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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2022-05-31

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-31

Wortprotokoll

Das Anliegen des Initiativkomitees, das Kostenwachstum in der OKP zu verlangsamen und die Belastung der Prämienzahlenden zu begrenzen, ist auch aus der Perspektive unserer Fraktion sowie der Kantone nachvollziehbar und wünschenswert. Mit der geforderten Koppelung an das Wirtschafts- und Lohnwachstum würde aber die Entwicklung der OKP-Kosten einem starren Mechanismus unterworfen, der sich mit der Funktionsweise eines dezentral organisierten und von vielen Akteuren geprägten Gesundheitssystems kaum vereinbaren lässt. Auch der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, weil die verlangte ausschliessliche Koppelung der Massnahmen an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung zu kurz greift.

Die SGK-N empfiehlt mit 20 zu 4 Stimmen ebenfalls die Ablehnung. Das Kostenwachstum muss mit anderen Massnahmen, z. B. bei den Tarifen und den Laboranalysen, gebremst, darf aber nicht über Zielvorgaben gesteuert werden.

Der grösste Treiber der Gesundheitskosten und somit der Krankenkassenprämien ist die Mengenausweitung. Das Parlament befeuert diese Entwicklung noch. Laufend stimmt es neuen Forderungen zu - beispielsweise die direkte Verrechnung der Leistungen der psychiatrischen Therapeuten oder die Pflege-Initiative -, welche die Mengenausweitung fördern und somit die Prämien belasten.

Unsere Fraktion lehnt auch den indirekten Gegenvorschlag ab. Sowohl die Volksinitiative "für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen" als auch der vom Bundesrat ausgearbeitete Gegenvorschlag zur Einführung eines Kostenziels führen zu starken negativen Auswirkungen, im Besonderen in folgenden Punkten: Der Bundesrat und die Kantone sollen ausgehend vom medizinischen Bedarf einen Prozentsatz für den maximalen Anstieg der Kosten der OKP im Vergleich zum Vorjahr festlegen, das ist das sogenannte Kostenziel. Werden die Kostenziele nicht eingehalten, prüfen die Kantone und der Bundesrat, ob Massnahmen zur Korrektur von Fehlentwicklungen notwendig sind. Zudem sollen der Bundesrat und die Kantone zusätzliche Kompetenzen erhalten. Der Bundesrat soll neu auch bei Tarifstrukturen für stationäre Behandlungen subsidiär Anpassungen vornehmen können. Falls Tarifverträge, welche die Höhe der Vergütung regeln, die Anforderungen des Gesetzes an ihre Genehmigung nicht mehr erfüllen und die Tarifpartner diese Verträge nicht von sich aus anpassen oder kündigen, soll ebenfalls die zuständige Behörde neu die Möglichkeit haben, den Tarif festzusetzen.

Solche Zielvorgaben gelten für ein Kollektiv einer Leistungserbringergruppe. Der einzelne Leistungserbringer hat jedoch keinen Anreiz, sich kostengünstiger zu verhalten, im Gegenteil: Er könnte sogar einen finanziellen Anreiz haben, möglichst viele Leistungen in Rechnung zu stellen, um seinen Marktanteil innerhalb der festgelegten Zielvorgabe zu erhöhen.

Sollte ein pauschales Kostenziel tatsächlich eine Wirkung entfalten, so käme es zu unerwünschten Effekten wie zum Beispiel zur Rationierung: Das hiesse, medizinisch notwendige Eingriffe würden nicht erbracht oder aufgeschoben, um eine Überschreitung des Budgets zu vermeiden. Um die Fehl- und Überversorgung wirkungsvoll anzugehen, muss die Ursache an der Wurzel gepackt werden, nämlich bei der Indikations- und Ergebnisqualität der Leistungserbringer. Ein Kostenziel geht in die gegenteilige Richtung.

Mit der Festlegung von Budgetobergrenzen gäbe es zu wenig Anreize zur Steigerung von Qualität und Effizienz, sodass Innovationen gebremst würden und vorhandene, möglicherweise ineffiziente Strukturen bestehen blieben. Eine allgemeine Obergrenze und Korrekturmassnahmen, die vom Bund beschlossen würden, würden die Autonomie der Tarifpartner bei der Aushandlung von Verträgen einschränken. Somit fände kein Konkurrenzdenken mehr statt.

Darüber hinaus wird der Vorschlag des Bundesrates folgende Effekte haben: Die Rolle der Tarifpartner ist praktisch inexistent. Sie werden nicht einmal in die Erarbeitung der Korrekturmassnahmen einbezogen. Ihre einzige Funktion besteht darin, an der Festlegung der Ziele teilzunehmen, insbesondere durch ihre Vertretung in einer eidgenössischen Kommission. Die Zusammensetzung dieser Kommission ist jedoch noch nicht bekannt.

Mit diesem Entwurf würde die Rolle des Bundes und der Kantone bei der Festlegung der Tarifstrukturen und der Tarife weiter gestärkt, und es ginge in Richtung staatliche Gesundheitsvorsorge. Bund und Kantone bekämen subsidiäre Kompetenzen in zusätzlichen Bereichen. Die[NB]Zielvorgaben[NB]nach[NB]Kostenblöcken zementieren das Silodenken der einzelnen Leistungserbringerbereiche und Kantone, anstatt die integrierte und überregionale Versorgung zu fördern.

Massnahmen gegen die Über- und Fehlversorgung sind jedoch überaus angezeigt, gehen doch Schätzungen von einem Einsparpotenzial von 20 bis 30 Prozent aus. Wie oben geschildert, muss man dafür jedoch die Fehlanreize an der Wurzel angehen. Sinnvoll wären Massnahmen zur Förderung der Indikations- und Ergebnisqualität, welche an die Vergütung gekoppelt sind: zum Beispiel die Verpflichtung zur Einhaltung der Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften, die Einführung von Garantieleistungen für medizinische Eingriffe, etwa mittels Ratenzahlungen oder Rückzahlungen bei Nichterreichen des Therapieziels, und die Transparenz betreffend Qualität bis auf Leistungserbringerstufe. Anstatt mit von oben verordneten Kostenzielen das System noch komplizierter zu machen, sollten zunächst die Fehlanreize im bestehenden Gesundheitssystem beseitigt werden.

Kollektive Zielvorgaben werden wenig Wirkung entfalten und das Silodenken der einzelnen Leistungserbringergruppen und Kantone noch verstärken, anstatt die integrierte Versorgung zu fördern. Einsparungen wären höchstens über eine Rationierung zu erreichen. Das Patientenwohl würde nicht im Zentrum stehen. Koppelt man hingegen die Vergütung an klare und strengere Qualitätsvorgaben, so werden damit nicht nur Kosten gesenkt, sondern es wird auch die Qualität im Sinne der Patienten gesteigert - eine Win-win-Situation für alle.

Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, die Volksinitiative abzulehnen und nicht auf den Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten.