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AB 301869

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-08

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen gerne über die Motion Minder 21.4183. Inhalt dieser Motion ist die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, und diese Gesetzesvorlage beinhaltet, dass es keine Namensänderung bei Personen mit einem rechtskräftigen Landesverweis geben soll. Ihre Kommission hat diese Frage am 19. Mai geprüft und mit 14 zu 9 Stimmen die Motion zur Annahme empfohlen. Es gibt eine Minderheit Dandrès, die die Ablehnung empfiehlt.

Was ist das konkrete Thema? 2013 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten. Zuvor musste es "wichtige Gründe" geben, damit man seinen Namen wechseln konnte. Nach neuem Namensrecht sind es nur noch "achtenswerte Gründe", die Hürde für einen Namenswechsel wurde also gesenkt. Dies hat dazu geführt, dass insbesondere rechtskräftig verurteilte Straftäter mit Landesverweis einen Namenswechsel angestrebt haben, zum Beispiel mit der Argumentation, dass dies eine Integration erleichtere. Aber wer einen rechtskräftigen Landesverweis hat, muss sich auch nicht mehr um die Integration bemühen. Da ist eigentlich die Situation klar: Der Betreffende soll nicht mehr zurück in die Schweiz kommen.

Der Bundesrat beantragt wie Ihre Kommissionsmehrheit die Annahme. Der Ständerat stimmte der Motion ebenfalls mit 28 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission gehen der Schutz der Bevölkerung und die Ziele, die bei einem rechtskräftigen Landesverweis ausgesprochen werden, den individuellen Interessen eines rechtskräftig Verurteilten vor. Die Minderheit ist vom Gegenteil überzeugt. Sie hat das Gefühl, dass es diesen Vorstoss Minder aufgrund der Tatsache, dass allfällige Namensänderungen automatisch im Strafregister eingefügt werden, nicht brauche. Sie werden hierzu vom Minderheitssprecher, Herrn Dandrès, sicherlich weitere Ausführungen hören.

Alles in allem hat Ihre Kommission klar dafür plädiert, dass rechtskräftig Verurteilte, insbesondere mit Landesverweis, ihren Namen nicht mehr ändern können. Dies ist im Sinne der Gesellschaft und dient ihrem Schutz. Der Entscheid fiel mit 14 zu 9 Stimmen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

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