Lexipedia

Salzmann Werner · Ständerat · 2022-06-09

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, den Antrag der Kommission zu Absatz 2 abzuändern, indem wir nach "Bauten und Anlagen" die Formulierung "im nahen Umfeld des Betriebszentrums" streichen. Weshalb?

Die Revision von Artikel 16a Absatz 2 ist in guter Absicht vorgenommen worden, aber es ist etwas hineingerutscht, was nun ein Problem darstellt. Gemäss dem Antrag der Kommission sollen Bauten und Anlagen nur noch dann zonenkonform sein, wenn sie im nahen Umfeld des Betriebszentrums stehen. Dieser Grundsatz ist im Bewilligungsverfahren zwar wichtig für die Definition der Zonenkonformität, steht hier jedoch am falschen Ort. Warum? Damit wären Tausende bestehender Ställe, Gewächshäuser, Schutzvorrichtungen in Obstanlagen usw. plötzlich nicht mehr zonenkonform, sondern zonenwidrig. Sie könnten zwar auf der Basis der Besitzstandwahrung noch genutzt werden, Investitionen in die Entwicklung wären aber kaum mehr möglich. Die Folge davon wären zusätzliche Neubauten beim Betriebszentrum sowie zahlreiche leer stehende Gebäude, die zu zonenwidrigen Zwecken umgenutzt würden.

Problematisch ist die Einschränkung aber auch für gewisse Neubauten. So ist es in der Raumplanung heute möglich, dass grosse Neubauten wie Gewächshäuser oder Schweineställe aus Gründen des Landschaftsschutzes oder wegen der Lärm- oder Geruchsimmissionen bewusst nicht beim malerischen Bauernhof, sondern an einer weniger sensiblen Stelle wie etwa neben der Autobahn oder neben einer Gewerbezone geplant werden. Selbst in der Botschaft des Bundesrates basieren gewisse Vorschläge auf dieser Überlegung. Das Prinzip, die landwirtschaftlichen Bauten möglichst beim Betriebszentrum zu konzipieren bzw. zu konzentrieren, ist an sich nicht falsch und wird eigentlich schon heute angewendet. Allerdings gehört dieser Grundsatz nicht in die gesetzliche Definition der Zonenkonformität, sondern in eine Vollzugshilfe zuhanden der kantonalen Bewilligungsbehörden.

Aus all den genannten Gründen gilt es diesen Einschub unbedingt zu streichen, damit wir mit der Gesetzesrevision nicht neue Probleme schaffen, statt existierende zu lösen.