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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ich äussere mich bei Absatz 2 zuerst zu Buchstabe a. Wir sind der Meinung, dass der Unterschied zwischen dem Mehrheitsantrag und der Version des Bundesrates respektive der Minderheit eher geringfügig ist. Letztere stellt etwas höhere Anforderungen an die Darlegung und Begründung der jeweils angestrebten Verbesserung der Gesamtsituation im Richtplan. Dieses Zielbild ist für die Weiterentwicklung der Planung auf der Ebene der Nutzungsplanung und für die Herleitung der jeweils erforderlichen Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen von zentraler Bedeutung. Daher erscheint es aus Sicht des Bundesrates zweckmässig, wenn der entsprechende Richtplaninhalt jeweils möglichst dicht und konkret ist. In diesem Sinne unterstützen wir hier die Minderheit Ihrer Kommission.

Bei Absatz 2 Buchstabe abis sind wir ebenfalls der Meinung, es sei nicht ganz stufengerecht, wie die Mehrheit die Detailaspekte festhalten möchte. Zur Frage, was genau auf Stufe Richtplan abgehandelt werden muss: Frau Ständerätin Z'graggen sagte zwar zu Recht, dies könne auch eine Hilfe, eine Unterstützung für die Kantone sein. Aber Sie müssen sehen: Mit dem Gebietsansatz ist es eben möglich, dass in der konkreten Planung dann auch andere Aspekte bedeutsam sind. Deshalb unterstützen wir bei Buchstabe abis ebenfalls die Kommissionsminderheit.

Bei Buchstabe b tun wir das ebenfalls. Hier ist der Unterschied wirklich minimal und aus unserer Sicht eher sprachlicher Natur. Deshalb stimmt der Minderheitsantrag mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates überein. Wir unterstützen hier ebenfalls die Kommissionsminderheit.

Bei Absatz 2 unterstützt der Bundesrat also überall die Kommissionsminderheit.

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