Burkart Thierry · Ständerat · 2022-05-31
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-31
Wortprotokoll
Als Folge des schweren Unfalls von Le Mans im Jahre 1955 wurde in der Schweiz ein Verbot öffentlicher Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen erlassen. Heute ist die Regelung so, dass der Bundesrat einzelne Ausnahmen gestatten kann, wobei er bei seinem Entscheid auf die Erfordernisse der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung Rücksicht nehmen muss. Alle anderen motor- und radsportlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen, z. B. Bergrennen, sind zugelassen, bedürfen aber der Bewilligung der Kantone, deren Gebiet befahren wird.
Mit dem Aufkommen der Formel-E-Rennserie hat der Bundesrat provisorisch die Möglichkeit geschaffen, Rundstreckenrennen mit Elektrofahrzeugen durchzuführen. Damit diese Lösung weitergeführt werden kann, braucht es die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesanpassung.
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen demselben Bewilligungsregime unterstellt werden wie alle anderen motor- und radsportlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen. Schliesslich hätten sich seit 1955 sowohl die Sicherheitsmassnahmen im Allgemeinen als auch die Technologie der Fahrzeuge im Besonderen massiv verbessert, weshalb ein generelles Verbot nicht mehr gerechtfertigt sei.
Mit 10 zu 3 Stimmen folgt die KVF-S den nationalrätlichen Überlegungen. Die Mehrheit erachtet eine Zweiteilung des Bewilligungsregimes als nicht mehr zeitgemäss. Dass ein Bergrennen eine kantonale Bewilligung brauche, während ein Formel-E-Rennen einer Ausnahmebewilligung des Bundesrates bedürfe, sei nicht sachgemäss. Niemand in der Kommission geht davon aus, dass in der Schweiz ein klassisches Formel-1-Rennen stattfinden wird. Allerdings traut die Kommissionsmehrheit den Kantonen einen sachgerechten Umgang mit den Bewilligungen für sämtliche motor- und radsportlichen Veranstaltungen zu. Dabei sind ebenfalls den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung sowie neu auch dem Umweltschutz Rechnung zu tragen.
Die Kommissionsminderheit erachtet die nationalrätliche Variante als nicht notwendig, wenn man keine Rundstreckenrennen mit Verbrennungsmotoren will.