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preparatory:AB 300805

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-31

Wortprotokoll

Ich wehre mich nicht gegen die Annahme dieser Motion. Erlauben Sie mir aber trotzdem, nicht zuletzt auch in meiner Rolle als Präsident des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes (Astag), hier ein grosses Aber anzubringen. Es geht in die Richtung, dass es sich hier eigentlich um eine einseitige Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs handelt. Wir stützen nämlich auf die Eigentumsform ab. Das wäre der falsche Ansatz, wenn es einem um die CO2-Reduktion, wenn es einem ums Klima gehen würde. Dann müsste man einen ganzheitlichen, einen breiteren Ansatz wählen. Ein solcher beinhaltet halt eben nicht nur den öffentlichen Verkehr, sondern auch den privaten Verkehr im Bereich des Personen- und Gütertransports. Denn dort sind die Herausforderungen, die vom Kommissionssprecher eben genannt wurden, praktisch deckungsgleich.

Im privaten Verkehr findet im Bereich Personen- und Gütertransport eine grosse Erneuerung statt. Aber die Situation ist die, dass man mit sehr hohen Preisen konfrontiert ist. Ich mache ein Beispiel: Wer ein Zugfahrzeug anschafft, das elektrisch betrieben ist, zahlt zurzeit noch über 900[NB]000 Franken - hier fehlen natürlich die Skaleneffekte -, während es möglich ist, ein Euro-6-Dieselzugfahrzeug für rund 180[NB]000 Franken anzuschaffen. Das hat natürlich enorme Auswirkungen für Unternehmungen im KMU-Bereich, die vielleicht eher klein sind und sich solche grossen preislichen Unterschiede nicht leisten können. Notwendig wäre also ein Einbezug des gesamten Güter- und Personentransports.

Jetzt kann man sagen, diese Unternehmen, die auf alternative Treibstoffe oder Antriebsformen setzen, würden bei der LSVA im Sinne einer Senkung oder sogar Befreiung privilegiert. Hier ist allerdings zu sagen: Betriebskosten sind nicht gleich Investitionskosten. Wenn bereits aufgrund der enormen Preisunterschiede eine Investition nicht möglich ist, dann erübrigen sich Diskussionen und Überlegungen im Zusammenhang mit höheren Betriebskosten. Deswegen braucht es auch im privaten Verkehr Anschubfinanzierungen, wenn man eine Wandlung, eine Transmission im Güterpark in unserem Land erreichen möchte.

Es braucht Investitionen bzw. Investitionsunterstützung. Deutschland z. B. kennt das; unser nördlicher Nachbar unterstützt die Anschaffung alternativer Antriebsformen im Transportbereich mit 80 Prozent auf die Differenz des Dieselfahrzeugpreises zum Preis für ein Fahrzeug mit einem alternativen Antrieb. Hier könnte man meines Erachtens ansetzen. Es wäre eine gute Gelegenheit, dies in die Revision des CO2-Gesetzes einzubringen.

Weiter mache ich darauf aufmerksam, dass es im Zusammenhang mit den Tankstellen- bzw. Ladeinfrastrukturen eine einseitige Privilegierung gibt. Unterstützt werden sollen Elektrolade-, nicht aber Wasserstoffinfrastrukturen. Allenfalls könnte man auch hier beim CO2-Gesetz korrigierend einwirken.

So gesehen, wehre ich mich nicht gegen die Annahme der Motion, erlaube mir jedoch, ein grosses Aber anzubringen: Künftig sollte man nicht auf die Eigentumsform schauen, sondern auf die Zielsetzung, die wir alle verfolgen - die Senkung des CO2-Ausstosses und damit eine Politik, die dem Klima entsprechend Rechnung trägt.