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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-06-09

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen eine Ergänzung zu Absatz 1bis, und zwar in Bezug auf die Veränderung der geltenden Rechtsgrundlage durch den Antrag der [PAGE 477] Kommission. Im geltenden Recht steht in Absatz 1, das kantonale Recht könne weitere Nutzungszonen vorsehen, und in Absatz 2 steht noch, was darunter zu verstehen sei. Die Kommission schlägt jetzt in Absatz 1bis eine engere Fassung vor und definiert, was in solchen Nutzungszonen ausserhalb der Bauzonen bewilligt werden kann. Sie schreibt, es seien nur standortgebundene Nutzungen zugelassen.

Ich möchte meine Ergänzung hier einfach als Präzisierung verstanden haben. Heute stehen in diesen Nutzungszonen, und da nehme ich das Beispiel Steinbrüche oder Kieswerke, natürlich auch entsprechende Aufbereitungsanlagen. In einem Kieswerk wird das Rohmaterial zu Kies oder zu verschiedenen Steinarten aufbereitet, es wird auch zu Beton verarbeitet und dann auf die entsprechenden Baustellen geliefert. Wenn man den Antrag der Kommission ganz eng fasst, könnte man ihn so verstehen, dass diese Aufbereitung nicht mehr möglich wäre. Das heisst, diese Aufbereitung müsste dann in Bau- und Industriezonen verlagert werden. Das hätte zur Folge, dass es mehr Transporte gäbe, dass mehr Fläche beansprucht würde, dass es Immissionen gäbe - CO2 lässt grüssen. Ich meine, wenn eine Kiesgrube bewilligt wird, sollte es weiterhin möglich sein, dass - dort angegliedert - eben auch Aufbereitungsanlagen bewilligt und betrieben werden können.

Wie gesagt, ist das heute meistens der Fall. Ich möchte diesbezüglich eine Bestandesgarantie schaffen. Ich möchte aber auch, dass es zukünftig bei neuen Vorhaben möglich sein soll. Mein Einzelantrag fasst das aber eng, und zwar in dem Sinn, dass solche Bauten einen funktionellen Zusammenhang mit der Hauptnutzung haben müssen und nur dann bewilligt werden können. Ich glaube auch, mit diesem Antrag die Ziele dieser Revision des Raumplanungsgesetzes nicht zu tangieren, sondern sie eher sogar noch zu unterstützen.

Ich empfehle Ihnen, meinem Antrag zuzustimmen.