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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-06-07

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-07

Wortprotokoll

Ich darf jetzt, wie vom Kommissionsberichterstatter angekündigt, den Antrag der starken Minderheit begründen. Ich beantrage Ihnen also, an unserem Beschluss festzuhalten und in diesem Sinne dem Bundesrat zu folgen, das heisst, bei Absatz 1 von Artikel 222 beim geltenden Recht zu bleiben und die Änderungen des Nationalrates abzulehnen sowie bei Absatz 2 von Artikel 222 die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zu kodifizieren und explizit auch im Gesetz festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft bei der Beschwerdeinstanz Beschwerde gegen Entscheide über die Nichtanordnung, die Nichtverlängerung und die Aufhebung der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft führen kann.

Wir haben mit der Kodifizierung dieser Frage zudem den Vorteil, dass wir in der Strafprozessordnung selber festschreiben, nach welchen Grundsätzen das Verfahren durchzuführen ist. Das haben wir bis heute dem Bundesgericht überlassen, oder das Bundesgericht hat sich das Recht genommen, das selber zu entscheiden. Sie finden das in Artikel [PAGE 382] 226a. Dort ist festgeschrieben, dass eine solche Beschwerde von der Staatsanwaltschaft innert sechs Stunden zu erheben ist und dass die Verfahrensleitung der Beschwerdeinstanz ebenfalls innert sechs Stunden einen Entscheid zu fällen hat. Der Minderheit scheint dies, im Sinne der Parallelität der Rechte der beschuldigten Person auf der einen Seite und der Untersuchungsbehörde auf der anderen Seite, der richtige Weg zu sein.

Untersuchungshaft und Sicherungshaft werden ja nicht einfach so angeordnet oder fortgesetzt. Das finden Sie in der vorherigen Bestimmung, in Artikel 221. Untersuchungs- und Sicherungshaft werden nur angeordnet und dürfen nur angeordnet werden, wenn die beschuldigte Person dringend eines Verbrechens oder Vergehens verdächtig und zudem ernsthaft zu befürchten ist, dass entweder Fluchtgefahr oder Kollusionsgefahr besteht, oder wenn zu befürchten ist, dass die Sicherheit anderer ernsthaft gefährdet wird. Ich meine namens der Minderheit, dass wir aus diesen Gründen gut daran tun, hier dem Bundesrat zu folgen.

Noch eine Ergänzung zum Zahlengerüst: Wir haben in der Kommission von der Verwaltung gehört, dass es wenige Fälle sind, bei denen die Staatsanwaltschaft effektiv eine solche Beschwerde geführt hat. Uns wurden Zahlen aus zwei Kantonen genannt, aus dem Kanton Zürich und dem Kanton Basel-Stadt. Im Kanton Zürich waren es 2017 zwei Fälle und 2018 fünf Fälle; im Kanton Basel-Stadt war es 2017 ein Fall, und im Jahr 2018 gab es dort gar keinen Fall.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit Festhalten.

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