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Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Es handelt sich hier um ein Anliegen mit einiger Vorlaufzeit. Der Bundesrat hat 2016 in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte in Erfüllung eines Postulates Naef Martin einen ausführlichen Bericht zum Thema Diskriminierungsschutz vorgelegt. Darin wird aufgezeigt, dass im Bereich des Diskriminierungsschutzes im öffentlichen Recht ein guter Schutz besteht, dass aber im Bereich des Privatrechts noch erhebliche Lücken vorhanden sind. Das gilt insbesondere für den Bereich LGBTIQ. Namentlich gibt es für Trans- und Intermenschen praktisch keine Regelungen.

In diesem Bericht hat das Kompetenzzentrum für Menschenrechte eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. Der Bundesrat hat aufgezeigt, dass er einige Empfehlungen prüfen will. Andere wollte er nicht weiterverfolgen. Dazu gehören zum Beispiel eine Empfehlung für stärkere Sanktionen bei Diskriminierung, eine Empfehlung für die Senkung der Verfahrenskosten und eine Empfehlung für eine allgemeine Verstärkung der Sensibilisierung für Diskriminierungsfragen.

Es besteht also nach wie vor Handlungsbedarf, und das nicht nur dort, wo der Bundesrat die Empfehlungen nicht weiterverfolgen wird. Auch wenn der Bericht die grössten Lücken vor allem im Bereich LGBTIQ sieht, gibt es auch in anderen Bereichen Probleme beim Diskriminierungsschutz. Ein Beispiel ist die Situation von Müttern nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub an den Arbeitsplatz. Es gibt auch Lücken im Privatrecht in Bezug auf die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz.

Die Kommission für Rechtsfragen hat aufgrund dieses Postulatsberichtes in der vergangenen Session eine Kommissionsmotion für einen Aktionsplan ausgearbeitet. Diese scheiterte im Plenum sehr, sehr knapp. Weil die Lücken im Diskriminierungsschutz aber nach wie vor bestehen, habe ich diese Motion jetzt neu eingereicht, und ich habe bei den Mitunterzeichnerinnen und -unterzeichnern auch eine breite Unterstützung gefunden.

Inhaltlich lehnt der Bundesrat die Motion zwar nicht ab - ihr Inhalt sei an und für sich berechtigt -, trotzdem sieht er den Mehrwert eines Aktionsplanes nicht. Darüber kann man durchaus streiten. Man könnte im Prinzip mit konkreten Gesetzesprojekten schneller vorangehen. Allerdings bleibt der Bundesrat in wesentlichen Punkten vage und unkonkret. Man muss auch darauf hinweisen, dass der Anstoss für wesentliche Erfolge im Kampf gegen Diskriminierung, wie die "Ehe für alle" oder die Erweiterung des Antirassismus-Artikels, nicht vom Bundesrat kam, sondern aus dem Parlament.

Ich freue mich dennoch, dass der Bundesrat der Ansicht ist, es bestehe Handlungsbedarf. Der Druck, diesen anzugehen, wird mit der Annahme der Motion verstärkt.

Ich bitte Sie daher, der Motion zuzustimmen.

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