Bestimmung gemäss Bundesrat und Nationalrat bestehen zu lassen, also auf Festhalten zu verzichten und damit diese Formulierung des Ständerates aus der ersten Lesung zu streichen. Formale und inhaltliche Gründe sprechen dafür, diesen Entscheid so zu treffen. Digitalisierung in Ehren, aber was hier vorgeschlagen wird, ist nicht ausgereift. Die Tragweite der Bestimmung ist doch bedeutend.

Wie Sie der Fahne entnehmen können, geht es darum, dass nach der heutigen Regelung alles digital laufen kann. Wenn es aber um belastende Entscheide im Bereich von Leistungen, Forderungen und Anordnungen geht, muss die Eröffnung schriftlich erfolgen. Das ist für die betroffenen Individuen von grosser Bedeutung. Es ist insofern von Bedeutung, als ein Entscheid angefochten werden kann. Digitalisierung soll dienen und nicht dazu führen, dass Menschen, dass Individuen allenfalls um ihre Leistung gebracht werden können. Das ist die inhaltliche Begründung.

Zur formellen Begründung: Der Kommissionssprecher hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Digitalisierung auch in der Verwaltung und im Justizwesen vorangetrieben wird. Es gibt bereits eine Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz, die unter anderem dieses Problem behandelt. Die Frage, wie man mit Entscheiden umgeht, die belastender Natur sind, hat eine Tragweite für die Individuen. Wir haben ein Gesetz für die Bevölkerung zu machen, nicht einfach nur für die Sozialversicherungsträger, sprich für die Bürokratie, um es einmal so auszudrücken.

Weil hier die Sichtweise der Betroffenen im Bereich belastender Entscheide gewahrt werden muss, bitte ich Sie, bei der [PAGE 258] heutigen Rechtslage zu bleiben, im Wissen darum, dass die Frage der Digitalisierung, die weitere Fragen aufwirft, im Rahmen der jetzt in Erarbeitung befindlichen Gesetzgebung genauer betrachtet wird.

Zuletzt ist noch unser Entscheid selbst anzuführen. Dieser fiel nur mit 22 zu 21 Stimmen, also mit dem knappestmöglichen Ergebnis. Im Nationalrat gab es nicht einmal einen Einzelantrag für diese Regelung. Bei dieser Ausgangslage kann man diese unausgereifte Bestimmung auch aus diesen Gründen fallenlassen.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.

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