Würth Benedikt · Ständerat · 2022-05-31
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-31
Wortprotokoll
Ich bestreite nicht, dass wir unsere Formen durchaus überdenken müssen. Kollege Jositsch hat zu Recht darauf hingewiesen, dass sich die Aufgabenlast deutlich verändert hat. Daraus ableitend, kann man sich auch Überlegungen zu einer Staatsleitungsreform machen. Das macht die Staatspolitische Kommission auch. Wenn ich den Bericht der Kommission lese, dann sehe ich, dass man sich nicht grundsätzlich irgendwelchen Reformansätzen verschliesst.
Diese Diskussion zeigt sehr schön, dass wir eigentlich immer wieder zwischen einer departementalen Betrachtung und einer Regierungsbetrachtung switchen. Für mich ist zentral: Wenn man in eine Regierung gewählt wird, dann ist man zuerst einmal Mitglied der Regierung und in einem zweiten Schritt Vorsteherin oder Vorsteher eines Departements.
Wir müssen uns zuallererst die Frage stellen: Wie funktioniert eine Kollegialregierung? Wir wollen weiterhin an diesem Kollegialprinzip - das etwas eigentümlich ist, aber sich für schweizerische Verhältnisse bewährt hat - und an der Kollegialregierung festhalten. Das wurde vorhin nicht bestritten, von niemandem.
Dann muss ich einfach aus meiner persönlichen Erfahrung sagen, dass es schon eine Rolle spielt, ob eine Regierung aus sieben, fünf oder neun Mitgliedern besteht. Während meiner Tätigkeit war es immer eine Siebnerregierung. Sie kennen vielleicht die Regeln der Kombinatorik. Es ist schon lange her, dass Sie sich damit beschäftigt haben, aber es ist ganz einfach. Nehmen Sie an, eine Regierung oder eine Gruppe besteht aus neun Mitgliedern, und jede und jeder stösst beim Apéro mit den anderen an, dann kommt es zu 36 Kontakten, wenn ich richtig gerechnet habe; vielleicht gibt es noch begabtere Mathematiker in diesem Saal, aber ich glaube, ich habe richtig gerechnet. Bei einer Siebnerregierung kommt es zu 21 Kontakten. Das zeigt im Grunde genommen die Differenz. Schon eine Siebnerregierung ist gruppendynamisch recht anspruchsvoll; davon bin ich vollends überzeugt. Ich glaube, das ist eben nicht eine mythisch-religiöse Frage. Ich glaube, dass sich die Schöpferinnen und Schöpfer der Verfassung damals schon etwas zur Frage überlegt haben, wieso gerade sieben.
Die Zahl sieben hat sich eigentlich auch in den Kantonen, also immer dort, wo es Konkordanz- und Kollegialregierungen gibt, mehr oder weniger durchgesetzt. Es gibt auch noch Fünferregierungen. Aber es gibt eigentlich keine Neunerregierungen. In städtischen Verhältnissen gibt es Neunerregierungen, Zürich wurde erwähnt, aber dort gibt es immerhin eine Stadtpräsidentin oder einen Stadtpräsidenten, der dem Kollegium vorsteht. Das ist nochmals eine etwas andere Ausgangslage.
Wenn wir Ja zum System Kollegialregierung sagen, dann müssen wir auch die Frage - und das ist doch die Kernfrage - beantworten, wie eine Kollegialregierung funktionieren kann. Nicht zuletzt auch aufgrund der Erfahrungen, die wir bei den verschiedenen Dossiers, die Herr Jositsch erwähnt hat, gemacht haben, muss ich einfach konstatieren, dass mit einer Erhöhung von sieben auf neun Mitglieder die Handlungs- und Führungsfähigkeit des Bundesrates nicht gestärkt wird; davon bin ich vollends überzeugt. Darum ist eine Erhöhung nach meiner Überzeugung im Ergebnis eben nicht eine Stärkung, sondern eher eine Schwächung.
Wie gesagt, ich persönlich sehe auch, dass es Themen gibt, die man anschauen muss. Als Stichwort nenne ich die im Kommissionsbericht erwähnte Staatsleitungsreform. Alle Akteure sollen sich in diese Themen vertiefen und sich dazu Überlegungen machen. Aber nochmals: In unserem Regierungssystem mit seinem Kollegialprinzip die Zahl der Regierungsmitglieder von sieben auf neun zu erhöhen, halte ich für falsch. Daraus resultiert am Schluss tatsächlich eher eine Konferenz der Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher als eine Regierung. Für mich ist zentral, dass die Handlungsfähigkeit der Regierung letztlich gestärkt wird.
Ich bitte Sie darum, der Mehrheit zu folgen.