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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-02

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-02

Wortprotokoll

Der Ausbau der einheimischen Energien und besonders auch der Fotovoltaiktechnologie ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Sie sehen es jetzt und vielleicht stärker als in den vergangenen Jahren: Die sichere Versorgung mit Energien, mit einheimischen Energien, ist für die Bevölkerung und für die Wirtschaft von allergrösster Priorität. Deshalb sollten wir alles tun, was möglich ist. Wir sollten es möglichst rasch umsetzen, um die Versorgungssicherheit zu stärken, um die Auslandabhängigkeit zu reduzieren. Wir werden nie ein energieautarkes Land sein, aber wir wollen die Abhängigkeit von Öl und Gas, wo wir zu hundert Prozent von den Importen abhängig sind, reduzieren, indem wir bezüglich der einheimischen Energien das ausbauen, was in unserem Land möglich ist.

Diese Motion reiht sich in diese Bestrebungen ein. Es gibt nicht eine Lösung für diese Frage. Es gibt verschiedene Beiträge. Es gibt die verschiedenen Energieträger und die verschiedenen Technologien, die dazu einen Beitrag leisten. Es ist auch die Energieeffizienz, die einen Beitrag zur Stärkung der Versorgungssicherheit leistet, und deshalb sollte man vielleicht aufhören, immer zu fragen, ob genau diese Motion die Lösung aller Probleme sei. Nein, das ist sie nicht. Aber sie ist ein Beitrag. Sie werden noch sehr, sehr viele Beiträge leisten müssen, um die Versorgungssicherheit in diesem Land insgesamt zu stärken. Das ist es, was die Bevölkerung und die Wirtschaft von uns, von Ihnen und vom Bundesrat, erwarten.

Mit dieser Motion leisten wir einen Beitrag hierzu. Hier will der Bund mit gutem Beispiel vorangehen und den Weg mit Massnahmen weiterverfolgen, die wir zum Teil bereits ergriffen haben. Der Bund will hier auch einen Beitrag leisten. Einen Beitrag leistet der Bund bereits mit dem Klimapaket Bundesverwaltung. Das wird umgesetzt, auch mit den Massnahmen, die aufgrund der Motion Jauslin 19.3784, im Ständerat war es die Motion Français 19.3750, umgesetzt werden. Mit diesen gleichlautenden Motionen wird verlangt, dass die Versorgung des Immobilienbestandes des Bundes mit erneuerbaren Energien sichergestellt werde.

Es gibt ein Potenzial für die Produktion von Fotovoltaikenergie auf Lärmschutzwänden. Das haben Sie in der Studie gesehen, die wir in Erfüllung des Postulates Storni 20.3616 erstellt haben. Diese hat aufgezeigt, wo wir hier ein Potenzial haben. Es ist aber auch klar, dass hier z. B. im Vergleich mit den vorteilhaften, günstigen Fotovoltaikinstallationen auf Dächern oder an Fassaden zum Teil Einschränkungen vorhanden sind.

Wir müssen nicht alle Dächer, Fassaden, Lärmschutzwände und Überdachungen mit Fotovoltaik ausstatten, sondern wir sollten das Potenzial überall dort nutzen, wo es sich anbietet. Deshalb unterstützt der Bundesrat diese Motion. Er unterstützt die Sicht Ihrer Kommission, wonach auch dieses Potenzial, wie in dieser Motion formuliert, ausgeschöpft werden soll. Das gilt ebenso für das vorhandene Potenzial auf anderen Infrastrukturobjekten.

Was heisst das konkret? Entlang der Nationalstrassen werden Fotovoltaikanlagen vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) selber gebaut, und zwar dort, wo es wirtschaftlich ist. Das ist in der Regel dort der Fall, wo die Nationalstrasse Strom verbraucht, also z. B. bei der Versorgung von Nationalstrassentunnels. Tunnels brauchen ziemlich viel Strom; das ist uns vielleicht zu wenig bewusst. Das ist z. B. auch bei Werkhöfen der Fall. Das ASTRA wird die Infrastrukturobjekte, die es nicht selber nutzt, Dritten zur Verfügung stellen, um dort technisch innovative Ansätze und Geschäftsmodelle zu fördern. Dem ASTRA ist es nämlich nicht erlaubt, selbst produzierten Strom zu verkaufen. Das ist eine dieser Einschränkungen, die wir haben. Dadurch, dass das ASTRA Dritte beiziehen kann, kann man hier das gesamte Fotovoltaikpotenzial entlang der Nationalstrassen ausschöpfen.

In diesem Sinne bittet Sie der Bundesrat, diese Motion anzunehmen.

Ich gehe noch kurz auf die Überlegung ein, die im Einzelantrag Hess Erich angeführt worden ist. Hierbei geht es um die Frage, ob dieses Vorgehen nicht zulasten des Budgets für den Ausbau der Nationalstrassen beim ASTRA oder des Budgets der SBB gehe. Da kann ich Sie beruhigen. Es geht nicht auf Kosten anderer Projekte, weil diese Investitionen, zumindest was die Nationalstrassen anbelangt, in den Budgets bereits vorgesehen sind. Zudem, vergessen Sie das nicht: Das rechnet sich über die Nutzungsdauer, weil damit auch die Betriebskosten sinken, weil dann weniger Strom eingekauft werden muss. Entsprechend gehen die Betriebskosten zurück. Es ist also kein Problem für das ASTRA und ebenfalls kein Problem für die SBB.