AB 300494
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-05-30
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen mit diesem Nachtrag Ib, wie es bereits ausgeführt wurde, Nachtragskredite von insgesamt 2,7 Milliarden Franken. Davon sollen 2,4 Milliarden ausserordentlich verbucht werden. Sie betreffen die Corona-Krise. Ebenfalls beantragen wir Ihnen Verpflichtungskredite im Umfang von 885 Millionen Franken, damit der Bund Verträge eingehen kann. Das betrifft insbesondere die Impfstoffbeschaffung für 780 Millionen Franken. Das ist der grosse Überblick.
Ich nehme Stellung zu den Minderheitsanträgen, die gestellt wurden.
Ich komme zuerst zu den Minderheitsanträgen Nicolet. Herr Nicolet möchte beim Bundesamt für Gesundheit die beantragten Kredite auf null kürzen. Das ist einfach nicht möglich. Die Kreditanträge betreffen dieses Jahr. Auch wenn wir im Alltag glücklicherweise das Gefühl haben, Corona sei nicht mehr präsent, sind natürlich, auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen, noch sehr viele Arbeiten zu erledigen, die anstehen und die insbesondere auch präventive Massnahmen für den kommenden Herbst beinhalten. Wir müssen davon [PAGE 806] ausgehen, dass uns Corona im Herbst wieder etwas stärker beschäftigen wird als zurzeit, und wir möchten darauf vorbereitet sein, um dann auch Massnahmen treffen zu können. Wir möchten die Vorbereitungsarbeiten so aufgleisen, dass wir nicht wieder überrascht werden.
Herr Nicolet beantragt auch, dass der Nachtragskredit des BFS im EDI kompensiert wird. Das ist einfach nicht möglich. Wenn Sie die Kredite des EDI anschauen, dann stellen Sie fest, dass der Grossteil dieser Kredite gebunden ist; Stichworte sind AHV, IV, Prämienverbilligung usw. Der Spielraum, den das EDI in diesen Bereichen hat, ist sehr klein.
Ich bitte Sie also, alle drei Minderheitsanträge Nicolet abzulehnen. Sie sind praktisch nicht umsetzbar. Wir brauchen die Kredite zur Bewältigung der Krise, sozusagen für Aufräumarbeiten einerseits und zur Vorbereitung andererseits. So viel zu diesen Krediten.
Dann komme ich zum Minderheitsantrag Egger Mike zum Klimapaket Bundesverwaltung. Wir setzen das um, was Sie beschlossen haben. Weil dieses Klimapaket Bundesverwaltung nicht nur im Inland realisiert werden kann, soll es mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen auch im Ausland Kompensationsprojekte geben. Ich denke, dass wir trotz der Corona-Krise und trotz des Ukraine-Kriegs das Thema Klimaneutralität nicht aus den Augen verlieren dürfen. Denn dieses Thema wird uns über kurz oder lang wieder massiv beschäftigen. Der Bund geht davon aus, dass wir hier eine Vorbildfunktion übernehmen müssen. Ich bitte Sie also, auch den Minderheitsantrag Egger Mike abzulehnen.
Dann gibt es noch einen Minderheitsantrag Aeschi Thomas für eine Kreditsperre in Bezug auf die Entwicklungshilfe. Hier ist einfach festzuhalten, dass etwa 80 Prozent der entsprechenden Kredite bereits verpflichtet sind. Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas ist so nicht mehr umsetzbar. Sonst müsste der Bund gegebene Versprechen brechen. Der Bund steht in der Pflicht, die abgegebenen Versprechen und Kreditzusagen auch umzusetzen. Ich bitte Sie also, auch diesen Antrag auf eine Kreditsperre abzulehnen.
Damit komme ich zu den Anträgen, die am meisten zu reden gegeben haben. Wir haben die Minderheit Sollberger, die im Bereich der Impfdosen kürzen möchte. Auch Herr Wettstein hat sich ausführlich mit diesem Antrag beschäftigt. Ich glaube, hier haben wir eine Güterabwägung vorzunehmen: Wie viel Sicherheit wollen wir, und wie viel Unsicherheit wollen wir allenfalls eingehen? Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass wir jetzt die Impfstoffe von verschiedenen Lieferanten sichern müssen, damit sie dann auch zur Verfügung stehen. Wir gehen damit vielleicht das Risiko ein, dass wir tendenziell etwas mehr Impfstoffdosen haben, als wir dann tatsächlich brauchen. Umgekehrt haben wir, wenn wir diese Dosen nicht beschaffen, das Risiko, dass wir wie im letzten Jahr mit Vorwürfen eingedeckt werden, wonach der Bund viel zu spät dran sei, sich diese Impfstoffe zu sichern.
Aufgrund dieser Güterabwägung beantragen wir Ihnen diese Kredite. Es ist denkbar, dass wir dann etwas mehr Impfstoffdosen haben, als wir tatsächlich brauchen. Das hängt vom weiteren Verlauf dieser Epidemie ab. Aber wir meinen, dass wir hier auf der sicheren Seite sein sollten. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Es ist aus unserer Sicht richtig und wichtig, dass wir ein Gesamtpaket beschaffen, damit dann auch Sicherheit für die kommende Phase besteht.
