Töngi Michael · Nationalrat · 2022-06-02
Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2022-06-02
Wortprotokoll
Ich spreche kurz zur Meinung der grünen Fraktion: Es gibt noch einen Minderheitsantrag zur Vergünstigung für Jugendliche, das haben wir jetzt gerade gehört, und es tut mir etwas leid, dass ich Herrn Borloz bei seinem anscheinend letzten Auftritt hier widersprechen muss. Aus unserer Sicht ist das eine ältere Geschichte. Sie kennen sie: Es gab verschiedene parlamentarische Initiativen aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheids, wonach für Kinder und Jugendliche eine Schulreise oder ein anderer Schulausflug nicht mehr als 16 Franken kosten soll. Das war und ist sozialpolitisch eigentlich richtig - das ist nicht zu bestreiten -, aber es gab keine Lösung von der Branche. Es ging sehr lange, bis die Branche mit dem 15-Franken-Billett eine Lösung gefunden hat. Diese Lösung kam zudem auch erst unter dem Druck von politischer Seite zustande.
Wir meinen, dass wir jetzt mindestens die Fassung, die der Ständerat vorschlägt, unterstützen sollten. Wir wissen, aus dem ursprünglichen 5-Franken-Billett wurde ein 15-Franken-Billett. Es ist so, dass es vom Bund nicht mehr mitfinanziert wird. Das können wir insofern akzeptieren, als wir am Schluss eine mehrheitsfähige Lösung brauchen. Wir sind aber der Meinung, dass das jetzt im Gesetz auch so verankert werden sollte, damit es auch gilt und damit man, falls die Branche wieder auf eine andere Idee kommt, nicht sofort wieder legiferieren muss.
Wir sind weiter damit einverstanden, dass - darüber hatten wir ja auch eine Diskussion - der Begriff "Umweltverträglichkeit" durch "Nachhaltigkeit" ersetzt wird. Wir haben uns überzeugen lassen, dass mit dem Begriff "Nachhaltigkeit" auch die uns wichtigen Anliegen aufgenommen werden. Das finden wir richtig.
Wir sind bei diesem Artikel auch froh über die Umformulierung des Ständerates, der bei der Frage der Vergabe den Begriff "die Erlöse" gestrichen hat. Die Diskussion hat gezeigt, dass bei den Erlösen grosser Spielraum besteht und dass zu hohe Erlösprognosen die Vergabe beeinflussen können.
Besonders wichtig ist uns auch etwas anderes, bei dem die nationalrätliche Kommission nicht dem Ständerat gefolgt ist, nämlich die Frage der Gewinnverteilung und die Frage, wer überhaupt diesen Regeln untersteht. Der Ständerat hat ja eingefügt, dass Unternehmen, die nicht mehrheitlich dem Staat oder der öffentlichen Hand gehören, nicht den Regeln, die wir festgeschrieben haben, unterworfen sind. Das finden wir sehr schlecht. Ich möchte einfach nochmals daran erinnern, dass es den Postauto-Skandal gab und dass wir dazu einen GPK-Bericht und auch verschiedene Vorstösse und Diskussionen hatten. Es wäre aus unserer Sicht sehr unverständlich, wenn man jetzt gewisse Unternehmen wieder ausnehmen würde. Es wäre unverständlich, wenn man nach all den grossen Problemen und Diskussionen, die wir hatten, genau diese Frage der internen Verzinsung, die Frage also, wie man Geld verschieben kann, damit man trotzdem noch irgendwo einen Gewinn hat, nicht regeln würde.