Humbel Ruth · Nationalrat · 2022-06-01
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01
Wortprotokoll
Mit der Motion 20.3600, "Zugang zu rechtsmedizinischen Gutachten im Interesse der Patientensicherheit", möchte ich unnötige juristische Hürden sowie vermeidbare bürokratische Belastungen reduzieren und die Patientensicherheit stärken.
Ärzte und Ärztinnen, welche Patienten und Patientinnen bis zum Tod behandeln und betreuen, haben kein Recht auf Einsichtnahme in das rechtsmedizinische Gutachten, weil der Behandlungsvertrag und damit das Recht auf Informationen mit dem Tod des Patienten oder der Patientin endet. Es braucht daher eine gesetzliche Grundlage, welche den Ärztinnen und Ärzten ein Einsichtsrecht in die rechtsmedizinischen Akten gibt. Ein Zugang zu diesen Akten, insbesondere bei aussergewöhnlichen Todesfällen, liegt nicht bloss im Interesse der betroffenen Ärzte, sondern ebenso im öffentlichen Interesse. Aus diesen Unterlagen können Lehren für die Patientensicherheit sowie die Qualitätskontrolle und Qualitätsverbesserung gezogen werden.
Der Bundesrat zeigt Verständnis für das Anliegen. Es ist aus Sicht der Patientensicherheit wünschens- und erstrebenswert, Lehren aus rechtsmedizinischen Gutachten zu ziehen. Dennoch sieht sich der Bundesrat nicht in der Verantwortung zu handeln, sondern will die Frage an die Eidgenössische Qualitätskommission delegieren. Diese soll prüfen, ob im Interesse der Patientensicherheit rechtsmedizinische Gutachten ausgewertet werden sollen.
Die Delegation dieser Frage an eine ausserparlamentarische Kommission ist nicht stufengerecht. Damit kommt der Bundesrat seiner Verantwortung nicht nach, die Patientensicherheit möglichst zu stärken und Schaden abzuwenden. Dies ist umso unverständlicher, als Informationen zur Verfügung stünden, welche aber wegen bürokratischen und rechtlichen Hürden nicht verfügbar gemacht werden, obwohl sie für die Patientensicherheit wichtige Erkenntnisse bringen können. Der Bundesrat macht es sich zu einfach damit, inhaltliche und strategische Fragen der Patientensicherheit wegzudelegieren. Zudem scheint die Qualitätskommission ohnehin mit den aktuellen Aufgaben der Umsetzung der Qualitätsvorlage inhaltlich und ressourcenmässig gefordert bis überfordert zu sein.
Es braucht eine gesetzliche Grundlage, um den betroffenen Ärztinnen und Ärzten den Zugang zu rechtsmedizinischen Gutachten zu ermöglichen. Rechtsmedizinische Gutachten sollten ja nicht bloss fürs Archiv geschaffen werden. Die gewonnenen Daten müssen genutzt werden können, um die Qualität der geleisteten Arbeit zu spiegeln und den Ärztinnen und Ärzten eigenes Lernen zu ermöglichen. Es geht aber ebenso um Transparenz im Gesundheitssystem, an der es, wie belegbar ist, mangelt. Es wäre eine weitere Chance, auf einfachem Wege zu erfahren, welche Schäden Patientinnen und Patienten in unserem gerühmten und teuren Gesundheitswesen erleiden müssen und wie häufig und in welchen Situationen sie sich ereignen. Aus Fehlern müssen Lehren gezogen werden können, die Behandlungsqualität muss gestärkt und die Patientensicherheit gesichert werden.
Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen.