AB 300949
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-01
Wortprotokoll
Noch einmal zur Ausgangslage: Wir haben uns bei dieser Kurzarbeitsentschädigung für ein sogenannt summarisches Verfahren entschieden, das administrativ einfach zu handhaben ist. Da war nicht vorgesehen, Ferien- und Feiertagsentschädigungen abzugelten. Diese Haltung hat der Bund auch bis vor Bundesgericht vertreten. Das Bundesgericht hat dann anders entschieden und unsere Interpretation nicht gelten lassen. Es hat gesagt, Ferien- und Feiertage müssten entschädigt werden. Dann haben wir das gemacht, was wir nach einem Bundesgerichtsurteil immer machen: Wir haben die Praxis angepasst. Das Bundesgericht hat am 17. November 2021 entschieden. Am 1. Januar dieses Jahres haben wir die Praxis aufgrund dieses Urteils angepasst. Das ist der übliche Weg. Es gibt ein Urteil, und dann wird die Praxis geändert. Wer nicht geklagt hat oder wer keinen Entscheid hat, ist nicht anspruchsberechtigt. Das wäre das, was die Minderheit hier vorschlägt. Die 300 Millionen Franken wären dann auch mehr als genug, um diese Urteile entsprechend umzusetzen.
Die Frage, die jetzt im Raum steht, ist folgende: Zahlen wir weiter? Das haben wir ausführlich besprochen. Festzuhalten ist - das hat auch der Bundesrat festgehalten -, dass für weitergehende Zahlungen keine Rechtsgrundlage besteht. Das sagt auch das Bundesamt für Justiz. Wenn wir alle einschliessen und ausbezahlen, dann tun wir das ohne Rechtsgrundlage. Das ist gefährlich, dessen ist sich der Bundesrat durchaus bewusst; Herr Würth und andere haben darauf hingewiesen. Wir laufen damit Gefahr, ein Präjudiz zu schaffen. Wir haben laufend solche Entscheide, u. a. im Bereich der Mehrwertsteuer. Wenn ein Entscheid gefällt wurde, hat es in der [PAGE 327] Praxis noch nie geheissen, dass dann alle, die nicht geklagt haben, selbstverständlich auch davon profitieren. Darin liegt die Gefährlichkeit des Antrages des Bundesrates. Wir schaffen ein Präjudiz, das dann immer wieder zitiert wird.
Nun ist klar festzuhalten: Der Bundesrat macht das einmalig, in dieser Situation, in dieser Covid-Krise. Für den Bundesrat stand auch die Frage des Vertrauens und die Frage von Treu und Glauben im Vordergrund. Das wurde jetzt auch mehrmals genannt. Es ist tatsächlich so, dass das SECO und dann auch die Kantone vielen Verbänden und Betrieben geraten haben, keine Klage mehr zu machen, weil das dann schon in Ordnung kommen werde. Damit allein entsteht noch kein Rechtsanspruch; das ist eine Aussage, die einmal so gemacht wurde, die aber nicht zu einem Rechtsanspruch führt.
Daraus müssen wir vielleicht schon auch Lehren ziehen. Wir hatten das im vorherigen Geschäft. Diese Covid-Krise hat dazu geführt, dass wir relativ rasch und zügig überall sagen, es gehe dann schon. Wenn es hier auch geht, kostet dieses "Das geht schon!" immerhin 2100 Millionen Franken. Das ist das etwas gefährliche Präjudiz.
Der Bundesrat ist aber zum Schluss gekommen, dass wir, wenn im Nachhinein weitere Klagen eingehen würden, am Schluss, nach dem ganzen administrativen Verfahren, wahrscheinlich nach Monaten oder Jahren trotzdem dort wären, wo wir mit dem Antrag des Bundesrates sein werden, nämlich, dass die Möglichkeit geschaffen wird, alle zu entschädigen. Wenn alle rund 200[NB]000 Betriebe, die Härtefallgelder bezogen haben, auch diese Entschädigung fordern, würde das etwa 2,1 Milliarden Franken kosten. Das war eigentlich die Überlegung des Bundesrates. Am Ende des Tages hätten wir alle verrückt gemacht, einfach gesagt, und am Schluss bezahlen wir doch.
Aber was ganz wichtig ist: Dieser Entscheid des Bundesrates ist klar mit einer absoluten Einmaligkeit in dieser besonderen Situation verbunden. Er heisst auf keinen Fall, dass Bundesgerichtsurteile in Zukunft rückwirkend umgesetzt werden für alle, die in der gleichen Situation waren, aber das nicht gemerkt oder nicht geklagt haben. Dass das so verstanden werden könnte, ist die Gefahr des bundesrätlichen Antrages. Aber gleichzeitig ist er auch ein Element, das gegen Ende dieser Krise hoffentlich Vertrauen zwischen Staat und Bürger schafft. Wir sind am Anfang hingestanden und haben gesagt, dass wir alles, was auf die Leute zukommt, abzufedern versuchen. Das geht in diese Richtung. Das ist dieser Vertrauensbeweis, den wir damit erbringen. Es ist wie gesagt ein Entscheid, der juristisch nicht ganz ohne ist. Denn aus juristischer Sicht habe ich durchaus Verständnis für den Antrag, den Ihre Kommission gestellt hat. Er wäre die Fortführung der bisherigen bewährten Auslegung von Gerichtsentscheiden und der Praxis. Es ist klar festzuhalten: Wir machen hier eine Ausnahme, die der besonderen Situation geschuldet ist.
Ich bitte Sie, in dieser Frage nicht der Kommission zu folgen, sondern dem Bundesrat. Das wäre die Schlussfolgerung.
Ich muss aber auch festhalten: Wir werden rund 200[NB]000 Unternehmen zufriedenstellen, wir werden aber einige hunderttausend Steuerzahler unglücklich machen, die uns dann den Vorwurf machen, dass wir das Geld ohne Rechtsgrundlage aus dem Fenster werfen. Wir sind einfach in dieser Situation. So ganz eindeutig ist dieser Entscheid auf gar keiner Seite, sondern es handelt sich hier um politisches Ermessen. Bei diesem politischen Ermessen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass wir das bezahlen und Vertrauen schaffen. Das ist der Grund für den Antrag des Bundesrates.