Zanetti Roberto · Ständerat · 2022-06-01
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-01
Wortprotokoll
Die Berichterstatterin hat von der Minderheit gesprochen. Die informelle Minderheit bin ich. Sie haben es gehört, die Abstimmung erfolgte mit 9 Ja- und 1 Nein-Stimme. Eine Minderheit von einer Person wirkt sonderbar. Aufgrund meiner angeborenen Schüchternheit habe ich keinen formellen Minderheitsantrag deponiert. Materiell bin ich tatsächlich dagegen, verzichte aber auf das ganze Brimborium, denn es wirkt ein bisschen affektiert, wenn man sich als Einzelmaske in Szene setzt.
Sie haben es gehört: Das SECO hat seinerzeit festgelegt, dass bei der Kurzarbeitsentschädigung keine Ferien- und Feiertagsentschädigungen ausgerichtet werden. Viele [PAGE 322] Unternehmungen und insbesondere auch Branchenverbände haben dagegen protestiert und sind beim SECO vorstellig geworden. Das SECO hat aber auf seinem Rechtsstandpunkt beharrt - man kann es meinetwegen auch so sehen. Ein Versicherter hat dann im Kanton Luzern Beschwerde geführt, ist vor Gericht gegangen und hat vom Kantonsgericht recht bekommen. Das SECO hat dann den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen und ist unterlegen. Das Bundesgericht hat gesagt, die Ferien- und Feiertagsentschädigung müsse auch abgegolten werden. Es spricht von rund 14 Prozent der Lohnsumme, je nachdem, was für einen Ferienanspruch die entsprechenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter haben. Als Grössenordnung gelten 14 Prozent.
Der Bundesrat nahm von diesem Bundesgerichtsentscheid Kenntnis und sah drei Varianten, wie dieser Entscheid umgesetzt werden könnte: Erstens gab es eine streng legalistische Sichtweise, bei der er gesagt hätte, dass nur denjenigen Versicherten, die Beschwerde geführt haben, zu gegebener Zeit dieser Zusatzbetrag gutgeschrieben werde. Das wäre eine relativ engherzige, aber, wie gesagt, zweifellos legalistisch korrekte Variante gewesen. Zweitens gab es eine breite Variante, gewissermassen ein warmer Frühlingsregen. Da hätte er gesagt, dass es alle einfach so kriegen. Drittens gab es eine mittlere Variante. Dabei wird auf ausdrücklichen Antrag hin ausbezahlt. Für diese mittlere Variante hat sich der Bundesrat entschieden. Wer also zwischen März 2020 und Dezember 2021 Kurzarbeitsentschädigung gekriegt hat, könnte diesen Zuschlag von etwa 14 Prozent auf Antrag hin erhalten.
Der Bundesrat geht davon aus, dass wahrscheinlich nicht alle Unternehmungen diese Zusatzentschädigung beantragen werden. Er hat den Betrag aufgrund einer handwerklich plausiblen Berechnung auf 2,1 Milliarden Franken festgelegt. Seinen Entscheid hat er im Wesentlichen mit Gutglaubensschutz - nach dem Treu und Glauben in unserer Rechtsordnung eben geschützt werden - und mit rechtsgleicher Behandlung begründet. Er hat auf Artikel 53 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts verwiesen, wenn ich das richtig gesehen habe. Artikel 53 Absatz 2 besagt Folgendes: "Der Versicherungsträger kann auf formell rechtskräftige Verfügungen oder Einspracheentscheide zurückkommen, wenn diese zweifellos unrichtig sind und wenn ihre Berichtigung von erheblicher Bedeutung ist."
Gemäss Bundesgericht ist eine erhebliche Bedeutung ab 700 Franken gegeben. Das Bundesgericht ist zum Schluss gekommen, dass der Entscheid des Versicherungsträgers, also der jeweiligen Arbeitslosenkasse, unrichtig ist. Wenn das Bundesgericht findet, dass ein Entscheid unrichtig ist, dann ist er eben zweifellos unrichtig, und darum entspricht der Bundesrat ganz genau dem Wortlaut von Artikel 53 Absatz 2 ATSG. Der Bundesrat hat, wie das jeder normale Bürger und jede normale Bürgerin machen würde, den Wortlaut dieses Absatzes genommen und ihn entsprechend umgesetzt. Wenn Sie nun aber diesen Wortlaut einem Juristen oder einer Juristin vorlesen, werden diese Ihnen daraus genau das Gegenteil plausibilisieren. Es macht einen guten Juristen aus, dass er Ihnen alles und jedes erklären kann, und wenn er ein sehr guter Jurist ist, kann er auch gerade noch das Gegenteil erklären.
Immerhin sprechen wir hier von rund 200[NB]000 betroffenen Unternehmen, das hat Herr Bundesrat Maurer im Nationalrat erwähnt. Wenn man die Definition von KMU nimmt, sind wir bei einer Grössenordnung von 600[NB]000 Unternehmen. Es wäre also rund ein Drittel der KMU betroffen. Bei 80 Prozent, d. h. bei 160[NB]000 Unternehmen, geht es um einen Betrag von maximal 10[NB]000 Franken. Wenn Sie jetzt 10[NB]000 Franken durch den vorhin erwähnten Zuschlag von 14 Prozent teilen und das dann mal 100 Prozent oder vielleicht auch 114 Prozent rechnen, kommen Sie auf eine Lohnsumme von 71[NB]500 oder 81[NB]400 Franken. Beides sind keine unglaublich hohen Lohnsummen.
