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Wettstein Felix · Nationalrat · 2022-06-07

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2022-06-07

Wortprotokoll

Vor fünfeinhalb Jahren, mit Beginn des Kalenderjahres 2017, wurde das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung eingeführt, das wir unter dem Kürzel NFB kennen. Seither haben wir die heute bekannte Art des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan, mit den Leistungsgruppen für jede Amtsstelle, den Globalbudgets, den jährlichen Zielen und den Messgrössen.

Nach rund vier Jahren Laufzeit erteilte die Eidgenössische Finanzverwaltung den Auftrag, dieses neue Führungsmodell einer externen Vollzugs- und Wirkungsevaluation zu unterziehen. Zweck dieser Evaluation war es, den politisch Verantwortlichen der Verwaltung aufzuzeigen, inwiefern die Ziele des NFB erreicht worden sind, sowie darzulegen, was sich beim Einsatz der NFB-Instrumente verbessern liesse. Gestützt auf diese externe Einschätzung hat der Bundesrat im vergangenen November seinen Evaluationsbericht verabschiedet und festgestellt, dass die wichtigsten Ziele des NFB weitgehend erreicht werden konnten. Namentlich mit den Globalbudgets im Eigenbereich der Ämter und mit der Möglichkeit, Reserven zu bilden oder aufzulösen, seien die Handlungsspielräume für die Verwaltung erhöht worden, ohne dass das Parlament seine Steuerungsmöglichkeiten verloren habe.

Die Finanzkommission hat die Beratung des Evaluationsberichtes am 17. Februar dieses Jahres aufgenommen. Dabei hat sie festgestellt, dass der Bericht weitgehend die Sicht der Verwaltung wiedergibt, dass jedoch die Sicht des Parlamentes noch nicht Eingang gefunden hat. Aus diesem Grund beschloss unsere Kommission, dass ihre vier Subkommissionen im Rahmen ihrer Sitzungen zur Staatsrechnung 2021 die [PAGE 953] Gelegenheit nutzen sollen, die Erfahrungen mit dem NFB mit den jeweiligen Departements- und Amtsleitungen zu diskutieren. Sie sollen ihre eigenen Einschätzungen zu den Steuerungsinstrumenten einfliessen lassen, namentlich zu den gesamthaft 133 Leistungsgruppen im Eigenbereich der Bundesverwaltung sowie zu den rund 400 Zielen und 900 Messgrössen. Das haben die vier Subkommissionen dann getan und am 17. Mai ihre Erkenntnisse zusammengetragen. Von diesen werde ich in der Folge berichten.

Einige Kommissionsmitglieder sind schon länger im Rat und konnten darum Vergleiche mit den Vorgängermodellen anstellen. Ihr Gesamturteil ist nicht einhellig: Für die einen bringt das neue Modell NFB klare Vorteile, beispielsweise bezüglich der Übersichtlichkeit der Darstellungen; andere kommen zum Schluss, dass die Steuerungsmöglichkeiten für das Parlament nicht besser geworden seien. Einigkeit herrschte darüber, dass es für die parlamentarische Arbeit bei der Bewertung der zurückliegenden Staatsrechnung sowie beim Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan nützlich ist, dass alle Ämter Leistungsgruppen definiert haben. Einzig bei gewissen Departementssekretariaten wurde bezweifelt, ob die Bildung einer Leistungsgruppe sinnvoll sei.

Eine Anregung der externen Evaluation war es, zu prüfen, ob die Anzahl der Leistungsgruppen reduziert werden könne. In der FK haben wir nur in einem Fall den Schluss gezogen, dass zwei Gruppen zu einer verschmolzen werden können, nämlich bei Meteo Schweiz. Wir haben aber mehrmals angeregt, dass eine sehr heterogene Leistungsgruppe auf zwei aufgeteilt werden könnte. Die Amtsleitungen nahmen entsprechende Anregungen entgegen.

Ob die Ziele und Messgrössen in der aktuellen Form hilfreich und nützlich sind, wurde innerhalb der Finanzkommission teilweise kontrovers bewertet. Die Anzahl der Ziele wurde mehrheitlich als angemessen bewertet, da und dort als etwas hoch eingestuft. Wir waren uns einig, dass eine bestimmte Art oder Form der Ziele wenig hergibt, wenn ein Leistungsziel nämlich nichts anderes ausdrückt, als dass ein bestimmter Verwaltungsvorgang im Verlauf des Jahres stattfindet. In diesen Fällen heisst dann die Messgrösse: Ja, hat stattgefunden. Solche Ziele haben aus Sicht des Parlamentes wenig Nutzen.

Wir waren uns auch einig, dass die Ämter Wirkungsziele formulieren sollen. Messgrössen könnten dann den Charakter von Skalen bekommen und zum Beispiel einen Prozentanteil festlegen. Es kann dann durchaus sein, dass man den Grad der Zielerreichung zu ehrgeizig angesetzt hat. Aber nach Ansicht der Kommissionsmitglieder ist es besser, ein ehrgeiziges Ziel knapp zu verfehlen, anstatt ein Ziel festzulegen, das sich am Ende des Jahres einfach abhaken lässt.

Wir haben weiter festgestellt, dass sich die Ämter darin unterscheiden, wie sie ihre Ziele festlegen: Die einen beziehen sich ganz eng auf die Möglichkeiten, wie die Verwaltung selber die Ziele erreichen kann, die anderen darauf, wie die gesellschaftlichen Ziele, mithilfe oder mit dem Beitrag der Verwaltung, angegangen werden können.

Im Namen der Kommission bitten wir Sie abschliessend, vom Evaluationsbericht NFB Kenntnis zu nehmen.