Arslan Sibel · Nationalrat · 2022-06-09
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
Eines kann man dem Bundesrat nicht vorwerfen: Übereifer bei Sanktionen wegen des kriegerischen Überfalls Russlands auf die Ukraine. Es dauerte lange, zu lange, bis eine Reaktion der Landesregierung erfolgte, und die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen war nicht immer konsequent. Ich meine dies keineswegs zynisch, sondern stelle es lediglich fest. Diese Situation resultiert einerseits aus der Zurückhaltung, ja dem Zaudern des Bundesrates, andererseits aber auch aus den ungenügenden Instrumenten und Grundlagen für das Verhängen von Sanktionen.
Da ist zunächst der Neutralitätsbegriff, der zwingend neu definiert werden muss. Darüber diskutieren wir immer wieder. Gegenüber Ländern und Personen, die unsere Werte mit Füssen treten, denen Menschenrechte nichts bedeuten und die vor Mord, Brutalität oder Korruption nicht zurückschrecken, muss man nicht im bisherigen Sinne neutral sein. Folglich ist das bestehende Embargogesetz ungenügend und nicht mehr zeitgemäss.
Auf der Basis dieses Gesetzes hat der Bundesrat nur zwei Handlungsmöglichkeiten. Sanktionen der UNO muss er umsetzen, bei Sanktionen der EU ist er theoretisch frei. Wir haben aber gesehen, dass diese Freiheit beschränkt ist, denn der Druck von innen, aber auch der Druck von aussen, von anderen Ländern, zwingt den Bundesrat faktisch zur Übernahme von Sanktionen der EU. Eigene Gestaltungsmöglichkeiten bleiben ihm aufgrund der eigenen Interpretation der Gesetzesgrundlage verwehrt. Bundesrat und Parlament haben jedoch Handlungsbedarf anerkannt. Mit der vorliegenden Revision des Embargogesetzes wird den Entwicklungen der neueren Zeit Rechnung getragen.
Ihre APK ist auf den Entwurf eingetreten. Bei der Detailberatung stand besonders die Frage im Vordergrund, ob der Bundesrat eigenständig Sanktionen ergreifen können soll. Ja, die Schweiz soll eigenständig, rasch und effektiv Sanktionen verhängen können! Die Kommissionsmehrheit unterstützte diese Idee. So wurde einerseits ein entsprechender Antrag in den Entwurf aufgenommen, andererseits aber auch die parlamentarische Initiative Molina 19.501, welche Sie in diesem Rat am 2. Juni angenommen haben, unterstützt; dies deshalb, weil derzeit nicht klar ist, wie weit der Ständerat bei der Revision gehen wird. Um sicher zu sein, dass der Bundesrat auch eigenständig Sanktionen gegen Personen oder Institutionen verhängen kann, die namentlich schwere Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts begangen haben, braucht es eine Konkretisierung. Verbindlichkeit braucht es umso mehr, als der Bundesrat die von Kollege Molina beantragte Lösung nicht wollte.
Namens der grünen Fraktion empfehle ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie nach erfolgter Detailberatung anzunehmen. Die Vorlage erlaubt der Schweiz eine in sich kohärente und ganzheitliche Sanktionspolitik und gleichzeitig die Wahrung einer Neutralität, die Unrechtmässigkeit nicht duldet. Die ablehnenden Argumente der Kommissionsminderheit teilen wir nicht. Wir sehen keine Missachtung des Neutralitätsgebotes, wenn dem Bundesrat in der Revisionsvorlage klar ermöglicht wird, die Sanktionen Dritter auf Akteure seiner Wahl auszuweiten.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.