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Ettlin Erich · Ständerat · 2022-06-01

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01

Wortprotokoll

Die WAK des Nationalrates hat die Motion, wonach die Verlustverrechnung auf zehn Jahre zu verlängern sei, am 12. Januar 2021 eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 1. März 2021 mit 117 zu 59 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission hat die Motion am 24. März 2022 beraten und beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, sie anzunehmen.

Worum geht es? Der Vortrag von ab 2020 eingetretenen Verlusten soll auf zehn Jahre verlängert werden. Heute können Verluste nur sieben Jahre vorgetragen werden. Die Begründung ist im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu sehen. Die WAK-N sagt, dass die Covid-19-Kredite, die man Unternehmen in der Krise gewährt hat, ja auch für zehn Jahre gegeben würden. Mit den wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die die Unternehmungen hatten, sei ein schwieriger Wiederaufbau verbunden, die Rückzahlungen könnten auch zehn Jahre in Anspruch nehmen. Um kohärent zu bleiben, müssten deshalb auch die Verlustvorträge zehn Jahre dauern können. Bei dieser Rückzahlungsfrist ist also auch die Harmonisierungsidee zu beachten. Die WAK-N hat sie allerdings nicht auf Unternehmen begrenzt, die Covid-19-Kredite erhalten haben, sondern die Verlustverrechnung würde dann für alle Unternehmungen auf zehn Jahre verlängert.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er begründet dies damit, dass man schon bei der Unternehmenssteuerreform III eine zeitlich unbegrenzte Verlustverrechnung diskutiert habe, er jedoch aus den Vernehmlassungsergebnissen geschlossen habe, dass sie nicht in die Botschaft aufzunehmen sei. Offen ist der Bundesrat aber gegenüber einer Ausdehnung der Verlustverrechnungsperiode, das sagt er ausdrücklich. Er wollte die Frage im Rahmen der Motion 17.3261 im Frühjahr 2021 neu prüfen, was er dann aber nicht getan hat. Obwohl er grundsätzlich offen ist, begründet der Bundesrat seine Ablehnung auch damit, dass die Motion sehr eng gefasst sei. Der Bundesrat möchte eine technische Lösung nicht vorwegnehmen. Er hat eben gesagt, er prüfe das Anliegen in einem anderen Zusammenhang und lehne es so ab.

Ihre Kommission hat die Motion erwogen. Sie unterstützt sie mehrheitlich, als eine Massnahme, um die Folgen der Corona-Pandemie bei Unternehmungen abzufedern. Sie hat erwogen, dass vor allem auch Start-ups und kleinere Unternehmen von den Corona-Massnahmen bzw. von der Corona-Pandemie betroffen sind, Schwierigkeiten haben und jetzt allenfalls Verluste über eine längere Zeitperiode mittragen müssen und Zeit brauchen, um wieder in die Gewinnzone zu kommen und Gewinne zu erzielen.

Aber es ist auch ein generell berechtigtes Anliegen. Eine Begrenzung der Verlustvorträge ist, systematisch gesehen, eigentlich falsch. Man begrenzt ja die Gewinnbesteuerung auch nicht, und wenn man es auf sieben Jahre begrenzt, kann am Schluss eine Überbesteuerung stattfinden, weil Verluste, die irgendwann das Ergebnis reduziert haben, nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden. Deshalb ergäbe sich dann, über das Totalleben einer Unternehmung gesehen, eine Überbesteuerung. Insofern wäre, wenn schon, eine unbegrenzte Verlustverrechnung richtig. Aber im Rahmen dieser Motion will man einen kleinen Teil der richtigen Massnahmen treffen und die Verlustverrechnung auf zehn Jahre verlängern.

Die Minderheit, die die Motion ablehnt, macht geltend, dass hier aufgrund einer Notsituation für einige eine Neuregelung für alle gemacht werde. Dies sei nicht sinnvoll. Die Minderheit hatte auch Zweifel daran, ob kleine Unternehmen und Start-ups wirklich betroffen seien, ob das dann auch wirklich Auswirkungen habe, da ja diese Unternehmungen, man wisse das, vielfach gar keine Steuern bezahlen würden, selbst in Zeiten ohne Krise. [PAGE 337]

Aber im Gesamten empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, wie gesagt, die Motion anzunehmen.