Würth Benedikt · Ständerat · 2022-06-08
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-08
Wortprotokoll
Gerne berichte ich aus der WBK. Der Bund unterstützt die kantonale französischsprachige Schule in Bern (ECLF) seit 1960, damit die Kinder von französischsprachigen Mitarbeitenden und von Eltern, die für Organisationen im Interesse des Bundes tätig sind, den Unterricht der obligatorischen Schule in französischer Sprache nach dem "plan d'études romand" in Bern besuchen können.
Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1981 und muss aktualisiert werden. Für den Bund verbessert der Gesetzentwurf die Planbarkeit der Kosten und erleichtert die Budgetplanung. Mit der Totalrevision des Gesetzes bekräftigt der Bund seine finanzielle Unterstützung der ECLF und seine Attraktivität als mehrsprachiger Arbeitgeber und unterstreicht die Bedeutung, die er einer angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung und in der Bundesstadt beimisst.
Als obligatorische Schule, die vom Kanton Bern und vom Bund finanziert wird, bildet die ECLF eine Ausnahme im Schweizer Schulsystem. Sie bietet in einer deutschsprachigen Region Unterricht in französischer Sprache gemäss dem "plan d'études romand", dies bis zur Sekundarstufe I. Diese Ausnahme gab in der Kommission auch zu reden. Denn die Schulhoheit ist klar kantonal. Auch kann nicht übersehen werden, dass die Sprachgrenze nicht weit weg von der Bundeshauptstadt liegt. Schliesslich gab auch die Zahl der Schüler zu reden, die im Zusammenhang mit Mitarbeitenden der Bundesverwaltung bzw. von Organisationen im Interesse des Bundes stehen. Es handelt sich total um 367 Schülerinnen und Schüler. Rund 46 Prozent stammen von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung oder von Organisationen im Interesse des Bundes. Rund 8 Prozent stammen von Mitarbeitenden aus der Verwaltung des Kantons Bern. Rund 47 Prozent sind ausserhalb dieser Kategorien.
Seit 1960 unterstützt der Bund die ECLF über finanzielle Beiträge an den Kanton Bern als Träger der Schule. Damit will der Bund Kindern von Angestellten der Bundesverwaltung und von Organisationen im Interesse des Bundes den Grundschulunterricht in französischer Sprache in Bern nach dem Schweizer Schulsystem ermöglichen.
Eine Totalrevision des Bundesgesetzes ist notwendig, um die Übereinstimmung mit den heutigen bundes- und insbesondere subventionsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Das geltende Gesetz entspricht nicht mehr der aktuellen Subventionspraxis und birgt finanzielle Risiken für den Bund. Konkret geht es um den Zweck, die Bemessungsgrundlagen und das Verfahren für die Gewährung von Beiträgen an den Kanton Bern zugunsten der ECLF.
Die Vorlage umfasst keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem geltenden Recht, weder in Bezug auf die Aufgabenteilung noch in Bezug auf den Umfang der finanziellen Beiträge. Sie verschafft dem Bund aber mehr Sicherheit bei seiner Budgetplanung. Ich illustriere das am Betriebskostenbeitrag: Das geltende Gesetz verpflichtet den Bund, einen festen Anteil von 25 Prozent an die Betriebskosten der Schule zu leisten. Es fehlt ein Kreditvorbehalt, weshalb der Handlungsspielraum des Bundes eingeschränkt ist. Neu wird darum festgelegt, dass der Bund dem Kanton im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge gewähren kann. Die Beiträge werden als Beteiligung an der Deckung der[NB]anrechenbaren[NB]Betriebskosten der Schule ausgerichtet. Diese werden in Artikel 4 präzisiert. Es werden nun nicht mehr fix 25 Prozent der Betriebskosten geleistet, sondern höchstens 25 Prozent.
Hinsichtlich der Investitionskosten ist keine Beteiligung des Bundes vorgesehen. Selbstverständlich bezahlen die Kinder beziehungsweise die Eltern keine Schulkosten, da es sich um eine kantonale öffentliche Schule handelt. Da in den kommenden Jahren kein Ausbau der Schule oder sonstige Kostensteigerungen zu erwarten sind, abgesehen von der Inflation, rechnet der Bund nicht mit Mehrkosten oder personellen Auswirkungen.
Mit den Änderungen möchte der Bundesrat den Status der Bundesverwaltung als mehrsprachige Arbeitgeberin bekräftigen. Er zeigt damit, wie wichtig eine angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung und in der Bundesstadt ist. Damit unterstützt auch der Bund die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften.
Ich komme zur Verfassungsgrundlage: Das alte Gesetz stützte sich auf einen Verfassungsartikel, der nicht mehr existiert. Dem Bund kommt aber die ungeschriebene Kompetenz zu, die Bundesverwaltung zu organisieren und das Bundespersonalrecht zu regeln. Die Unterstützung des Bundes zugunsten der ECLF ist eine personalrechtliche wie personalpolitische Massnahme. Hinzu kommt die aussenpolitische Kompetenz des Bundes. Dazu gehören auch die Instrumente des diplomatischen Verkehrs.
Natürlich könnte man bei strenger Betrachtung argumentieren, dass diese Schule unter die kantonale Schulhoheit gehört und der Kanton Bern als Zentrum der Hauptstadtregion hier seine Verantwortung auch ohne Bundesbeiträge wahrnehmen muss. Aber das Ganze ist auch historisch begründet und verfolgt einen personal- und staatspolitischen Zweck. Die Kommission könnte sich gegebenenfalls vorstellen, dass dieses Thema bei einer nächsten Reform der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen angeschaut würde. Das würde dort zweifellos hineinpassen.
Trotzdem: Vor dem gesamten Hintergrund beantragt Ihnen Ihre WBK die Annahme dieses Gesetzentwurfes, und zwar mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.