Lexipedia

Fässler Daniel · Ständerat · 2022-06-09

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ich kann mich etwas kürzer fassen. Wir beraten heute eine Vorlage, bei der wir zum dritten Mal faktisch die gleiche Debatte führen. Das Geschäft hatte einfach jedes Mal eine andere Etikette.

Der Berichterstatter hat es gesagt: Wir sind im September 2020 nicht auf diese Vorlage eingetreten. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit wollte nicht das bewährte Instrumentarium der Aufsichtskommissionen mit einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation ergänzen, welche die gleichen Informationsrechte, die gleichen Untersuchungsrechte gehabt hätte wie die FinDel, die GPDel oder eine von der Bundesversammlung eingesetzte PUK. Das war eine klare Entscheidung unseres Rates.

Wir sind dem Nationalrat dann in der zweiten Runde entgegengekommen und auf die Vorlage eingetreten, haben aber gesagt, dass wir keine Wiederholung der Diskussion über eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation wollen. Wir haben beantragt, im Gesetz festzuschreiben, was man heute, mit einer schlechten gesetzlichen Grundlage, teilweise bereits macht: Die Aufsichtskommissionen - d. h. die beiden FK und die beiden GPK - sollen eine gemeinsame Subkommission einsetzen können. Wir vertraten damals, wiederum mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die Auffassung, dass eine solche gemeinsame Subkommission nicht mehr Rechte haben soll als die Mutterkommissionen, welche die Subkommission einsetzen. Der Berichterstatter hat es gesagt: Wir haben damals einen Minderheitsantrag Stöckli abgelehnt, der - wie zuvor der Nationalrat bei der ausserordentlichen Aufsichtsdelegation - einer solchen gemeinsamen Subkommission umfassende Informations- und Untersuchungsrechte einräumen wollte.

Nun haben wir die dritte Runde, und letztlich diskutieren wir wieder genau über dasselbe. Dieses Mal hat der Nationalrat einfach noch eine kleine Modifikation vorgenommen, indem er gesagt hat, die Subkommission solle diese umfassenden Informationsrechte und Untersuchungsrechte nur dann erhalten, wenn sie sie effektiv auch brauche. Das ist keine wesentliche Einschränkung, denn damit sagen wir ja nur: Die heutigen Arbeitsgruppen können sowieso mit den ordentlichen Informationsrechten arbeiten, und wenn es dann eine solche ausserordentliche Subkommission braucht, dann soll sie umfassende Rechte haben. Damit sind wir mit dem Beschluss des Nationalrates wieder genau dort, wo wir zu Beginn der ganzen Debatte waren.

Sie haben heute in diesem Sinne zu entscheiden, ob die Aufsichtskommissionen eine gemeinsame Subkommission einsetzen können, der mehr Rechte zustehen als ihnen selbst. Ein Kollege der GPK unseres Rates hat in der Debatte einen altlateinischen Rechtsspruch zitiert, ich zitiere ihn ebenfalls: "Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet." Dieser Rechtsspruch stammt vom römischen Juristen Ulpian und wurde im dritten Jahrhundert nach Christus niedergeschrieben. Er bedeutet im Grundsatz nicht mehr und nicht weniger, als dass niemand mehr Rechte übertragen kann, als er selbst hat. Diesem Grundsatz, der auch in unserer heutigen Rechtsordnung noch immer Gültigkeit hat, sollten wir auch bei diesem Geschäft Rechnung tragen.

Die parlamentarische Oberaufsicht verfügt heute institutionell über eine klare Regelung. Die Einsichtnahme in Protokolle der Bundesratssitzungen sowie die Einsichtnahme in Unterlagen, die im Interesse des Staatsschutzes oder des Nachrichtendienstes als geheim klassifiziert sind oder deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen schweren Schaden zufügen kann, sollen der GPDel und der FinDel vorbehalten bleiben; das gilt ebenso für die Befragung von Personen als Zeuginnen und Zeugen.

Wenn es einmal eine ausserordentliche Situation gibt, dann müssen wir die Gnade haben, eine PUK einzusetzen. Nach Auffassung meiner Minderheit ist es weder angezeigt noch richtig, daran etwas zu ändern.

Nun noch etwas zur Minderheit: Wenn Sie die erste Fahne betrachten, die Sie ausgeteilt erhalten haben, dann sehen Sie, dass es eine sehr kleine Minderheit war, die nur meinen Namen trug. Die Fahne wurde inzwischen korrigiert; es sind vier Personen in der Minderheit. Ich erlaube mir noch die Feststellung, dass zwei Kommissionsmitglieder, die die gleiche Meinung vertreten, bei der Kommissionssitzung abwesend waren. [PAGE 450]

Ich bitte Sie im Sinne einer starken Minderheit, der Minderheit zur Mehrheit zu verhelfen.