Pfister Gerhard · Nationalrat · 2022-06-09
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09
Wortprotokoll
Die Laufnummer dieses Geschäfts zeigt, dass der Bundesrat diese Botschaft schon vor längerer Zeit verabschiedet hat. Die Ursache für die Botschaft geht noch weiter zurück, nämlich ins Jahr 2015, auf die Zeit nach dem Überfall Russlands auf die Krim. Der Bundesrat verordnete damals ein Embargo, gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung. Solche Verordnungen sind auf vier Jahre befristet und können anschliessend nur einmal für weitere vier Jahre verlängert werden; die Verordnung läuft also Ende 2023 aus.
Der Bundesrat nahm dies zum Anlass, eine Anpassung des Embargogesetzes vorzuschlagen, die zwei Ziele verfolgt. Einerseits soll das Einfuhrverbot für Feuerwaffen, Waffenbestandteile und Munition sowie weitere Güter aus Russland und der Ukraine fortgeführt werden. Andererseits möchte der Bundesrat bei der Regelung zukünftiger Fälle richtigerweise nicht mehr auf die Bundesverfassung rekurrieren müssen, sondern für diese Praxis eine gesetzliche Basis haben. Dies gibt ihm mehr Flexibilität, ohne aber materiell etwas zu ändern.
Der Ständerat stimmte der Vorlage am 3. Juni 2021 mit 38 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Er ergänzte Artikel 2bis dahingehend, dass die Zwangsmassnahmen nicht nur auf andere Staaten, sondern auch auf Personen oder Entitäten, die von den Zwangsmassnahmen noch nicht betroffen sind, ausgeweitet werden können, wenn die Interessen des Landes es erfordern. Ebenso verlangte der Ständerat explizit, dass bei der Umsetzung im internationalen Bereich keine Benachteiligung der Schweizer Unternehmen erfolgt.
Die Aussenpolitische Kommission Ihres Rates befasste sich an insgesamt drei Sitzungen mit dieser Vorlage: Am 25. Juni 2021 führte sie eine allgemeine Aussprache durch; am 30. August 2021 liess sie sich vom Bundesrat generell über seine Sanktionspolitik orientieren; und am 2. Mai dieses Jahres nahm sie die Detailberatung vor. Ich erwähne das, um Ihnen zu verdeutlichen, dass sich der Kontext der Beratungen dieses Gesetzes in dieser Zeit natürlich stark verändert hat. Der Ursprung der Vorlage war der Krieg auf der Krim und im Donbass im Jahr 2014. Seit dem 24. Februar dieses Jahres hat sich natürlich auch die Beratungsweise bei diesem Geschäft stark verändert. Die Fragen, die sich seither stellen, waren auch Thema bei der Beratung des Gesetzes in der Kommission: Die Fragen nach der Kompatibilität mit der Neutralität und nach der eigenständigen Sanktionspolitik der Schweiz sowie die Frage, ob man weitere Berichte des Bundesrates zu seiner Sanktionspolitik und zur Neutralität abwarten will, bevor man diese Vorlage überhaupt berät, wurden in der Kommission thematisiert.
Eine Mehrheit der Kommission entschied, auf das Gesetz einzutreten, es im Detail zu beraten und es Ihnen nun vorzulegen. Mehrheitlich war man der Auffassung, dass diese Anpassung des Embargogesetzes, so, wie sie der Bundesrat beantragt, mit der Neutralität der Schweiz vereinbar sei bzw. dass sie keine fundamentale Neuausrichtung darstelle. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kompetenz, die man ihm mit Artikel 2bis gibt, den Zweck hat, seine neutralitätspolitischen Pflichten umzusetzen.
Die von der Kommissionsmehrheit eingefügten Ergänzungen, insbesondere bei Artikel 2ter, kamen nach einer intensiven Debatte über die allenfalls neu auszurichtende Sanktions- und Neutralitätspolitik der Schweiz zustande. Sie werden voraussichtlich in den Eintretensvoten der Fraktionen und in der Detailberatung noch zu reden geben.
Eine Minderheit Nidegger verlangt Nichteintreten auf die Vorlage. Sie begründet das hauptsächlich damit, dass die Vorlage nicht mit der Schweizer Neutralität kompatibel sei. Würde man sich der Sanktionspolitik des Westens gegenüber Russland anschliessen, wäre das nicht mehr neutral und würde letztendlich zu einer Isolation der Schweiz führen. Ebenso ist die Minderheit Nidegger der Meinung, dass Sanktionen eine moderne Weiterführung des Kriegs mit wirtschaftlichen Massnahmen und letztendlich wirkungslos seien.
Die Kommissionsmehrheit führt demgegenüber ins Feld, dass Sanktionen oder Embargos auch in früheren Fällen von der Schweiz mitgetragen wurden, ohne dass sich die Neutralität dadurch verändert hätte.
In diesem Sinn beschloss Ihre Kommission mit 19 zu 6 Stimmen Eintreten auf die Vorlage.