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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2022-06-07

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-06-07

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative, die ein Vetorecht gegen Verordnungen des Bundesrates einführen möchte, die sich auf das Epidemiengesetz stützen, steht ziemlich quer in der Landschaft. Die SPK beantragt deshalb mit einer klaren Mehrheit von 17 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Ihre Staatspolitische Kommission hat sich in den letzten zwei Jahren, auch in ausführlichen Arbeiten einer Subkommission, intensivst mit der Frage auseinandergesetzt, wie das Parlament in Krisensituationen handlungsfähiger werden kann, als dies zu Beginn der Corona-Krise der Fall war. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass wir dabei auf gutem Wege sind.

Erst in dieser Frühjahrssession, am 14. März, hat der Nationalrat sich für einen Strauss ganz konkreter Massnahmen entschieden, die klären, wie die Bundesversammlung ihre Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Situationen und Krisen verbessern könnte und wie sie auch die ihr eigene Notrechtskompetenz adäquater nutzen könnte. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit virtueller Sessionen, eine Stärkung der Konsultationsrechte insbesondere der Kommissionen, die Verkürzung der Fristen für Motionen oder die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen unverzüglich eine Sondersession einzuberufen. Diese Entscheide gehen zurück auf entsprechende Kommissionsinitiativen.

Dann hat, wie gesagt, eine Subkommission beraten. Es gab intensive Beratungen, umfassende Abklärungen, Anhörungen vieler Expertinnen und Experten. Das Ergebnis sind hoffentlich wirklich krisenfeste, in Krisensituationen auch kurzfristig greifende Massnahmen, über die im Moment noch der Ständerat befindet.

Ich verweise auf ein wichtiges Detail der ganzen Beratungen: Sie haben in all diesen Unterlagen nie einen Minderheitsantrag für ein spezielles Verordnungsveto gegenüber dringlichen Verordnungen gefunden, wie es jetzt mit dieser parlamentarischen Initiative vorgeschlagen wird. Wenn es Ihnen ernst wäre und wenn es Ihnen darum ginge, einen Missstand, den Sie diagnostizieren, möglichst schnell zu beseitigen, dann wäre das der Ort und es wäre dort auch Ihre demokratische Pflicht gewesen, diese Anregung einzubringen. Da hätte sie vielleicht nicht schnell eine Mehrheit gefunden, hätte aber schnell zur Abstimmung gebracht werden können. Wir wüssten dann schon seit dem 14. März, ob eine Mehrheit des Nationalrates diese Meinung teilt oder nicht.

Ihre Kommission ist mehrheitlich der Ansicht, dass das mit der parlamentarischen Initiative geforderte Vetorecht gegenüber bundesrätlichen Verordnungen in der Praxis eben gerade nicht wirklich krisenfest wäre. Ein Veto müsste durch beide Räte erfolgen. Es gäbe dann allenfalls auch noch eine Differenzbereinigung. Das Prozedere wäre auf jeden Fall ziemlich zeitaufwendig. Wie uns die dynamische Lage der Pandemie gezeigt hat: Möglicherweise wären dann von einem allfälligen Veto betroffene Verordnungen gar schon wieder überholt, bevor sie in Kraft treten könnten. Oder sie würden, wenn sie vorzeitig in Kraft gesetzt worden wären, schon wieder verändert.

Wenn es ums schnelle Handeln geht, ist dieser Weg also unpraktikabel. Wenn es um längerfristig angelegte Massnahmen geht, dann hat die Bundesversammlung genügend Zeit, zu korrigieren. Wir haben ja die entsprechenden Instrumente zumindest im Nationalrat beschlossen.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass sich der Bundesrat - Sie haben es gehört - mehrfach über Entscheidungen, Erklärungen, Empfehlungen von Parlament und Kommissionen hinweggesetzt habe und dass daher diese Initiative nötig sei, um mit dem Vetorecht die parlamentarische Mitwirkung auch in der Krise, in der besonderen Lage, zu wahren.

Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung, Herr Kollege Heer: "Checks and Balances" ist in meinem Verständnis nicht Föderalismus, sondern Gewaltenteilung. Leider hat dieser Rat in seiner Weisheit eine Stärkung der Justiz in Fragen der Krisenbewertung und der Sicherung der Grundrechte abgelehnt, was ich persönlich immer noch bedaure.