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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-05-31

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-05-31

Wortprotokoll

Diese Kommissionsmotion aus dem Nationalrat beinhaltet ja eigentlich zwei Aufträge an den Bundesrat. Erstens soll der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und der ÖV-Branche ein Gesamtkonzept zur Förderung und Finanzierung von nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Busverkehr erarbeiten. Dieses Gesamtkonzept soll eine Lösung umfassen, die sowohl den regionalen Personenverkehr als auch den Ortsverkehr berücksichtigt. Der zweite Auftrag lautet, der Bundesrat solle die Mineralölsteuerbefreiung für den öffentlichen Verkehr befristen und die Mehreinnahmen, die dadurch erfolgen, zweckgebunden zur Förderung von nichtfossilen Verkehrsträgern einsetzen - so, wie das ja im abgelehnten CO2-Gesetz vorgesehen war.

Sie erinnern sich: Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes an der Urne schickte der Bundesrat Ende letzten Jahres eine Vorlage in die Vernehmlassung, die dem Abstimmungsergebnis Rechnung trägt. Die Vernehmlassung dauerte bis April. Jetzt ist das Bundesamt daran, die Stellungnahmen auszuwerten. Der Bund will gemäss der Vernehmlassungsvorlage die Umstellung von Dieselbussen und dieselbetriebenen Schiffen auf fossilfreie Elektro- oder Wasserstoffantriebe unterstützen. Damit will er auch die laufenden Anstrengungen der Kantone und Gemeinden beschleunigen. Zu diesem Zweck wurde in der Vernehmlassungsvorlage einerseits vorgeschlagen, dass mit einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes ab 2025 der Fehlanreiz entfallen soll, der mit der Rückerstattung der Mineralölsteuer besteht. Andererseits soll mit einem Förderartikel im CO2-Gesetz ein Teil der Mehrkosten für fossilfreie Busse und Schiffe mit maximal 15 Millionen Franken pro Jahr aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert werden. Diesen Ausgaben im Bundeshaushalt stehen natürlich wieder Mehreinnahmen des Bundes gegenüber, die sich 2025 durch den Wegfall der Rückerstattung der Mineralölsteuer ergeben.

Wie gesagt, die Auswertung der Vernehmlassung läuft derzeit, sodass es allenfalls auch noch Anpassungen am Förderkonzept gibt. Das werden Sie demnächst sehen. Damit die bestehenden Massnahmen in der Zwischenzeit aber greifen, haben Sie ja am 17. Dezember letzten Jahres eine Verlängerung des CO2-Gesetzes bis 2024 beschlossen. Ab 2025 sollen diese Bestimmungen dann durch das revidierte CO2-Gesetz abgelöst werden.

Der Kommissionssprecher, Herr Zopfi, hat auf den Bericht zum Postulat 19.3000 hingewiesen. Dieser Bericht zeigt, dass die Unterstützung der Umstellung auf fossilfreie Antriebssysteme im öffentlichen Strassenverkehr eine sinnvolle Koordination und auch eine gezielte Ergänzung der bereits bestehenden Förderung notwendig macht.

Handlungsbedarf sehen wir nicht nur bei der Förderung, sondern tatsächlich auch bei den Investitionen, die im Vergleich zu jenen für Dieselbusse grösser sind. Zudem ist die Frage zu klären, wie die Rahmenbedingungen für eine interoperable und effiziente Ladeinfrastruktur sowie für einen fossilfrei angetriebenen öffentlichen Strassenverkehr flächendeckend geschaffen werden können. Weiter bedarf es einer engen Koppelung dieser Rahmenbedingungen an die Entwicklung des Energienetzes; das ist unabdingbar und wird bei der Diskussion um die Elektromobilität manchmal ein bisschen vergessen. Letztlich könnte eine örtlich angepasste Umsetzung erfolgen, z. B. über die Agglomerationsprogramme.

Ein Ersatz der heutigen Dieselbusse durch fossilfreie Antriebstechnologien führt zweifellos zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen - aber nicht nur dazu, sondern auch zu einer Reduktion von Luftschadstoffen und Lärmimmissionen. All das sind wichtige Beiträge zur Erreichung der Energie- und Klimaziele, die wir uns gesteckt haben.

Herr Ständerat Burkart, Sie haben den Vergleich zu den Lastwagen gezogen, und damit haben Sie natürlich recht: Die Befreiung von der LSVA ist gleichbedeutend mit einer [PAGE 306] Senkung der Betriebskosten. Vor allem angesichts der heutigen Energiepreise wird dieser Aspekt an Bedeutung gewinnen. In der Vernehmlassungsvorlage zum CO2-Gesetz haben wir vorgesehen, die LSVA-Befreiung mit einer Jahreszahl zu versehen. Das schafft unter anderem Investitionssicherheit. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung werden wir genau anschauen.

Unterstützung kommt heute natürlich auch von der Stiftung Klik, obwohl ihre Unterstützung angeblich als zu gering erachtet wird. Nichtsdestotrotz kann Klik es unterstützen. Aber, wie gesagt, wir werden prüfen, was Sie allenfalls noch im CO2-Gesetz einbringen werden. Entsprechend können wir dann auch darauf reagieren.

Für heute bitte ich Sie, die Motion 21.3977 anzunehmen und es damit dem Nationalrat und der grossen Mehrheit Ihrer Kommission gleichzutun.