Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2022-06-02
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-02
Wortprotokoll
Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes werden die Regelungen für den öffentlichen Verkehr vereinfacht. Der Handlungsspielraum [PAGE 887] der Unternehmen soll präzisiert werden. Die SP-Fraktion begrüsst, dass der Bundesrat mit der Vorlage den Service public im öffentlichen Verkehr stärken will.
Gerne äussere ich mich im Rahmen der Differenzbereinigung zu den bestehenden Differenzen. Ein zentraler Punkt ist für uns in der SP-Fraktion, dass jetzt endlich die verbilligten Tageskarten für Kinder und Jugendliche eingeführt werden. Die Branchenorganisation Alliance Swiss Pass hat den Ball bereits aufgenommen. Nichtsdestotrotz erscheint es uns wichtig, dass auch die Anliegen der parlamentarischen Initiativen, die dazu eingereicht wurden, gesetzlich verankert werden. Wichtig ist auch, dass Kindern und Jugendlichen, die[NB]während der obligatorischen Schulzeit im Rahmen von Schul-, Kultur- und Sportanlässen in begleiteten Gruppen reisen, künftig ein ermässigter Tarif in Form dieser Tageskarten bereitgestellt wird. In diesem Punkt bitten wir Sie, dem Ständerat zu folgen.
In Artikel 31aquater geht es um die Angebotsvereinbarung. Dort erachten wir den Entwurf des Bundesrates als am sinnvollsten.
In Artikel 32g geht es um die Vergabeentscheide. Wie es mein Vorredner auch schon erwähnt hat, war dort die grosse Diskussion, ob jetzt "Nachhaltigkeit" oder "Umweltverträglichkeit" im Gesetz verankert sein soll. Wir schliessen uns hier der Kommission an. Diese beantragt, dass das Wort "Nachhaltigkeit" aufgeführt wird. Für uns in der SP-Fraktion ist aber ganz klar: Die Umweltverträglichkeit soll ein starkes Kriterium sein. Die Verlagerung, dass die Leute also noch mehr den öffentlichen Verkehr benutzen, muss ebenfalls das Ziel sein.
In Artikel 35a geht es um die Anrechenbarkeit von Kosten und Erlösen. Hier bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen. Die ständerätliche Variante schafft Ungleichheit und ist abzulehnen.
Dann besteht noch eine Differenz in Artikel 36. Hier geht es um den Ausweis des Spartenerfolgs. Unserer Ansicht nach ist die ständerätliche Variante in der Praxis sehr schwierig umzusetzen. Das Gesetz hat ja schliesslich zum Ziel, Planungssicherheiten zu geben, und nicht, zusätzliche Erschwernisse zu bringen. Deshalb bitte ich Sie, bei diesem Artikel Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen.