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Munz Martina · Nationalrat · 2022-06-01

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-01

Wortprotokoll

Wenn zweihundert Landwirte, darunter auch Lokalpolitiker, ihre Stallapotheke mit billigen Schmuggelmedikamenten aus Frankreich bestücken, dann ist etwas faul! Anfang Mai 2018 flogen die Machenschaften auf. Der Zoll kontrollierte einen französischen Veterinär an einem kleinen Zollübergang in der Waadt. Auf dem beschlagnahmten Laptop befanden sich 27[NB]000 Schweizer Kundenrechnungen. "La Liberté" veröffentlichte eine Liste mit dreihundert Viehzüchtern aus verschiedenen Kantonen, nicht nur Grenzkantonen, die zuhause Medikamente auf Lager hielten.

Unter den beschlagnahmten Schmuggelmedikamenten waren kritische Reserveantibiotika, die in der Schweiz nur ausnahmsweise und unter strengen Auflagen verabreicht werden dürfen. Auch Schmerzmittel waren darunter, die bei Holsteinkühen verwendet werden, um die Schmerzen durch übervolle Euter bei Ausstellungen zu vertuschen. Bei Stalldurchsuchungen stellten die Behörden grosse Mengen illegal beschaffter Antibiotika für die Behandlung von Euterkrankheiten sicher. Vorratshaltung wäre aber nur für Medikamente erlaubt, die in der Schweiz zugelassen sind.

Warum gibt es solche Missstände? Grund dafür ist ein Gesetzestext aus dem Jahr 1894. Ein Abkommen mit Frankreich regelt, dass Tierärztinnen und Tierärzte im Umkreis von zehn Kilometern dies- und jenseits der Grenze Behandlungen durchführen dürfen. Das soll auch so bleiben. Aber dabei dürfen nur Medikamente verwendet werden, die im Herkunftsland oder in der Schweiz zugelassen sind. Es geht um den Passus "oder im Herkunftsland zugelassen sind".

Mit meiner Motion soll diese Textstelle gestrichen werden. Französische Veterinärinnen und Veterinäre dürfen noch immer in der grenznahen Schweiz Tiere behandeln - und auch umgekehrt -, aber sie dürfen nur Medikamente verwenden, die in der Schweiz zugelassen sind.

Wenn dreihundert Landwirtschaftsbetriebe bis in die Innerschweiz bedient werden, ist offensichtlich, dass Missbrauch betrieben wird. Der Zoll hat keine Handhabe, denn im grenznahen Gebiet wäre alles erlaubt. Behandlungen mit illegalen Medikamenten und Medikamentenschmuggel sind noch immer Kavaliersdelikte. Die Schuldigen werden, wenn überhaupt, mit Samthandschuhen angepackt.

Besonders problematisch ist die illegale Verwendung von Reserveantibiotika. Diese sollten nur in Ausnahmefällen und unter besonderen Auflagen eingesetzt werden, damit sie wirksam bleiben und keine Resistenzen entstehen. Der Schaden dieser illegalen Anwendung kann gross sein und die Gesundheit der Bevölkerung gefährden. Zwar müssen heute Antibiotika-Anwendungen ins Informationssystem eingetragen werden. Es ist aber kaum anzunehmen, dass jemand, der Schwarzware kauft und verkauft, einen Eintrag in das System macht. Die Frage ist auch: Wer kontrolliert die illegalen Anwendungen? Hier wäre ein griffiger Vollzug gefragt. Heute besteht leider noch keine abschreckende Wirkung.

Ich bitte Sie, unterstützen Sie diese Motion. Schneiden Sie diesen alten Zopf aus dem vorletzten Jahrhundert ab. Es geht nur darum, dass Medikamente, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, auch im grenznahen Bereich nicht zugelassen sind. Der Schwarzhandel mit illegalen Medikamenten und [PAGE 873] Antibiotika ist gesundheitsgefährdend und gehört gestoppt. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.