Fünfschilling Hans · Ständerat · 2002-12-09
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-09
Wortprotokoll
Bei Ziffer I Artikel 24 Absatz 3 steht, dass der Bund die zusätzlichen Personalvorsorgeverpflichtungen rekapitalisieren kann, falls sich die Verpflichtungen der Post gegenüber der Pensionskasse erhöhen, wenn sie neue Rechnungslegungsstandards anwendet. Im Wort "kann" steckt doch eine Summe von 2,7 bis 3,2 Milliarden Franken, die den Bund belasten würde.
Weiter steht in Absatz 3: "Der Bundesrat bestimmt die Art der Durchführung, den Zeitpunkt und den Umfang der erforderlichen Rekapitalisierung." Es wurden auch schon solche Rekapitalisierungen direkt über die Bilanz vorgenommen, und dann hatte das Parlament nicht mehr die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Wie ich gehört habe, besteht hier die Meinung, dass der Bundesrat das über das Budget machen kann, wenn er es beantragt, d. h., dass das Parlament dann Gelegenheit hat, dazu Stellung zu nehmen. Ich möchte also keinen Antrag stellen, dass der Bundesrat das nicht können soll, aber ich möchte die Garantie haben, dass das Parlament dann im Rahmen der Budgetdebatte Ja oder Nein zu diesen Ausgaben von maximal 3,2 Milliarden Franken sagen kann, wenn der Bundesrat das beantragt. Zu dieser Tatsache hätte ich gerne eine Erklärung des Bundesrates.