Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-06-08
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-08
Wortprotokoll
Ich habe in dieser Frage keine Interessenbindungen. Ich bin an keinem Hotel oder Hotelkonzern beteiligt. Ich bin höchstens zuweilen Hotelgast, mit grossem Vergnügen. Ich freue mich über den heutigen Tag. Ich freue mich für die Schweizer Hotellerie, und ich freue mich für die Schweizer Volkswirtschaft. Es hat zwar etwas gedauert, mit dem wahrscheinlichen heutigen Entscheid unserer Kammer wird die Schweizer Hotellerie aber von einem grossen Klotz befreit.
Unser Land ist heute eine Insel. Wir sind das einzige Land, in dem ein grosser internationaler Konzern mit gesetzlicher Duldung den Schweizer Hoteliers und Hotelièren Knebelverträge [PAGE 415] aufdrücken darf, ohne dass die Betroffenen etwas dagegen tun können. Wir sind das einzige Land, das das macht. Wir sind im Hotelbereich in einem Umfeld, in dem alle grossen Konkurrenten - Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich - diese Machenschaften längstens verboten haben. In Frankreich, Italien und Österreich geschah dies auf gesetzlicher Ebene und in Deutschland durch den Bundesgerichtshof. In der Schweiz ist das Vorgehen weiter zulässig. In der Schweiz ist es möglich, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen seinen Kunden vorschreiben darf, welche Preise sie bei privaten Vergaben durch Hotels festlegen müssen. Nur bei uns ist das möglich. Mit dem heutigen Entscheid wird dieses Inseldasein korrigiert.
Das ist angesichts der teuren Kampagne dieses grossen amerikanisch-holländischen Konzerns besonders erfreulich. Sie haben gesehen - es ist erwähnt worden -, dass die betreffende Firma gestern auch in der "Neuen Zürcher Zeitung" einen ganzseitigen Propagandaartikel zur Verfügung gestellt bekam, ohne dass vor der heutigen Debatte irgendeine Gegendarstellung erschienen wäre. Der Konzern behauptet, dass mit dieser Regelung, die in Europa üblich sei, das Trittbrettfahren ermöglicht werde; der Konzern beschuldigt sogar die Schweizer Hotels, sie würden mit dieser Gesetzgebung eine ungerechtfertigte Bereicherung praktizieren.
Tatsache ist, dass wir - gottlob, kann man hier sagen - von den Erfahrungen unserer Nachbarländer Kenntnis haben: Keineswegs ist Trittbrettfahren eingetreten, der Wettbewerb ist belebt worden, und die Umsätze des entsprechenden Konzerns sind überhaupt nicht zurückgegangen. Diese betragen inzwischen rund 70 Prozent im Online-Bereich in der Schweiz; das ist marktbeherrschend, und das wissen wir seit Langem. Vor zehn Jahren, im Jahr 2012, hat die Wettbewerbskommission eine entsprechende Untersuchung eingeleitet, in welcher klar festgestellt worden ist, dass das betreffende Unternehmen marktbeherrschend ist. Das hat Folgen im Wettbewerbsrecht, das muss Folgen haben. Es hat dann einfach, nachdem mein Vorstoss, die Motion 16.3902, in beiden Räten 2017 angenommen worden ist, noch einmal fünf Jahre gedauert, bis die Gesetzgebung gekommen ist.
Wir leben in einer anderen Wettbewerbswelt als vor zwanzig oder dreissig Jahren. Vor zwanzig, dreissig Jahren hatten wir auch schon ein Wettbewerbsrecht: ein Kartellrecht und ein UWG. Damals ist darüber diskutiert worden, ob es gerechtfertigt sei, dass es ein Bierkartell in der Schweiz gibt, das die Bierpreise festlegt; es wurde darüber diskutiert, ob es zu Recht ein sogenanntes Zins-Konvenium gebe, in dem die Banken die Zinshöhen miteinander festgelegt haben; es wurde darüber diskutiert, ob Migros oder Coop in der Schweiz allenfalls marktbeherrschend seien. Das waren die Diskussionspunkte.
Heute leben wir in einer anderen Welt. Heute ist es keine schweizerische Frage mehr. Heute sind wir in der Situation, dass nicht nur Booking.com im Online-Handel, hier eben mit Hotelzimmern, weltweit marktbeherrschend ist. Gleichartig gibt es in anderen Online-Bereichen Firmen wie Google, Amazon oder Facebook, die auf dem Weg zu gleichen, zwar nicht unbedingt monopolistischen, aber doch marktbeherrschenden Situationen sind. Das ist marktwirtschaftlich zulässig, und es ist auch von Vorteil.
Ich bestreite den Nutzen dieser Plattformen überhaupt nicht. Aber für uns Politikerinnen und Politiker heisst es: Wir müssen diese neue Kartellwelt, diese neue internationale, globalisierte Kartellwelt auch in unsere Betrachtungen mit einbeziehen. Zudem müssen wir ernsthaft, und zwar künftig schneller, Rechenschaft darüber ablegen, wo Regulierungsbedarf besteht und wo nicht.
Ich bin auch ein liberaler Mensch. Ich freue mich über die freie Marktwirtschaft in der westlichen Welt. Sie funktioniert, und sie funktioniert besser als alle anderen Modelle. Aber sie funktioniert nur, wenn der Wettbewerb am Schluss nicht durch marktbeherrschende Unternehmungen kaputt gemacht wird.
Unser heutiger Entscheid ist, so hoffe ich, ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Ich danke Ihnen herzlich, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und dieser Gesetzgebung zustimmen.