Gössi Petra · Nationalrat · 2022-06-09
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
Der nahe Krieg in der Ukraine und die verschiedenen Sanktionsrunden haben die politische Diskussion zweifellos auf eine andere Ebene gehoben, als das noch zu Beginn der Beratung im Ständerat der Fall war. So tragisch der Ukraine-Krieg aber auch ist, er darf uns nicht dazu verleiten, politische Entscheide zu fällen, die vom aktuellen Geschehen getrieben sind und deren tatsächliche Tragweite wir heute noch nicht abschätzen können.
Die FDP-Liberale Fraktion folgt in der Detailberatung dem Ständerat. Das heisst, wir lehnen die Minderheitsanträge grossmehrheitlich ab. Hingegen unterstützen wir einstimmig die Minderheit Nidegger zu Artikel 2 Absatz 2ter.
Wir wollen die Sanktionspraxis insbesondere aus drei Gründen nicht stärker ändern, als es vom Ständerat beschlossen wurde:
1.[NB]Der Bundesrat bekommt dank der Möglichkeit der Ausweitung der Sanktionen auf Staaten, Personen und Entitäten weitgehende Möglichkeiten, Sanktionen zu erlassen. Als Ultima Ratio kann er immer noch auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung zurückgreifen, wenn er weitere Massnahmen im Interesse des Landes ergreifen will.
2.[NB]Das ganze Gesetz steht unter dem Stern der Neutralität, die für uns und für die Schweizer Bevölkerung einen sehr hohen Stellenwert hat. Bei der Beratung innerhalb der Fraktion haben wir uns denn auch von diesen Planken leiten lassen. Dass die Neutralität als wesentlicher Bestandteil des Schweizer Selbstverständnisses und des Landesinteresses eingehalten werden muss, ist für uns eine Selbstverständlichkeit und braucht keine explizite Erwähnung im Embargogesetz. Deshalb lehnen wir den Minderheitsantrag Nidegger zu Artikel 1 Absatz 1bis und mehrheitlich auch den Minderheitsantrag Portmann zu Artikel 2b ab.
Unserer Deputation in der APK wäre es aber lieber gewesen - das hat Ihnen Kollege Portmann bereits erläutert -, wenn wir vor der Beratung des Embargogesetzes den Neutralitätsbericht erhalten und die dazugehörige Diskussion geführt hätten. Denn man kann die Themen der Neutralität und des Embargogesetzes nicht einfach voneinander trennen. Ein entsprechender Antrag wurde von der Mehrheit der APK-N aber leider abgelehnt.
3.[NB]Am meisten fällt in dieser Vorlage der neue Artikel 2 Absatz 2ter ins Gewicht. Wir lehnen diese Bestimmung ab. Kurz zusammengefasst, soll damit der Bundesrat bei der Verletzung von Menschenrechten neu selbstständig, und zwar ohne internationale Koordination, Zwangsmassnahmen ergreifen können. Das entspricht einer radikalen Änderung der Schweizer Sanktionspolitik. Eine solche Änderung einzuführen, ohne dass die Auswirkungen auf unsere Neutralität geprüft und dazu eine Vernehmlassung durchgeführt worden wäre, erachten wir, gelinde gesagt, als fahrlässig. Zudem hat der Bundesrat bereits heute einen grossen Spielraum, um Massnahmen zu erlassen. Mit der Einführung einer Gesetzesnorm könnte der Bundesrat dann aber nur noch im engen Rahmen dieser Norm tätig werden. Diese Formulierung mag vielleicht im Moment passen. Aber wir alle wissen nicht, in welchen Situationen der Bundesrat in Zukunft wird entscheiden müssen. Dazu kommt dann noch, dass ein ähnlich lautender Antrag auch im Ständerat gestellt wurde, dort aber - der Entscheid fiel mit 29 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen - chancenlos war.
Sollte Absatz 2ter durchkommen, werden wir in der Gesamtabstimmung zustimmen, damit der Ständerat noch einmal darüber beraten kann. Eine solche Zustimmung in der Gesamtabstimmung ist aber noch nicht als Zustimmung in der Schlussabstimmung zu werten und soll auch keinen Präjudizcharakter haben.
Zusammenfassend bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, bei Artikel 2 Absatz 2ter der Minderheit Nidegger und ansonsten der Mehrheit zu folgen.