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Fluri Kurt · Nationalrat · 2022-06-02

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-02

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung der Verfassung in dem Sinne, dass für Abstimmungen, für die sowohl das Volks- als auch das Ständemehr verlangt wird, nur ein qualifiziertes Ständemehr von zwei Dritteln respektive 15,5 Ständen ein Volksmehr zu Fall bringen kann. Die Initiative verweist in der Begründung auf die Veränderung des Gewichts der Kantone. Das Gewicht des Föderalismusprinzips, nämlich die Gleichheit der Gliedstaaten, habe sich zuungunsten des Demokratieprinzips - eine Person, eine Stimme - verändert. Es wird auf die veränderte Stimmkraft der Kantone 1848 gegenüber heute am Beispiel des Kantons Appenzell Innerrhoden hingewiesen. Gleichzeitig wird vom Initianten betont, dass der historische Grund für die Einführung des Ständemehrs heute Geschichte sei. Die seinerzeitige konfessionelle Spaltung zwischen katholisch-konservativen und reformiert-liberalen Kantonen sei 1848 der Grund gewesen für die Einführung des Ständemehrs.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben, und zwar mit der grundsätzlichen Begründung, dass das Ständemehr, der schweizerische Föderalismus, insgesamt konstitutiv sei für den schweizerischen Bundesstaat. Zwar sei heute der Grund für das Ständemehr tatsächlich nicht mehr konfessionell bedingt, aber die unterschiedliche Grösse der Kantone mache es trotzdem erforderlich, dass die kleinen Kantone geschützt werden gegenüber dem Übergewicht der bevölkerungsstarken Kantone. Wenn der Initiant das als Privileg bezeichnet, muss man darauf hinweisen, dass dieses Übergewicht der kleinen Kantone gegenüber dem Volksmehr eben gewollt ist. Wenn er behauptet, rückblickend würde man das nicht mehr tun, so können wir diese Frage offenlassen. Die Begründung wäre heute anders. Aber rückblickend würde man das 1848 immer noch beschliessen. Heute behält man es aus Sicht der Mehrheit mit einer anderen Begründung bei.

Wenn er Werte gegenüber Formen als Gegensatzpaar formuliert, so lehnen wir das ab. Auch hinter diesem Ständemehr verstecken sich Werte, es ist nicht nur eine Form.

Wenn er sagt, das Prinzip "eine Person, eine Stimme" sei dadurch verletzt, dann müssen wir ihm insofern widersprechen, als das Volksmehr nach wie vor so ausformuliert ist: "eine Person, eine Stimme". Wir haben nach wie vor kein Zensussystem und auch kein ähnliches System, das nicht allen Stimmberechtigten eine Stimme gibt. Dem Volksmehr steht aber ein anderes Prinzip gegenüber: das Ständemehr. Dadurch wird der Grundsatz "eine Person, eine Stimme" nicht verletzt. Nach Auffassung der Mehrheit ist das eine falsche Gegenüberstellung.

Schliesslich kann man noch ganz pragmatisch damit argumentieren, dass das Ständemehr bisher erst in zehn Fällen ausschlaggebend dafür war, dass sich das Volksmehr nicht durchsetzen konnte. Seit 1848 geschah dies in zehn Fällen, das letzte Mal bei der Konzernverantwortungs-Initiative 2020. Das Volksmehr scheiterte bei einer Initiative und bei neun Bundesbeschlüssen. Ein Mal ist eine Volksinitiative gescheitert, neun Mal eine Verfassungsänderung von Parlament und Bundesrat, ohne Initiative aus dem Volk.

Deswegen ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Auffassung, dass dieses historisch bedingte, heute anders begründete Föderalismusprinzip für unseren Bundesstaat nach wie vor konstitutiv ist. Wir lehnen deshalb eine Schwächung des Ständemehrs ab.

Wir bitten Sie, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.