Es würde also vermutlich vor allem Mikrounternehmen mit bis zu neun Mitarbeitenden betreffen. Wir haben rund 540[NB]000 solcher Mikrounternehmen. Es sind also rund 30 Prozent aller Mikrounternehmen in der Schweiz betroffen. Das sind der Wirt meiner Stammbeiz, meine Coiffeuse, die mit zwei, drei Mitarbeiterinnen ihren Salon betreibt, das kann Ihr Fitnessstudio sein - ich besuche Fitnessstudios nicht, aber ein paar von Ihnen werden das machen -, oder es kann der Kleiderladen im Dorf sein. Diese Kleinstunternehmen haben keine HR- oder Rechtsabteilungen, die sie vor den Fallstricken der Revisions- und Wiedererwägungstatbestände bewahren könnten. Sie verlassen sich auf die behördlichen Auskünfte.
In diesem Zusammenhang haben die Kantone und die Arbeitslosenkassen die Betroffenen aufgefordert, auf Einsprachen oder Beschwerden zu verzichten. Da werde bloss die Bürokratie ausgelastet. Wenn das Bundesgericht zu gegebener Zeit entschieden habe, werde man dafür sorgen, dass dieser Entscheid für alle gültig sei. Wenn sich jemand in einem Dorf als Wirt oder Coiffeur, der keine HR-Abteilung, keinen Hausjuristen hat, bei der Arbeitslosenversicherung meldet und diese ihm sagt: "Nein, halte dich ruhig, wie das unter Ehrenleuten üblich ist, wir werden uns gemäss dem Entscheid des Bundesgerichtes erkenntlich zeigen und zahlen dann gegebenenfalls die Entschädigung nach", dann darf er sich, wenn Treu und Glauben hoch gewichtet werden, auf diese Auskunft verlassen.
Wenn wir anders entscheiden, ist es einfach ein juristischer Hochseilakt, der meinetwegen rechtens sein mag, aber auf jeden Fall nicht gerecht ist. Im Idealfall sollten ja Recht und Gerechtigkeit zusammenfallen. Hin und wieder, das wissen wir alle, klaffen sie auseinander. In solchen Situationen entscheide ich mich jedes Mal für die Gerechtigkeit und nicht für überspitzten rechtlichen Formalismus. Auch ich bin hier der Meinung, dass wir den Gutglaubensschutz analog dem Bundesrat hochhalten sollten.
Die Hofjuristen unseres Rates werden zweifelsohne ihren Gottesdienst abhalten und Sie damit verunsichern. Denn jeder Jurist kann beweisen, was er will. Immerhin haben wir aber gehört, dass die Juristen des SECO und des WBF die Position des Bundesrates juristisch unterfüttert haben. Ganz anders gesehen haben es dagegen die Juristen des Bundesamtes für Justiz; auch die Juristen in der FK-S, und das sind wahrlich bedeutende Juristen, haben gemäss Bundesamt für Justiz entschieden. Somit befürchte ich, dass auch die Mehrheit der Juristen hier im Plenum so entscheiden wird.
Trotz allem haben im Nationalrat ein paar Juristen so wie der Bundesrat entschieden. Ich weiss zwar, dass man hier im Saal keine Parteien erwähnen darf, doch im Nationalrat sind die Parteien eine Realität. Dort haben die SP-Fraktion, die grünliberale Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion - ich wiederhole: die FDP-Liberale Fraktion! - und die grüne Fraktion die Position des Bundesrates einstimmig und ohne Enthaltungen unterstützt. Auch bei der Mitte-Fraktion gab es einen Geisterfahrer, sprich eine einzige Gegenstimme, sowie eine oder zwei Enthaltungen. Dort sind ebenfalls eminente Juristen am Werk. Zudem weiss ich von einer Walliser Anwaltskanzlei, wo der eine Partner diese und der andere Partner jene Position vertritt, und beide sind hochkarätige und gewichtige Juristen.
Wenn Sie nun also der Position des Bundesrates folgen - wozu ich Sie einlade -, dann befinden Sie sich in allerbester Gesellschaft. Wenn Sie als Anwalt oder Anwältin der "Schweiz AG" tätig sein wollen, dann müssen Sie mit der Mehrheit fahren. Wenn Sie aber als Anwältin oder Anwalt der "Wertegemeinschaft Schweizerische Eidgenossenschaft" tätig sein wollen, dann müssten Sie - wozu ich Sie einlade - eigentlich dem Bundesrat folgen.
Eines kann ich Ihnen sagen: Die 160[NB]000 KMU in diesem Land würden es Ihnen danken! Das Vertrauen dieser 160[NB]000 KMU in unsere staatlichen Institutionen liegt mir am Herzen. Sie sollen das Gefühl haben, dass sich der Gesetzgeber - in seiner Funktion als Budgetgeber und im Rahmen seiner Budgethoheit - auch an die höchstrichterliche Rechtsprechung hält.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und von einer Kürzung dieses Nachtragskredits abzusehen.