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Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-06-07

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-07

Wortprotokoll

Ich äussere mich hier nur ganz kurz, denn es besteht keine Differenz mehr. Bei Artikel 117 Absatz 1 Litera g geht es um einen speziellen Aspekt der Opferrechte. Der Bundesrat hatte im Rahmen der Botschaft beantragt, eine Lücke zu schliessen und die Möglichkeit vorzusehen, dass verlangt wird, dass ein Entscheid in den für Opfer relevanten Teilen zugeschickt wird. Das heisst, dass es eine Aktivität vonseiten des Opfers bräuchte, um dieses Recht wahrnehmen zu können. Der Nationalrat ist mit dem Prinzip einverstanden, möchte aber eine Verpflichtung daraus machen, also vorsehen, dass obligatorisch informiert wird. Der Ständerat war in der ersten Runde dagegen, da dadurch ein relativ grosser Mehraufwand entsteht. Der Nationalrat hielt dann an seiner Version, also an der Verpflichtung zu informieren, fest.

Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates beantragt Ihnen nun einstimmig, auf die Linie des Nationalrates einzuschwenken. Wir sind zwar immer noch der Meinung, dass das etwas weit gehe, sind aber der Ansicht, dass es verkraftbar sei und dass man deshalb dem Frieden zwischen uns und dem Schwesterrat zuliebe hier einlenken sollte.