Arslan Sibel · Nationalrat · 2022-06-08
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-06-08
Wortprotokoll
Es sind ein paar wenige Differenzen übrig geblieben. Zuerst zu Artikel 147a, zu den Einschränkungen des Teilnahmerechts der beschuldigten Person: Sie mögen sich daran erinnern, dass die Grünen von Anfang an gesagt haben, dass wir beim geltenden Recht bleiben wollen. Sie mögen sich erinnern, dass man bei der Einführung der Strafprozessordnung die Rechte der Verteidigung, aber auch die Rechte der Staatsanwaltschaften ausgebaut hat. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Stellung der Staatsanwaltschaft im Vergleich zur Stellung der beschuldigten Personen gar massiv gestärkt worden ist. Wenn wir als legiferierendes Organ jetzt hier beim Teilnahmerecht nochmals eine Einschränkung vornehmen würden, würden wir damit sagen, dass wir uns nicht mehr an die Waffengleichheit halten, sondern auch hier die Stellung der Staatsanwaltschaft weiter ausweiten würden.
Das Recht der beschuldigten Person ist relativ wichtig, und dieses gilt es zu verteidigen. Wir wissen, dass der Ständerat bezüglich der kantonalen Staatsanwaltschaften anders unter Druck ist, als wir es sind. Folglich ist es wahrscheinlich wichtig, dass wir bei unserem Beschluss, d. h. bei der nationalrätlichen Version, bleiben. Bitte folgen Sie hier der Mehrheit Ihrer Kommission.
Auch bei Artikel 222 in Verbindung mit Artikel 226a sehen wir die Möglichkeit, dass gewisse Rechte eingeschränkt werden könnten, dass der Staatsanwalt in den jeweiligen Kantonen eine Beschwerde gegen diese Entscheide einlegen könnte. Sie sehen in Artikel 222 Absatz 1, dass wir dort wie folgt ergänzt haben: "Einzig die verhaftete Person kann Entscheide [...] anfechten." Warum ist das wichtig? Weil das Bundesgericht jetzt immer wieder eine Interpretation vorgenommen und gemeint hat, man könnte diese Möglichkeit eben auch gegenüber dem Staatsanwalt einräumen. Hier haben wir eine Konkretisierung vorgenommen, damit man sieht: Das gilt nur für die beschuldigten Personen. Denn die beschuldigten Personen sollen immer noch von der Unschuldsvermutung profitieren. Die Anerkennung eines Beschwerderechts der Staatsanwaltschaft durch höchstrichterliche Rechtsprechung soll klar gegen den Gesetzeswortlaut verstossen. Hier soll klar dargelegt werden, dass das nicht mehr geht. [PAGE 995]
Ein Haftbeschwerderecht der Staatsanwaltschaft mit aufschiebender Wirkung wäre klar EMRK-widrig. Auch das haben wir immer wieder gesagt, denn Artikel 5 Ziffer 3 EMRK regelt die Mindestanforderungen für EMRK-konforme Haftanordnungsverfahren. Dafür müssen zwei wichtige Kriterien gegeben sein: Einerseits muss jemand, der festgenommen wird, unverzüglich einer entscheidbefugten Person vorgeführt werden; andererseits muss diese Person selbstverständlich ein Richter bzw. eine Richterin oder ein in dieser Funktion ermächtigter Beamter sein. Auch diese Kriterien werden mit dem bundesrätlichen Entwurf nicht erfüllt. Ich bitte Sie deshalb, sich hier für die Lösung der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zu entscheiden und an unserem Beschluss festzuhalten. Wahrscheinlich wird schlussendlich auch der Ständerat, so hoffen wir, zu diesem Schluss gelangen und sich uns anschliessen.
Schliesslich komme ich zu den Artikeln 255 und 257. Gemäss diesen können weiterhin mehr DNA-Profile gesammelt werden, vorbeugend, präventiv, für den Fall, dass etwas passieren könnte bzw. passiert ist. Zudem wird nicht klar festgelegt, wo die Daten letztlich genau landen; das alles haben wir noch nicht geregelt. Stattdessen sind wir aktiv am Schauen, wie man diese Daten beim strafrechtlichen Verfahren sammeln kann.
Bei der Erläuterung seines Minderheitsantrages hat Kollege Walder genau erklärt, dass wir unter Umständen auch nicht rückwirkend immer auf alles Einfluss nehmen können. All die Einzelschicksale, bei denen man den Täter noch suchen und finden sollte, sind natürlich äusserst wichtig. Trotzdem dürfen wir das Ganze nicht so anlegen, dass man in einem übergeordneten Sinne überall, d. h. bei jedem Verdächtigen, vielleicht auch bei Leuten, die nur kurz verdächtigt werden, Daten sammeln kann.
Wir bitten Sie deshalb, dem Minderheitsantrag Walder zuzustimmen.