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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-09

Wortprotokoll

Sie sind hier jetzt eigentlich beim Kernpunkt dieser Vorlage. Ich habe es beim Eintreten gesagt: Das Konzept Ihrer Kommission ist überzeugend, indem es auf der einen Seite besagt, dass Sie jetzt am Stabilisierungsziel festhalten wollen - das haben Sie gemacht -, und indem es auf der anderen Seite besagt, dass Sie hier die entsprechenden Instrumente festhalten wollen, um das Stabilisierungsziel erreichen zu können. Das ist der Kern der Vorlage. Das ist auch das, was die Bezeichnung "indirekter Gegenvorschlag" verdient.

Es sind drei Instrumente. Ein Instrument haben Sie jetzt bereits beschlossen, das ist die Abbruchprämie. Das ist sicher ein willkommener Anreiz; ich denke, das ist eine sinnvolle Sache. Aber das ist nicht das einzige Instrument, das es braucht, um das Stabilisierungsziel erreichen zu können. In dieses Konzept gehören drei Instrumente.

Das zweite Instrument ist die Richtplanung, mit der die Kantone festlegen, wie sie das Stabilisierungsziel erreichen wollen. Das ist Artikel 8d. Wenn Sie ihn streichen, dann können Sie zwar über Ziele reden, aber Sie sagen dann nicht, wo sie festgehalten werden sollen. Das ist der absolute Kern dieser Vorlage.

Das dritte Instrument ist die Durchsetzung. Sie machen jetzt eine Gesetzgebung, in der Sie ein Ziel festlegen, Instrumente oder ein Instrument benennen. Wenn das Ziel nicht erreicht wird, dann gibt es eine Berichterstattung, und sonst passiert grundsätzlich einmal nichts. Nehmen Sie sich ein Beispiel an der RPG 1: Sie haben dort genau diese Durchsetzungsmassnahme festgehalten. Sie hat sich auch bewährt. Ja, eine Massnahme ist, dass man ein Ziel festlegt und dafür sorgt, dass man die Instrumente hat. Sagen Sie aber auch, was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird. Sagen Sie nicht: Es passiert dann eigentlich zuerst einmal nichts. Sagen Sie: Dann kommen diese Sanktionen. Hier hat Ihre Kommission in Artikel 38b festgelegt - wie sie das bei der RPG 1 auch gemacht hat -, dass es Konsequenzen hat, wenn zum Beispiel die Richtplananpassung nicht innerhalb einer gewissen Frist gemacht wird. Über die Frist kann man allenfalls noch sprechen; ich habe gehört, dass fünf Jahre vielleicht etwas knapp sind. Ich glaube, das ist nicht der Kern. Der Kern ist, dass die Richtplananpassung innerhalb einer gewissen Zeit gemacht wird.

Sie müssen doch sagen, was passiert, wenn ein Kanton die Richtplananpassung nicht macht bzw. wenn das Stabilisierungsziel nicht erreicht wird. Ich meine, eine glaubwürdige Gesetzgebung besteht eigentlich immer aus drei Dingen: ein Ziel festlegen; sagen, wie man es erreicht; und sagen, was passiert, wenn man es nicht erreicht. Wenn Sie hier der Kommissionsminderheit folgen, haben Sie zwei von diesen drei Voraussetzungen nicht erfüllt. Dann ist es kein Konzept mehr. Dann ist es auch kein indirekter Gegenvorschlag mehr.

Ihre Kommission hat eine grosse Arbeit geleistet. Sie hat sich extrem bemüht, dieses Konzept zusammen mit den Kantonen und den Landwirtschaftskreisen zu erarbeiten. Das Konzept wird von den Kantonen unterstützt. Schauen Sie das Schreiben der BPUK an, schauen Sie das Schreiben der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz an - sie unterstützen dieses Gesamtkonzept. Ohne dieses Gesamtkonzept ist es eine Vorlage, die zwar ein schönes Ziel hat und eine Abbruchprämie beinhaltet, aber es ist kein Konzept mehr. Ich habe von einem Dreiklang gesprochen. Es wäre nachher nur noch ein Summton. [PAGE 473]

Ich bitte Sie - aufgrund der grossen und sorgfältigen Arbeit, die Ihre Kommission geleistet hat, um zusammen mit den Kantonen eine Lösung zu finden, die von den Kantonen ebenfalls unterstützt wird -, jetzt bei diesem absolut zentralen Element der Vorlage wirklich die Kommissionsmehrheit zu unterstützen, so wie das der Bundesrat auch tut.