Damit komme ich noch zum letzten Minderheitsantrag; dieser betrifft den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung. Es wurde mehrmals ausgeführt: Das Bundesgericht hat entschieden, dass Ferien- und Feiertagsentschädigungen auszurichten sind. Aus rechtlicher Sicht - das ist festzuhalten; es wurde auch schon gesagt - besteht keine Pflicht, das jetzt noch auf alle auszudehnen, die nicht geklagt haben. Herr Schwander hat auf die Gefahr eines Präjudizes hingewiesen, wonach man die Anwendung eines Bundesgerichtsentscheids auch in anderen Bereichen - die Mehrwertsteuer wurde genannt - jeweils automatisch ausweiten würde. Er sagte, das wäre gefährlich. Es ist klar festzuhalten, dass es kein Präjudiz für andere Bundesgerichtsurteile ist, wenn Sie hier dem Entwurf des Bundesrates folgen. Dieser bezieht sich auf diesen Fall, der im Zusammenhang mit den Covid-19-Massnahmen steht. Der Bundesrat beantragt diese Erweiterung aus politischen Gründen.
Das Bundesamt für Justiz ist der Ansicht - das ist hier auch festzuhalten -, dass es auch dann kein rechtlich genügender Grund wäre, das auf alle Gesuche ausdehnen zu müssen, wenn Kantone entsprechende Zusagen gemacht hätten. In dieser Abwägung zwischen dem finanziellen Nutzen einerseits und der Respektierung von Treu und Glauben andererseits hat sich der Bundesrat dafür entschieden, das grundsätzlich an alle Betriebe auszurichten. Die Rechtsgrundlage ist aber nicht so eindeutig; auch das Bundesamt für Justiz weist auf die Möglichkeit eines Präjudizes hin. Wenn Sie dem so zustimmen, dann ist das aber kein Präjudiz, das dann einfach auf sämtliche Bundesgerichtsurteile in der Fläche angewendet würde; das wäre gefährlich. Vielmehr gilt der Entscheid für diesen Fall hier.
Wenn Sie das noch in Zahlen hören wollen: Wir gehen davon aus, dass etwa 200[NB]000 Unternehmungen in den Genuss von solchen Nachzahlungen kommen können, wenn das flächendeckend gemacht wird. Darunter sind etwa 80 Prozent, die einen Betrag von weniger als 10[NB]000 Franken erhalten; etwa zwanzig Bezüger bzw. Firmen dürften einen Betrag von über 25 Millionen Franken erhalten. Es wird dann also breit gestreut. Das ist dieser Entscheid des Bundesrates, den wir Ihnen entsprechend zur Genehmigung unterbreiten. Der Antrag der Minderheit, nur 100 Millionen Franken einzusetzen, würde auch nicht genügen, um alle Betriebe zu entschädigen, die vor Bundesgericht gewonnen haben.
Das ist also ein Entscheid, der im Rahmen der Covid-19-Krise zu betrachten ist. Es geht darum, alle gleich zu behandeln, auch die, denen man das versprochen hat. Rein rechtlich darf es aber kein Präjudiz sein für die Umsetzung künftiger Bundesgerichtsurteile. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat noch einmal im Rahmen der Covid-19-Gelder beantragt, diese 2,1 Milliarden Franken zu gewähren.
Herr Bourgeois hat darauf hingewiesen, wie das dann kontrolliert werden soll. Die Gefahr einer Überentschädigung kann grundsätzlich bestehen, weil die Betriebe allenfalls schon Härtefallentschädigungen bezogen haben und nun noch eine Nachzahlung erhalten. Wir sind der gleichen Meinung wie Herr Bourgeois: Das muss mit einer Selbstdeklaration bewältigt werden können. Ansonsten sind wir und die Kantone angesichts von 200[NB]000 Gesuchen und Betrieben administrativ leicht überfordert. Das Ganze muss auf einfache Art und Weise abgewickelt werden können.
Das waren meine Bemerkungen zu den Minderheitsanträgen.
Herr Gmür hat darauf hingewiesen, dass Härtefälle und Kurzarbeit nichts miteinander zu tun hätten. Das ist insofern richtig, als sie nicht miteinander verrechnet werden können. Das heisst, einerseits müsste die Ferien- und Feiertagsentschädigung ausbezahlt werden, andererseits müsste eine allfällige Härtefallüberentschädigung wieder zurückgefordert werden. Es besteht schlichtweg keine Rechtsgrundlage, um diese beiden Dinge miteinander zu verrechnen. Das Administrative würde dadurch nur zusätzlich verkompliziert.
Frau Munz hat eine Bemerkung zu Horizon gemacht, auch Herr Bourgeois hat sich darauf bezogen. Wie ich bereits in der Finanzkommission ausgeführt habe, bezieht sich das bereits auf das Budget 2023. Bekanntlich haben wir kein Horizon-Abkommen. Deshalb, d. h. aufgrund des nicht vorhandenen Abkommens, müssen wir die Finanzpläne insbesondere für das Jahr 2023 überarbeiten. Meines Wissens hatten wir in den Finanzplänen 600 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Betrag kann nicht ausbezahlt werden, da keine Rechtsgrundlage besteht. Das wiederum ermöglicht es - das hat der Bundesrat vorbesprochen -, die entsprechende Motion zur Armee umzusetzen. Das gäbe etwas Spielraum. Aber es ist keineswegs so, dass wir zugunsten der Armee bei der Bildung sparen würden. Beides muss seinen Platz haben, für beides bestehen entsprechende politische Aufträge.