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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2022-06-01

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-01

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) ist 1953 in Kraft getreten und regelt seither die Familienzulagen für die Landwirtschaft. Die Finanzierung erfolgt grösstenteils durch die öffentliche Hand. Die Landwirte bezahlen auf den Löhnen 2 Prozent, was heute 23 Millionen Franken entspricht. Der Bund übernimmt zwei Drittel der [PAGE 856] Restkosten, heute 45 Millionen Franken, die Kantone einen Drittel, heute 23 Millionen Franken.

Der Fonds von 32,4 Millionen Franken wurde ursprünglich eingesetzt, um den Beitrag der Kantone für die Finanzierung der Familienzulagen in der Landwirtschaft zu senken. Im Gesetz war ein Zinssatz von 4 Prozent festgeschrieben. Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 wurde die feste Verzinsung zu 4 Prozent abgeschafft. Neu war der Fonds gemäss FLG nur noch zu marktüblichen Zinsen zu verzinsen. Seither werden den Kantonen, wenn überhaupt, nur noch sehr kleine Beträge überwiesen. Deshalb hat auch die Eidgenössische Finanzkontrolle empfohlen, den Fonds aufzulösen und das Geld den Kantonen zu geben. Der Ablauf ist im Gesetzentwurf vorgeschrieben: Die 32,4 Millionen Franken sollen innerhalb von zwei Jahren im Verhältnis zu den bisherigen kantonalen Ausgaben für die Familienzulagen in der Landwirtschaft auf die Kantone verteilt werden. Wegen dieses Mittelabflusses wird die Ausgabenbremse zu lösen sein.

Même si cette modification de la loi fédérale sur les allocations familiales dans l'agriculture n'est pas contestée, je me permets d'ajouter deux phrases en français, car je suis la seule rapporteuse.

Le Conseil fédéral propose de dissoudre le fonds pour les allocations familiales dans l'agriculture afin de simplifier les flux financiers entre la Confédération et les cantons. Les 32,4 millions de francs doivent être répartis entre les cantons en l'espace de deux ans, proportionnellement aux dépenses cantonales actuelles pour les allocations familiales dans l'agriculture. En raison de cette sortie de fonds, le frein aux dépenses devra être desserré.

Ihre Kommission hat diese Änderung am 6. April 2022 diskutiert. Sie ist ohne Gegenantrag einstimmig eingetreten und hat dem Entwurf des Bundesrates in der Gesamtabstimmung ohne Änderung einstimmig zugestimmt.