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Rieder Beat · Ständerat · 2022-06-01

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01

Wortprotokoll

Ich muss das Wort ergreifen; ich wurde indirekt angesprochen. Ich gebe Kollege Zanetti nur in einem einzigen Punkt recht: Seine Haarpracht ist schöner als meine. Das hat aber nichts mit dem Coiffeurbesuch zu tun, sondern mit anderen, biologischen Elementen. In allen anderen Punkten, Herr Kollege Zanetti, liegen Sie leider falsch. [PAGE 324]

Ich musste mich auch belehren lassen. Ich habe grosse Sympathie für kleinere und mittlere Unternehmen. Ich weiss auch, dass mir nahestehende Unternehmen direkt betroffen sind. Ich habe in diesem Saal auch schon Interessen von Gastrosuisse vertreten. Aber ich bin kein Versicherungsrechtler. Da müssen Sie immer sehr vorsichtig sein, wenn Sie in diesem Gebiet Auskunft geben wollen. Daher habe ich, wie Sie auch, in der Kommission den Ausführungen des Bundesamtes für Justiz zugehört.

Herr Kollege Würth hat eigentlich das Wesentliche bereits dargelegt. Es gibt, gestützt auf diesen Einzelfallentscheid des Bundesgerichtes, keine rechtliche Basis für eine nachträgliche Auszahlung an 160[NB]000 Unternehmen. Das ist eigentlich das Fazit der Ausführungen des Bundesamtes für Justiz. Es gibt keinen Revisionsgrund. Es gibt keinen Grund für ein Wiedereintreten auf Gesuche, die nachträglich kommen. Das einzig Schwierige, bei dem ich anfänglich dachte, dass wir dieses Risiko ausschliessen müssen, ist der Vertrauensschutz, die Vertrauenshaftung, die Staatshaftung. Wir dürfen nicht in eine Situation geraten, in der diese 160[NB]000 Unternehmen aufgrund von Aussagen - von wem auch immer - plötzlich gegen den Staat einen Staatshaftungsprozess aufgrund falscher Informationen führen könnten. Das ist der kritische Punkt.

Ich wage jetzt doch noch, etwas dazu zu sagen, damit ich keinen Fehler mache. Es besteht kein Vertrauensschutz genereller Natur durch irgendwelche allgemeine Zusicherungen von Dienst- und Amtsstellen und daher auch keine Vertrauenshaftung. Nur in jenen Fällen, in welchen über eine allgemeine Information hinaus den einzelnen Versicherungsnehmern individuelle Zusicherungen abgegeben werden, stellt sich die Frage der Staatshaftung. Das ist geltende Gerichtspraxis und geltendes Recht.

Natürlich können der Nationalrat und der Ständerat über die geltende Gerichtspraxis und über geltendes Recht hinausgehen. Wir sind ja immer irgendwie zu Willkürtaten bereit. Aber das hat gewisse Konsequenzen. Hier hätte es die Konsequenz, dass Sie ein einmaliges Präjudiz für künftige Fälle schaffen würden, die ähnlich gelagert sind und bei welchen man sich dann auf diesen Entscheid des Parlamentes berufen könnte. Es gab keine Unzweideutigkeiten; es haben auch nicht mehrere Juristen andere Ansichten vertreten. Das habe ich jetzt in der Kommission nicht gehört. Ich muss mich auf die Aussagen des Bundesamtes für Justiz verlassen. Mir wäre es auch lieber, es wäre nicht so. Ich habe eigentlich still gehofft, dass diese Zusicherung genügt, sodass man aufgrund der Problematik des Vertrauensschutzes und der Staatshaftungsrisiken diese Beträge auszahlen muss - aber es ist nicht so. Alles andere wäre hier eine Falschaussage.

Daher fühle ich mich bemüssigt, Ihnen zu sagen, dass die Mehrheit richtigliegt. Ich kann nicht der Minderheit zustimmen, auch wenn es viele Betriebe angeht, die insbesondere in meinem Kanton zuhause sind. Wir dürfen dieses Präjudiz hier nicht schaffen. Wir sind der Ständerat; wir müssen da eine Stufe weiter denken als der Nationalrat.