Engler Stefan · Ständerat · 2022-06-01
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01
Wortprotokoll
Ich teile die Schlussfolgerung, zu der jetzt auch Kollege Noser gekommen ist, und möchte sie mit einem weiteren Argument untermauern. Im Übrigen verlangen ja auch die Kantone diese Auszahlung an die Unternehmungen, die zweifellos einen Schaden erlitten haben. Ich zitiere aus der "NZZ" von heute den Urner Regierungsrat Camenzind, den Präsidenten der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz. Er sagt: "Was die Unternehmen zugute haben, das steht ihnen auch zu."
Ich glaube, eine finanzpolitische Beurteilung dieses Sachverhaltes greift zu kurz. Ich habe jetzt viele Votanten gehört, die das stark aus einer finanzpolitischen Optik beurteilt haben, auch Frau Kollegin Herzog. Sie hat gesagt, ja, die Unternehmungen hätten das gar nicht nötig. Es hätte mich wundergenommen, ob sie auch so argumentiert hätte, wenn der Schaden bei den Arbeitnehmenden eingetreten wäre. Ich nehme an, sie hätte es nicht getan. Weil aber die Unternehmungen davon betroffen sind, kann man ja in der Argumentation etwas grosszügiger sein.
Schaut man es mit einer rechtlichen Brille an, dann ist zweifellos richtig, was Kollege Würth gesagt hat: Wer die Verfügung nicht angefochten hat, für den ist sie in Rechtskraft erwachsen; eine direkte Wirkung des Bundesgerichtsurteils ist nur für denjenigen vorgesehen, der seine Verfügung angefochten hat.
Jetzt kommt aber zusätzlich die Komponente des Vertrauensschutzes hinzu, nachdem behördlich den Kantonen und den Unternehmen ja gesagt wurde: Warten wir einmal ab, was das Bundesgericht hier entscheidet, dann bringen wir das schon in Ordnung. Da bin ich eigentlich beim Punkt, auf den ich noch zusätzlich hinweisen wollte, weil er bis jetzt nicht genannt wurde. Die gesetzliche Grundlage ist zu schwach, um hier jetzt rückwirkend alle Adressaten bedienen zu können. Das ist das Hauptargument meines hochverehrten Kollegen Rieder, der beinahe in Tränen ausgebrochen ist. Er hat gesagt: Wenn wir eine gesetzliche Grundlage hätten, dann würde ich diesen Unternehmungen das Geld, das ihnen zusteht, auch gerne zukommen lassen. Ja, Herr Rieder, dann hätten Sie den Antrag stellen sollen, mit einer Kommissionsmotion eine neue gesetzliche Grundlage für diese Rückwirkung zu schaffen.
Wir haben das übrigens bei der Frage der Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren gemacht. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass über viele Jahre zu Unrecht die Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren erhoben wurde. Auch dieses Urteil hatte nur Wirkung für diejenige Person, die das angefochten hatte. Was haben wir gemacht? Wir haben eine explizite gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass dreieinhalb Millionen Haushalte in der Schweiz 50 Franken vergütet bekommen, weil man die Mehrwertsteuer falsch und fehlerhaft erhoben hatte.
Jetzt habe ich gehört, dass wir von 200[NB]000 möglichen Gesuchen sprechen. Es geht allerdings nicht nur um 50 Franken, sondern um erhebliche Beträge, die für eine Unternehmung 10[NB]000 Franken und mehr ausmachen könnten. Ich habe das [PAGE 326] auch aus der Zeitung, ich konnte es nicht verifizieren. Es wird geschrieben, für etwa zwanzig Unternehmungen stehe eine Summe von 25 Millionen Franken auf dem Spiel. Man wird also nicht mit dem Argument fechten können, es gehe ja nur um kleine Beträge und der Verwaltungsaufwand sei zu gross.
Wenn die bestehende gesetzliche Grundlage zu schwach ist, wäre ein Ausweg aus dieser Situation, dass man eine explizite neue gesetzliche Grundlage schafft, die diese rückwirkende Anwendung vorsieht. Das wäre schnell möglich. Ich bedaure, dass man das in der Kommission nicht gesehen hat. Es gäbe auch kein Präjudiz, die Bestimmung wäre an die Situation gebunden, wie sie sich jetzt präsentiert.