Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-06-07
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-07
Wortprotokoll
Bei Artikel 255 und Artikel 257 geht es grundsätzlich um die Frage, wann ein DNA-Profil erstellt werden kann. Die Einzelanträge Bauer wurden in der Kommission für Rechtsfragen zwar nicht besprochen, sind aber technischer Natur und widersprechen dem Konzept der Kommission für Rechtsfragen nicht; es sind an und für sich, würde ich mal sagen, technische Ergänzungen, die aus meiner Sicht berechtigt sind und inhaltlich keine [PAGE 385] Änderungen dessen darstellen, was wir beschlossen haben. Wir haben bekanntlich an unserer Variante festgehalten.
In der Auseinandersetzung zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat, die von den Einzelanträgen Bauer nicht betroffen ist, geht es um die Frage, wann in einem laufenden Verfahren ein DNA-Profil erstellt werden kann. Diesbezüglich ist der Wortlaut von Artikel 255 nicht ganz klar bzw. auf die verfolgte Tat fokussiert. Der Bundesrat schlägt in Artikel 255 vor, die Möglichkeit der Entnahme einer DNA-Probe auf das laufende Verfahren auszudehnen und auch im Hinblick auf weitere Delikte zuzulassen, die vom Täter allenfalls begangen worden sind.
Gemäss der Kommission für Rechtsfragen ist das eine sinnvolle Klärung. Der Bundesrat sagt, dass eine DNA-Probe entnommen werden kann, wenn "konkrete Anhaltspunkte" - das ist eigentlich der Schlüsselbegriff - vermuten lassen, dass von der beschuldigten Person auch andere Verbrechen oder Vergehen verübt worden sind. Es genügt also nicht einfach ein blosser Verdacht; vielmehr muss der Verdacht erhärtet sein, damit diese "präventive" Zwangsmassnahme überhaupt möglich ist. Damit wird auch eine Klärung gegenüber der aktuellen Bundesgerichtspraxis erreicht.
Der Nationalrat verfolgt ein anderes Konzept. Er möchte, dass das DNA-Profil schon früher erstellt wird, nämlich wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall besteht. Bereits in der ersten Runde hat der Ständerat den Entwurf des Bundesrates bevorzugt. Der Nationalrat hielt, mit 99 zu 83 Stimmen, relativ knapp an seinem Beschluss fest.
Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig, am bisherigen Konzept, sprich am Entwurf des Bundesrates, festzuhalten, da der hier vorgeschlagene Eingriff zwar notwendig ist, aber auf Verdacht hin erfolgt und damit sehr einschneidend ist. Deshalb sollte er auch nur sehr eingeschränkt angewendet werden.