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Kutter Philipp · Nationalrat · 2022-06-01

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01

Wortprotokoll

Spätestens seit der Pandemie wissen wir, dass die familienergänzende Kinderbetreuung eine volkswirtschaftlich, gesellschaftspolitisch und sozialpolitisch bedeutende Infrastruktur ist. Wir wissen, dass es vielfältige negative Effekte hat, wenn diese Infrastruktur plötzlich nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung steht. Diese Einrichtungen sind geeignete Instrumente zur Verbesserung der Gleichstellung von Mann und Frau, weil die Betreuung der Kinder bis heute zum grossen Teil von Frauen übernommen wird. Die Einrichtungen helfen, den Fachkräftemangel und die Armut zu bekämpfen, weil sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen. Wir fördern bei guter Qualität die Entwicklung unserer Kinder.

Aus diesem Grund hat die WBK-N am 18. Februar 2021 die Kommissionsinitiative 21.403 eingereicht, mit der die heutige befristete und mehrfach verlängerte Anstossfinanzierung durch eine stetige Unterstützung abgelöst werden soll. Ziel ist es, die im internationalen Vergleich hohen Elternbeiträge reduzieren zu können und die frühkindliche Förderung durch eine Verbesserung des Angebots und der Qualität zu stärken.

Die WBK-N hat hierzu mit Zustimmung der Schwesterkommission ein neues Gesetz erarbeitet. Es ist zurzeit in Vernehmlassung. Allerdings zeichnet sich ab, dass der gesetzgeberische Prozess nicht vor Ablauf der bestehenden Finanzhilfen abgeschlossen werden kann. Deshalb reichte die WBK-N am 28. Januar 2022 eine zweite parlamentarische Initiative, den Vorstoss 22.403, ein. Diese verlangt, dass die bestehenden Bundesbeiträge bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes oder bis längstens zum 31. Dezember 2024 verlängert werden. Ziel ist es, Lücken in den Fördermassnahmen des Bundes zu verhindern und genügend Zeit zu erhalten, um das zukünftige Fördermodell zu erarbeiten.

Heute geht es also um die Verlängerung der bisherigen Massnahmen, die ich gerne kurz erläutere. Seit 2003 richtet der Bund Finanzhilfen für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. Rechtsgrundlage bildet das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, das seit dem 1. Februar 2003 in Kraft ist. Es handelt sich um ein Impulsprogramm, das die Schaffung von Betreuungsplätzen fördert. Ausgerichtet werden Pauschalbeiträge pro Betreuungsplatz in der vorschulischen und in der schulergänzenden Betreuung, und zwar während zwei beziehungsweise drei Jahren. Das Gesetz war auf acht Jahre befristet, wurde dreimal verlängert und läuft am 31. Januar 2023 aus.

Per 1. Juli 2018 sind zwei weitere Formen von Finanzhilfen dazugekommen. Mit diesen neueren Finanzhilfen unterstützt der Bund Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen. Der betreffende Kanton erhält die Finanzhilfen jeweils drei Jahre lang degressiv. Zudem leistet der Bund Beiträge von maximal 50 Prozent an Planungskosten von Projekten, mit denen Kantone das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen wollen. Auch diese Finanzhilfen sind befristet, sie laufen am 30. Juni 2023 aus. Die Wirksamkeit der Finanzhilfen wurde mehrfach evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die angestrebten Ziele erreicht werden konnten. Allerdings muss man einräumen, dass die Evaluierung der neueren Finanzhilfen derzeit noch im Gang ist, aber man kann immerhin feststellen, dass die Nachfrage seitens der Kantone gross ist.

Mit Zustimmung zur heutigen Vorlage kann der Bund diese finanzielle Unterstützung bis längstens zum 31. Dezember 2024 ohne Unterbruch fortführen. Die bewilligten Verpflichtungskredite müssen trotz Verlängerung aus heutiger Sicht nicht erhöht werden, weshalb wir Ihnen keine zusätzlichen Mittel beantragen.

In der Kommission war das Geschäft weitgehend unbestritten. Sie stimmte der Verlängerung mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, und ich danke Ihnen, wenn Sie der Empfehlung der Kommission folgen, Eintreten beschliessen und dieser Vorlage zustimmen.